Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Kauf einer Eigentumswohnung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Rücktritt vom Kauf einer Eigentumswohnung Die Wohnung ist in einem Mehrparteienhaus, wurde 1994 gebaut. Direkt nach dem Bau gab es einen Prozess wegen Baumängeln, der von der Eigentümergemeinschaft gegen der Hausbauer gewohnnen wurde. Damals wurde eine große Summer Geld an die Eigentümer gezahlt, die zur Beseitung der Mängel dienen sollte. Diese Versammlung hat dann beraten, welche Mängel behoben werden und welche nicht, weil geringfügig - das so gesparte Geld liegt als Rücklage auf einem Konto. Zuerst bewohnt die Tochter von Herrn B die Wohnung, anschließend war sie 10 Jahre vermietet. Es gab nie Probleme. Dann wurde die Wohnung wie gesagt an Frau A verkauft, über einen Makler. Herr B hat den Makler informiert, woher die großen Rücklagen stammen. Der Makler hat dann die gesamter Verhandlungen übernommen, Herr B hat Frau A nur einmalig beim Kaufvertrag getroffen. Nun fühlt sich Frau A offenlichtlich nicht wohl im neuen Heim. Sie hat sich auch schon mit mehreren Mitbewohner überworfen und zeigt mitunter sonderbares Verhalten. Sie hat sich nun einen Anwalt genommen, weil sie Herrn B verwirft, er habe ihr nicht von den Mängeln der Wohnung gesagt, es sei hellhörig, schimmelig - sie wirft ihm arglistige Täuschung vor. Sie ist rechtschutzversichert und strebt einen Rechtstsreit an, will den Verkauf rückabwicklen und sämtliche Auslagen einsch. Umbauten erstattet bekommen. Herr B hat keine Rechtschutzversicherung mehr (gekündigt, da die Wohnung seit Monaten verkauft), hat sich nun auch einen Anwalt genommen und sieht sich mit schlimmen Vorwürfen konfrontiert. Wie weit ging die Informationpflicht von Herrn B vor dem Kauf? Hat seine Erklärung, wo die hohen Rücklagen herkommen, ausgereicht? Unterlagen über den Rechtsstreit sind in Privathänden nicht mehr vorhanden, vermutlich gibt es irgendwo ein Archiv dafür...? Ist es positiv zu bewerten, dass die Wohnung 15 Jahre bewohnt wurde, ohne dass es Beschwerden gab? Dass damals nicht alle Mängel beseitigt wurde, war nicht Entscheidung von Herrn B, sondern der Eigentümerversammlung. Was muss Herr B befürchten? |
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