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Rücktritt vom Autokauf

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Autokauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 18.10.2011, 21:11
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Rücktritt vom Autokauf

A (Privat) kauft ein Auto bei B (Händler) mit TÜV/AU neu. A bezahlt Dienstags das Auto bar , B sagt die Übergabe des Autos wäre am darauffolgenden Montag nach erfolgreicher TÜV Abnahme. Montag ruft B an und sagt die Übergabe könne erst eine Woche später erfolgen da relevante teile noch nicht geliefert wurden und somit noch kein neuer Tüv gemacht wurden ist. Im Kaufvertrag ist Übergabe vermerkt 9 Tage nach Kauf was jetzt schon nicht mehr eingehalten werden kann. A lässt sich darauf ein. Eine Woche später wartet A auf den Anruf von B ob das Auto endlich Tüv hat,dieser erfolgt nicht so das A selber bei B anruft und dieser A für den nächsten Tag zur Übergabe der Papiere zu sich bestellt.Als A am darauf folgenden Tag bei B die Papiere in Empfang nehmen will sagt dieser das er nicht an die Papiere gekommen ist weil die ausführende Werkstatt geschlossen wäre und vertröstet A damit den Wagen am darauffolgenden Tag zugelassen zu übergeben dies wäre genau eine Woche nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Termin.
Falls B diesen Termin auch nicht nach kommt kann dann A ohne weiteres vom Kaufvertrag zurück treten und sein Geld zurück verlangen ?

Lg Ossibaer
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Alt 19.10.2011, 00:01
V.I.P.
 
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AW: Rücktritt vom Autokauf

Nach dem Verstreichen des vereinbarten Termins befindet sich der Händler automatisch in Verzug. Der Käufer muss dem Händler aber noch eine "angemessene Frist" geben, nach der er vom Vertrag zurücktreten kann (§323 I BGB). Ausnahme: er hat schon im Vertrag festgelegt, dass er nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten wird (§323 II Alt. 2 BGB).

Ob während der Gespräche schon eine Frist genannt wurde und der Käufer schon jetzt zurücktreten kann, kann man aus dem Sachverhalt nicht beurteilen. Ebensowenig, ob ein Vertragsrücktritt nach §324 BGB möglich wäre. Das ist schwierig, könnte aber beispielsweise der Fall sein, wenn der Händler eindeutig wüsste, dass der Käufer den Wagen dringend braucht (Beispiel: Rettungswagen).

Man sollte auch daran denken, dass ein Verzugsschaden geltend gemacht werden kann (Bustickets, Taxikosten, Ersatzwagen). Auch bei Vertragsrücktritt (§325 BGB).

Ich persönlich würde dem Händler zusammen mit einem Zeugen ein Schreiben überbringen, in dem steht, dass er innerhalb einer Woche (Datum!) liefern muss, ansonsten würde ich vom Vertrag zurücktreten. Bei der Gelegenheit kann man auch gleich darüber verhandeln, was der Händler als Schadenersatz springen lässt. Alternative: Zustellung per Gerichtsvollzieher (absolut sicher) oder Einschreiben mit Rückschein (nicht so sicher).

Übrigens eine Eselei und im schlimmsten Fall eine Katastrophe, dass nicht Zug um Zug der Vertrag erfüllt wurde (Geld gibts nur gegen Wagen!). Wenn der Händler pleite ist und nur noch trickst, kann das Geld futsch sein. Nie machen!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 19.10.2011, 00:10
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AW: Rücktritt vom Autokauf

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Der Käufer muss dem Händler aber noch eine "angemessene Frist" geben, nach der er vom Vertrag zurücktreten kann (§323 I BGB). Ausnahme: er hat schon im Vertrag festgelegt, dass er nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten wird (§323 II Alt. 2 BGB).
Liegt gerade hier denn nicht noch eine Ausnahme des Fristsetzungserfordernisses vor?:

Da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, muss doch das Fristsetzungserfordernisses in § 323 I BGB europarechtskonform ausgelegt werden (EU-Richtlinie (1999/44/EG v. 25.5.1999)). D.h. eine Fristsetzung durch den Käufer ist entbehrlich. Das Verstreichenlassen einer angemessenen Frist (durch den Verkäufer) genügt, um einen Rücktrittsgrund grds. zu bejahen.
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Alt 19.10.2011, 11:10
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AW: Rücktritt vom Autokauf

heutige Tag der Übergabe:
Anruf B (Chef) bei A,große Entschuldigung aber Wagen noch gar kein neuen TÜV weil ausführende Werkstatt krank und damit geschlossen ist,neuer Termin Donnerstag 20:00 Uhr für TÜV in anderer Werkstatt und damit Übergabe der Papiere Freitag und somit "mögliche" Zulassung des Fahrzeugs. A setzt am Telefon unter Zeugen diesen Termin als letzte Frist !
Reicht das damit A dann am Montag sein Geld einfordern kann und von Kaufvertrag zurück treten kann ?
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Alt 19.10.2011, 21:30
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AW: Rücktritt vom Autokauf

Zitat:
Zitat von ossibaer Beitrag anzeigen
heutige Tag der Übergabe:
Anruf B (Chef) bei A,große Entschuldigung aber Wagen noch gar kein neuen TÜV weil ausführende Werkstatt krank und damit geschlossen ist,neuer Termin Donnerstag 20:00 Uhr für TÜV in anderer Werkstatt und damit Übergabe der Papiere Freitag und somit "mögliche" Zulassung des Fahrzeugs. A setzt am Telefon unter Zeugen diesen Termin als letzte Frist !
Reicht das damit A dann am Montag sein Geld einfordern kann und von Kaufvertrag zurück treten kann ?
Soweit B nicht innerhalb dieser Frist leistet - Ja.
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