Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt - Versandkostenerstattung auch wenn anders vereinbart? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Rücktritt - Versandkostenerstattung auch wenn anders vereinbart? Nun will M von seinem Rücktrittsrecht gebrauch machen. Er schickt den Artikel 1 Woche nach Kauf zurück. Der Verkäufer will jedoch mit der Begründung der Artikel wäre nicht falsch beschrieben die Versandkosten nicht erstatten. Preis waren 200. Nun stellt klein M fest, dass er den "Disclaimer" hätte lesen sollen. Danach gehen die Versandkosten im Falle eines Wiederrufs zu Lasten des Käufers. Das Gesetz sieht ja nun anderes vor, nämlich das ab 40 Warenwert der VK die Kosten zu tragen hat. Kann ein privater Vertrag der beinhaltet dass der Käufer die Versandkosten bei Rücktritt trägt, das Gesetz aushebeln oder gild hier das Gesetz und der VK muss trotz der Klausel die Versandkosten erstatten? Mfg, Mark |
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| AW: Rücktritt - Versandkostenerstattung auch wenn anders vereinbart? hallo, IMHO muss der Verkäufer die Kosten tragen. MIt der Beschreibung des Produktes hat das rein gar nichts zu tun. Der Käufer kann ja begründungslos zurücktreten. Nur nicht unfrei zurücksenden sondern am besten den VK nach dem gewünschten Versandweg fragen. VG |
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| AW: Rücktritt - Versandkostenerstattung auch wenn anders vereinbart? Also auch trotz anderslautender vertraglicher Vereinbarung gild das BGB? |
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| AW: Rücktritt - Versandkostenerstattung auch wenn anders vereinbart? Man kann ja nicht einfach in seinem Vertrag das Gesetz ausser Kraft setzen. Ähnliche Fälle finden sich zuhauf über "google". |
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| AW: Rücktritt - Versandkostenerstattung auch wenn anders vereinbart? Alles klar, dankeschön. Unsere Beispielfigur hat das Teil auf den Weg zurück geschickt und nimmt dann erst einmal die 200 und holt sich danach den Versand zurück |
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