Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Rücktritt vom Kaufvertrag Nachmieter B hat mit Mieter A (mündlich) vereinbart, dessen Küche für Preis X zu kaufen. Kurz vor Übergabe der Wohnung will Nachmieter B einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten und die Küche plötzlich nicht mehr übernehmen. Mieter A will daraufhin über ein Mahnverfahren den vereinbarten Preis X einfordern. Aufgrund der mündlichen Vereinbarung ist der Ausgang des Mahnverfahrens unsicher. Was muss/kann Mieter A während des Mahnverfahrens mit der Küche machen, nachdem Nachmieter B in die Wohnung eingezogen ist: A. Die Küche in der Wohnung belassen. B. Die Küche aus der Wohnung nehmen, bis das Mahnverfahren beendet/geklärt ist. Welche Rechte/Pflichten ergeben sich für den Nachmieter B, während des Mahnverfahren? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Rücktritt vom Kaufvertrag | Kaufrecht / Leasingrecht | 14.02.2009 17:32 |
| Rücktritt vom Kaufvertrag | Kaufrecht / Leasingrecht | 28.08.2008 13:16 |
| Rücktritt vom Kaufvertrag??? | Kaufrecht / Leasingrecht | 24.06.2007 13:17 |
| Rücktritt Kaufvertrag???? | Baurecht | 27.05.2007 12:44 |
| Rücktritt von Kaufvertrag | Verbraucherrecht | 15.06.2006 16:25 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios