Dies ist eine Diskussion zu Rücksendung bestellter Ware II innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Rücksendung bestellter Ware II Beim Auspacken stelle A. fest das dem Receiver eine Beschreibung beilag die in englisch, fanzösisch, Spanisch u. Italienisch war. Eine deutsche Beschreibung lag nicht bei, A. fragte beim Händler nach der deutschen Beschreibung . Leider gab es nur eine gekürzte Beschreiung ohne jegliche Bilddokumentation für Fernbdienung und Gerät in PDf-Form. Also entschloß sich A die Ware zurückzuschicken die 14 Tage waren aber schon um das teilte A dem Versender mit der daraufhin Zitat:
Gleichzeitig teilt A noch mit das es aus Krankheitsgründen nicht möglich war das Paket genau nach 14 Tagen zur Post zu bringen. Am 13.01. hat A. das getan. Das Geld für den Receiver hat A. bekommen nur die Versandkosten des Händlers nicht. A. hatte ihm geschrieben das er die Kosten tragen müsse und er antwortete: Zitat:
Auf eine Antwort wartet A. noch. |
| |||
| AW: Rücksendung bestellter Ware II es scheint ja um das "zur verbraucherin hin proto" zu gehen. das muss immer erstattet werden, wenn die kundin vom 14-tägigen widerrufsrecht gebrauch macht. die frage ist nun, ob der widerruf fristgemäß also innerhalb der 14 tage nach erhalt der ware (bzw. auch der widerrufsbelehnung) erklärt wurde. wann hat die frau denn den widerruf erklärt? wenn die frau den widerruf per mail erklärt hat und das innerhalb der gesetzlcihen frist, dann ist das für einen rechtzeitigen widerruf ausreichend. es ist egal, wann sie das paket dann versendet. entscheidend ist, ob die (ich nehme mal an per mail) widerrufserklärung rechtzeitig war. also, auf welchem weg hat die frau den widerruf erklärt und wann? lag ihr auch die belehrung über das gesetzliche widerrufsrecht schon vor und war diese korrekt? es wäre überhaupt auch noch zu prüfen, ob die ware nicht mangelhaft war, aufgrund mangelhafter beschreibung, bzw. ob als erhalt der ware wirklich der 28.12. gelten kann oder ob es erst der termin gilt, wo sie die deutsche pdf-beschreibung bekommen hat. die rücksendekosten dürften ihr (falls widerruf rechtzeitig war) übrigends auch zustehen. der receiver wird ja über 40 euro gekostet haben - oder? |
| |||
| AW: Rücksendung bestellter Ware II Zitat:
Aber Frau A. hatte dem Versender am 30.12.11 mitgeteilt: Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Rücksendung bestellter Ware II Zitat:
|
| |||
| AW: Rücksendung bestellter Ware II Zitat:
Aber eigentlich ist das geklärt weil ja der Versender die Kosten tragen muss es ging jetzt nur um den rechtzeitigen Widerruf, weil sich die Firma wehrt die Versandkosten zu übernehmen, weil die Ware nicht termingerecht zurückkam. |
| |||
| AW: Rücksendung bestellter Ware II Zitat:
Wie kommst du darauf? |
| |||
| AW: Rücksendung bestellter Ware II Zitat:
|
| ||||||||||
| AW: Rücksendung bestellter Ware II Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
"Normalerweise" ist es ausreichend, sich fristgerecht entweder durch eine innerhalb der Frist erfolgende Absendung der zurückzusendenden Ware, oder durch Absendung eines Widerrufs in Textform erklären zu können. A hätte dann trotz Krankheit einfach eine fristgerechte Widerrufserklärung perPost/Fax/eMail senden können ... Es sei denn, es wäre vertraglich ( und in zulässiger Weise ) ein uneingeschränktes RÜCKGABERECHT ( § 356 BGB ) vereinbart worden. Dieses könnte dann ausschließlich durch eine Rücksendung innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden, nicht aber auch in Textform. War im Vertrag ein Rückgaberecht vereinbart? Und falls ja - war insbesondere rechtzeitig vor Abgabe der Bestellung unzweideutig darüber informiert worden, daß es nur durch eine innerhalb der Frist erfolgende Rücksendung der Ware möglich sein würde, sich wieder von seiner mit der Bestellung eingegangenen Verbindlichkeit wieder lösen zu können? Zitat:
Wenn A "nur" noch Ansprüche aus dem 90-Tage-Geld-Zurück-Verprechen gehabt haben sollte, dann richten die sich nach der Ausgestaltung dieser Zusage. Wenn darin bestimmt war, daß bei einer Rücksendung innerhalb von 90 Tagen die von gezahlten Kosten der Hinversendung ( Händler --> A ) nicht zurückerstatten werden, dann hätte A schlechte Karten ... Vielleicht ist die Klausel "Der Käufer trägt bei einer Rücksendung innerhalb von 90 Tagen die Kosten der Hin- und Rücksendung" aber unwirksam: denn wenn diese Klausel nicht denn Fall ausnimmt, daß die Ware nicht mängelfrei ist, dann würde ja -gesetzwidrig- bestimmt werden, daß auch bei Rücksendungen von mangelhaften Waren innerhalb von 90 die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sein sollen. Wie ist der genaue Wortlaut dieser "90-Tage-Geld-Zurück-Garantie"? Zitat:
Zitat:
Wie kommst Du darauf, daß andererseits dem Unternehmer nach Ausübung eines Widerrufsrechts ein Anspruch in Höhe der Hinversandkosten zustünde, um den er die zurückzugewährenden Leistungen ( Kaufpreis + Hinversandkosten ) kürzen dürfte und daher bloß den gezahlten Kaufpreis zurückzahlen müßte? Lösung: wenn beim Kauf nicht bereits vereinbart war, daß auf deutsch lediglich eine Kurzanleitung in PDF-Form mitgeliefert wird, oder wenn sich die PDF-Anleitung sogar als nicht ausreichend für eine fehlerfreie Bedienung erweist, dann liegt hier ein Sachmangel vor, der zu Rücktritt und Rückforderung von Kaufpreis + Hinsendekosten + Rücksendkosten berechtigen würde. Zitat:
ReelBox Avantgarde DVB-S2 - Lieferumfang (...) Netzkabel (DE), Bedienungsanleitung http://www.reel-multimedia.com/de/sh...nfernsehen.php 899.00 € 11 |
| |||
| AW: Rücksendung bestellter Ware II Zitat:
Im Lieferumfang stand das eine Bedienungsanleitung dabei ist, aber nicht das es sie in deutsch nicht gibt! Die PDF-Beschreibung kam erst als A. monierte das keine deutsche Bedienung dabei ist. Aber die PDF war ziemlich dürftig im Gegensatz zu der guten ausführlichen Beschreibung. Der Receiver wurde gar nicht angeschlossen, eben weil A. ja auch nicht wußte wie und das ganze wurde wieder in den Versandkarton gepackt. Ein Datenträger war nicht dabei. |
| |||
| AW: Rücksendung bestellter Ware II Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Versandkosten bei bestellter Ware | Kaufrecht / Leasingrecht | 08.02.2012 22:35 |
| Rückgabe von nicht bestellter Ware | Verbraucherrecht | 08.08.2011 01:31 |
| Kosten der Rücksendung bei nicht bestellter/falsch gelieferter Ware????? | Kaufrecht / Leasingrecht | 17.01.2011 14:37 |
| Nichtabnahme bestellter Ware - wer zahlt was? | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 19.12.2007 17:33 |
| Rücktrittsrecht bei bestellter Ware | Kaufrecht / Leasingrecht | 09.10.2006 00:25 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios