Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt Grundstückskaufvertrag innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Rücktritt Grundstückskaufvertrag Unter welchen Voraussetzungen erlischt das gesetzliche Rücktrittsrecht, wenn der Schuldner zwar nach dem Ablauf der Nachfrist, aber noch vor der Erklärung des Rücktritts die geschuldete Leistung nachholt!? Danke! LG |
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| AW: Rücktritt Grundstückskaufvertrag das ist ungefär so, als würd ich fragen: wann wird das foul gespielt, bevor oder nachdem der stürmer den ball reinpackt... ![]() wenn du irgendetwas bestimmtes wissen willst, mach doch einfach einen fiktiven sachverhalt, den man nachvollziehen kann. so kann man da gar nichts dazu sagen, weil es absolut unverständlich ist. |
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| AW: Rücktritt Grundstückskaufvertrag Sorry, dass ich mich undeutlich ausgedrückt habe. Ich formuliere die Frage(n) nochmal neu: V verkauft an K ein Grundstück. K zahlt jedoch selbst 5 Monate nach Vertragsschluss nicht den vereinbarten Kaufpreis. Daher setzt V dem K am 18.01. eine Frist zur Nacherfüllung bis zum 01.02. Kann V vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn K nach Ablauf der Frist leistet, etwa am 02.02.? Erfolgt die Zahlung rechtzeitig, wenn K diese am 01.02. bei seiner Bank anweist, das Geld aber erst am 03.02. bei V ankommt? Danke |
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| AW: Rücktritt Grundstückskaufvertrag hm.... was mich an der sache jetzt noch stutzig macht, dass für grundstücksverkäufe die notarielle beurkundung vorgeschrieben ist. und allgemein im kaufvertrag genau geregelt wird, was passiert wenn der k nicht bis zum xx.xx. gezahlt hat, mit sämtlichen rücktrittsregelungen etc. frage daher: was wurde vertraglich geregelt und wurde der vertrag notariell geschlossen? |
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| AW: Rücktritt Grundstückskaufvertrag Zitat:
Vorausgesetzt letzterer ist wirksam erklärt worden. Zitat:
Aber, wie zeiten schon anspricht: Vertragliche Regelungen gehen immer vor. Es ist daher zu prüfen, was im Notarvertrag festgehalten wurde.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Rücktritt Grundstückskaufvertrag Selbstverständlich wurde der KV notariell beurkundet. In diesem Vertrag wurden allerdings keine Regelungen zum Rücktritt getroffen. V beruft sich auch nicht auf ein vertragliches Rücktrittsrecht, sondern aufs Gesetzliche nach den §§ 323 I, 346 BGB. Zitat:
Zitat:
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| AW: Rücktritt Grundstückskaufvertrag Es liegen alle Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts vor. Zitat:
![]() Die geschuldete Leistunghandlung ist Zahlung. Geldschulden sind regelmäßig Schickschulden, § 270 Abs. 1 BGB.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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