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Rücksendung bestellter Ware II

Dies ist eine Diskussion zu Rücksendung bestellter Ware II innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 25.01.2012, 21:24
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Rücksendung bestellter Ware II

A. bestellte sich bei Firma B einen Sat-Receiver dieser wurde geliefert mit Rechnung Warenwert plus Versandkosten.

Beim Auspacken stelle A. fest das dem Receiver eine Beschreibung beilag die in englisch, fanzösisch, Spanisch u. Italienisch war.
Eine deutsche Beschreibung lag nicht bei, A. fragte beim Händler nach der deutschen Beschreibung . Leider gab es nur eine gekürzte Beschreiung ohne jegliche Bilddokumentation für Fernbdienung und Gerät in PDf-Form.

Also entschloß sich A die Ware zurückzuschicken die 14 Tage waren aber schon um das teilte A dem Versender mit der daraufhin

Zitat:
Wir weisen darauf hin, dass das Gesetz eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vorsieht. Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist bieten wir Ihnen ein zusätzliches 90tägiges Geld-Zurück-Versprechen an.

Gleichzeitig teilt A noch mit das es aus Krankheitsgründen nicht möglich war das Paket genau nach 14 Tagen zur Post zu bringen. Am 13.01. hat A. das getan.

Das Geld für den Receiver hat A. bekommen nur die Versandkosten des Händlers nicht. A. hatte ihm geschrieben das er die Kosten tragen müsse und er antwortete:

Zitat:
Diese Annahme ist Korrekt, bitte beachten Sie jedoch, dass das gesetzliche
Widerrufsrecht eine Frist von 14 Tagen hat. Ihnen wurde die Sendung am
28.12.2011 zugestellt, die Rücksendung hätte dementsprechend spätestens am
11.01.2012 erfolgen müssen.
A. teilte ihm mit das es nicht um die Rücksendungskosten sondern um die Versandkosten geht.

Auf eine Antwort wartet A. noch.
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 21:54
V.I.P.
 
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AW: Rücksendung bestellter Ware II

es scheint ja um das "zur verbraucherin hin proto" zu gehen. das muss immer erstattet werden, wenn die kundin vom 14-tägigen widerrufsrecht gebrauch macht.

die frage ist nun, ob der widerruf fristgemäß also innerhalb der 14 tage nach erhalt der ware (bzw. auch der widerrufsbelehnung) erklärt wurde. wann hat die frau denn den widerruf erklärt?

wenn die frau den widerruf per mail erklärt hat und das innerhalb der gesetzlcihen frist, dann ist das für einen rechtzeitigen widerruf ausreichend. es ist egal, wann sie das paket dann versendet. entscheidend ist, ob die (ich nehme mal an per mail) widerrufserklärung rechtzeitig war.

also, auf welchem weg hat die frau den widerruf erklärt und wann? lag ihr auch die belehrung über das gesetzliche widerrufsrecht schon vor und war diese korrekt?

es wäre überhaupt auch noch zu prüfen, ob die ware nicht mangelhaft war, aufgrund mangelhafter beschreibung, bzw. ob als erhalt der ware wirklich der 28.12. gelten kann oder ob es erst der termin gilt, wo sie die deutsche pdf-beschreibung bekommen hat.

die rücksendekosten dürften ihr (falls widerruf rechtzeitig war) übrigends auch zustehen. der receiver wird ja über 40 euro gekostet haben - oder?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 09:43
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AW: Rücksendung bestellter Ware II

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
es scheint ja um das "zur verbraucherin hin proto" zu gehen. das muss immer erstattet werden, wenn die kundin vom 14-tägigen widerrufsrecht gebrauch macht.

die frage ist nun, ob der widerruf fristgemäß also innerhalb der 14 tage nach erhalt der ware (bzw. auch der widerrufsbelehnung) erklärt wurde. wann hat die frau denn den widerruf erklärt?

wenn die frau den widerruf per mail erklärt hat und das innerhalb der gesetzlcihen frist, dann ist das für einen rechtzeitigen widerruf ausreichend. es ist egal, wann sie das paket dann versendet. entscheidend ist, ob die (ich nehme mal an per mail) widerrufserklärung rechtzeitig war.

also, auf welchem weg hat die frau den widerruf erklärt und wann? lag ihr auch die belehrung über das gesetzliche widerrufsrecht schon vor und war diese korrekt?

es wäre überhaupt auch noch zu prüfen, ob die ware nicht mangelhaft war, aufgrund mangelhafter beschreibung, bzw. ob als erhalt der ware wirklich der 28.12. gelten kann oder ob es erst der termin gilt, wo sie die deutsche pdf-beschreibung bekommen hat.

die rücksendekosten dürften ihr (falls widerruf rechtzeitig war) übrigends auch zustehen. der receiver wird ja über 40 euro gekostet haben - oder?
Nein der Receiver war reduziert und kostete 9,90 €.

Aber Frau A. hatte dem Versender am 30.12.11 mitgeteilt:

Zitat:
also wirklich nicht jetzt habe ich mir Ihre PDF-Datei angesehen. Das ist nicht die detaillierte Beschreibung wie sie in dem beiliegenden Buch in allen Fremdsprachen aufgeführt ist. Da wird auch das Gerät und die Fernbedienung abgebildet und alles erklärt.

Nein ich packe zusammen und Sie bekommen alles wieder zurück.
und am 11.01.12 wurde noch einmal die Mail an den Versender geschickt:

Zitat:
ich finde nirgends eine Möglichkeit mit einem Aufdruck das ich den Receiver ,den ich nicht gebrauchen kann da ich ihn nicht aufstellen kann wegen schlechter Beschreibung etc. zurücksenden könnte.
Schicken Sie mir bitte Unterlagen Aufkleber zu damit ich das Gerät zurücksenden kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 10:53
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AW: Rücksendung bestellter Ware II

Zitat:
Nein der Receiver war reduziert und kostete 9,90 €.
Dann sind Rücksendekosten in jedem Falle vom Käufer zu tragen und nicht vom Händler.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 12:09
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AW: Rücksendung bestellter Ware II

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Dann sind Rücksendekosten in jedem Falle vom Käufer zu tragen und nicht vom Händler.
Es geht doch gar nicht um die Rücksendekosten es geht um die Versandtkosten die gleich bei Bestellung mit bezahlt wurden.

Aber eigentlich ist das geklärt weil ja der Versender die Kosten tragen muss es ging jetzt nur um den rechtzeitigen Widerruf, weil sich die Firma wehrt die Versandkosten zu übernehmen, weil die Ware nicht termingerecht zurückkam.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 12:53
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AW: Rücksendung bestellter Ware II

Zitat:
es scheint ja um das "zur verbraucherin hin proto" zu gehen. das muss immer erstattet werden, wenn die kundin vom 14-tägigen widerrufsrecht gebrauch macht.

Wie kommst du darauf?
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  #7 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 13:00
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AW: Rücksendung bestellter Ware II

Zitat:
Zitat von casa
Wie kommst du darauf?
urteil vom 15.04.2010 vom EuGH (Az. C-511/08)
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  #8 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 14:09
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AW: Rücksendung bestellter Ware II

Zitat:
Zitat von klarina Beitrag anzeigen
A. bestellte sich bei Firma B einen Sat-Receiver ...

Beim Auspacken stelle A. fest das dem Receiver eine Beschreibung beilag die in englisch, fanzösisch, Spanisch u. Italienisch war. Eine deutsche Beschreibung lag nicht bei.
Gab es überhaupt keine Anleitung in deutsch, weder gedruckt, noch auf einem beigelegtem Datenträger und auch nicht im Gerät selbst?

Zitat:
A fragte beim Händler nach der deutschen Beschreibung . Leider gab es nur eine gekürzte Beschreiung ohne jegliche Bilddokumentation für Fernbdienung und Gerät in PDf-Form.
Wurde erst auf As Reklamation wegen Fehlens jeglicher deutscher Anleitung eine Kurzanleitung in PDF-Form zugesandt?

Zitat:
Also entschloß sich A die Ware zurückzuschicken die 14 Tage waren aber schon um
Ob die 14-Tagesfrist überhaupt schon begonnen hatte, läßt sich ohne Kenntnis sämtlicher Umstände nicht beurteilen. In welcher Weise ( Papier, Fax, eMail, ... ) und wann hatte A Fernabsatz-Informationen genau welchen Inhalts mitgeteilt erhalten?

Zitat:
Gleichzeitig teilt A noch mit das es aus Krankheitsgründen nicht möglich war das Paket genau nach 14 Tagen zur Post zu bringen.
Wie sah denn die Information des Verkäufers aus, was die Art und Weise einer rechtzeitigen Ausübung des Widerrufsrechts anlangt?

"Normalerweise" ist es ausreichend, sich fristgerecht entweder durch eine innerhalb der Frist erfolgende Absendung der zurückzusendenden Ware, oder durch Absendung eines Widerrufs in Textform erklären zu können. A hätte dann trotz Krankheit einfach eine fristgerechte Widerrufserklärung perPost/Fax/eMail senden können ...

Es sei denn, es wäre vertraglich ( und in zulässiger Weise ) ein uneingeschränktes RÜCKGABERECHT ( § 356 BGB ) vereinbart worden. Dieses könnte dann ausschließlich durch eine Rücksendung innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden, nicht aber auch in Textform.

War im Vertrag ein Rückgaberecht vereinbart?

Und falls ja - war insbesondere rechtzeitig vor Abgabe der Bestellung unzweideutig darüber informiert worden, daß es nur durch eine innerhalb der Frist erfolgende Rücksendung der Ware möglich sein würde, sich wieder von seiner mit der Bestellung eingegangenen Verbindlichkeit wieder lösen zu können?

Zitat:
Das Geld für den Receiver hat A. bekommen nur die Versandkosten des Händlers nicht.
Wenn As gesetzliches Widerrufsrecht noch nicht durch Fristablauf erloschen gewesen sein sollte, dann hätte der Händler die von A geleisteten Zahlungen ( Kaufpreis + Kosten der Versendung vom Händler zu A ) zurückzuerstatten.

Wenn A "nur" noch Ansprüche aus dem 90-Tage-Geld-Zurück-Verprechen gehabt haben sollte, dann richten die sich nach der Ausgestaltung dieser Zusage. Wenn darin bestimmt war, daß bei einer Rücksendung innerhalb von 90 Tagen die von gezahlten Kosten der Hinversendung ( Händler --> A ) nicht zurückerstatten werden, dann hätte A schlechte Karten ...

Vielleicht ist die Klausel "Der Käufer trägt bei einer Rücksendung innerhalb von 90 Tagen die Kosten der Hin- und Rücksendung" aber unwirksam: denn wenn diese Klausel nicht denn Fall ausnimmt, daß die Ware nicht mängelfrei ist, dann würde ja -gesetzwidrig- bestimmt werden, daß auch bei Rücksendungen von mangelhaften Waren innerhalb von 90 die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sein sollen.

Wie ist der genaue Wortlaut dieser "90-Tage-Geld-Zurück-Garantie"?

Zitat:
Frau A. hatte dem Versender am 30.12.11 mitgeteilt:

Zitat:
also wirklich nicht jetzt habe ich mir Ihre PDF-Datei angesehen. Das ist nicht die detaillierte Beschreibung wie sie in dem beiliegenden Buch in allen Fremdsprachen aufgeführt ist. Da wird auch das Gerät und die Fernbedienung abgebildet und alles erklärt.

Nein ich packe zusammen und Sie bekommen alles wieder zurück.
Dies wäre jedenfalls als Widerrufserklärung anzusehen. Es fragt sich lediglich, ob eine Ausübung des Widerrufsrechts in Textform-Erklärung ausgeschlossen war, weil wirksam ein RÜCKGABERECHT vereinbart war, welches ausschließlich durch fristgerechte Rücksendung hätte ausgeübt werden können. Denn hätte nicht bereits mit obiger Erklärung eine Vertragslösung bewirkt haben können.

Zitat:
Zitat:
... das "zur verbraucherin hin proto" ... muss immer erstattet werden, wenn die kundin vom 14-tägigen widerrufsrecht gebrauch macht.
Wie kommst du darauf?
Umgekehrt: daß der Unternehmer nach einem Widerruf einerseits "die empfangenen Leistungen" zurückgewähren muß, d.h. die erhaltene Zahlung von Kaufpreis + Versandkosten, ergibt sich aus §§ 357, 346 BGB.

Wie kommst Du darauf, daß andererseits dem Unternehmer nach Ausübung eines Widerrufsrechts ein Anspruch in Höhe der Hinversandkosten zustünde, um den er die zurückzugewährenden Leistungen ( Kaufpreis + Hinversandkosten ) kürzen dürfte und daher bloß den gezahlten Kaufpreis zurückzahlen müßte?

Lösung: wenn beim Kauf nicht bereits vereinbart war, daß auf deutsch lediglich eine Kurzanleitung in PDF-Form mitgeliefert wird, oder wenn sich die PDF-Anleitung sogar als nicht ausreichend für eine fehlerfreie Bedienung erweist, dann liegt hier ein Sachmangel vor, der zu Rücktritt und Rückforderung von Kaufpreis + Hinsendekosten + Rücksendkosten berechtigen würde.

Zitat:
der Receiver war reduziert und kostete 9,90 €.
Also bei diesem SAT Receiver wäre ein Bedienungsanleitung mitgeliefert worden:

ReelBox Avantgarde DVB-S2 - Lieferumfang
(...)
Netzkabel (DE), Bedienungsanleitung
http://www.reel-multimedia.com/de/sh...nfernsehen.php

899.00 €

11
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  #9 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 15:28
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AW: Rücksendung bestellter Ware II

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Gab es überhaupt keine Anleitung in deutsch, weder gedruckt, noch auf einem beigelegtem Datenträger und auch nicht im Gerät selbst?



Wurde erst auf As Reklamation wegen Fehlens jeglicher deutscher Anleitung eine Kurzanleitung in PDF-Form zugesandt?



Ob die 14-Tagesfrist überhaupt schon begonnen hatte, läßt sich ohne Kenntnis sämtlicher Umstände nicht beurteilen. In welcher Weise ( Papier, Fax, eMail, ... ) und wann hatte A Fernabsatz-Informationen genau welchen Inhalts mitgeteilt erhalten?



Wie sah denn die Information des Verkäufers aus, was die Art und Weise einer rechtzeitigen Ausübung des Widerrufsrechts anlangt?

"Normalerweise" ist es ausreichend, sich fristgerecht entweder durch eine innerhalb der Frist erfolgende Absendung der zurückzusendenden Ware, oder durch Absendung eines Widerrufs in Textform erklären zu können. A hätte dann trotz Krankheit einfach eine fristgerechte Widerrufserklärung perPost/Fax/eMail senden können ...

Es sei denn, es wäre vertraglich ( und in zulässiger Weise ) ein uneingeschränktes RÜCKGABERECHT ( § 356 BGB ) vereinbart worden. Dieses könnte dann ausschließlich durch eine Rücksendung innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden, nicht aber auch in Textform.

War im Vertrag ein Rückgaberecht vereinbart?

Und falls ja - war insbesondere rechtzeitig vor Abgabe der Bestellung unzweideutig darüber informiert worden, daß es nur durch eine innerhalb der Frist erfolgende Rücksendung der Ware möglich sein würde, sich wieder von seiner mit der Bestellung eingegangenen Verbindlichkeit wieder lösen zu können?



Wenn As gesetzliches Widerrufsrecht noch nicht durch Fristablauf erloschen gewesen sein sollte, dann hätte der Händler die von A geleisteten Zahlungen ( Kaufpreis + Kosten der Versendung vom Händler zu A ) zurückzuerstatten.

Wenn A "nur" noch Ansprüche aus dem 90-Tage-Geld-Zurück-Verprechen gehabt haben sollte, dann richten die sich nach der Ausgestaltung dieser Zusage. Wenn darin bestimmt war, daß bei einer Rücksendung innerhalb von 90 Tagen die von gezahlten Kosten der Hinversendung ( Händler --> A ) nicht zurückerstatten werden, dann hätte A schlechte Karten ...

Vielleicht ist die Klausel "Der Käufer trägt bei einer Rücksendung innerhalb von 90 Tagen die Kosten der Hin- und Rücksendung" aber unwirksam: denn wenn diese Klausel nicht denn Fall ausnimmt, daß die Ware nicht mängelfrei ist, dann würde ja -gesetzwidrig- bestimmt werden, daß auch bei Rücksendungen von mangelhaften Waren innerhalb von 90 die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sein sollen.

Wie ist der genaue Wortlaut dieser "90-Tage-Geld-Zurück-Garantie"?



Dies wäre jedenfalls als Widerrufserklärung anzusehen. Es fragt sich lediglich, ob eine Ausübung des Widerrufsrechts in Textform-Erklärung ausgeschlossen war, weil wirksam ein RÜCKGABERECHT vereinbart war, welches ausschließlich durch fristgerechte Rücksendung hätte ausgeübt werden können. Denn hätte nicht bereits mit obiger Erklärung eine Vertragslösung bewirkt haben können.



Umgekehrt: daß der Unternehmer nach einem Widerruf einerseits "die empfangenen Leistungen" zurückgewähren muß, d.h. die erhaltene Zahlung von Kaufpreis + Versandkosten, ergibt sich aus §§ 357, 346 BGB.

Wie kommst Du darauf, daß andererseits dem Unternehmer nach Ausübung eines Widerrufsrechts ein Anspruch in Höhe der Hinversandkosten zustünde, um den er die zurückzugewährenden Leistungen ( Kaufpreis + Hinversandkosten ) kürzen dürfte und daher bloß den gezahlten Kaufpreis zurückzahlen müßte?

Lösung: wenn beim Kauf nicht bereits vereinbart war, daß auf deutsch lediglich eine Kurzanleitung in PDF-Form mitgeliefert wird, oder wenn sich die PDF-Anleitung sogar als nicht ausreichend für eine fehlerfreie Bedienung erweist, dann liegt hier ein Sachmangel vor, der zu Rücktritt und Rückforderung von Kaufpreis + Hinsendekosten + Rücksendkosten berechtigen würde.



Also bei diesem SAT Receiver wäre ein Bedienungsanleitung mitgeliefert worden:

ReelBox Avantgarde DVB-S2 - Lieferumfang
(...)
Netzkabel (DE), Bedienungsanleitung
http://www.reel-multimedia.com/de/sh...nfernsehen.php

899.00 €

11
Die mehrsprachige Bedienungsanleitung war sehr ausführlich und gut nur A. konnte sie leider nicht lesen.
Im Lieferumfang stand das eine Bedienungsanleitung dabei ist, aber nicht das es sie in deutsch nicht gibt!
Die PDF-Beschreibung kam erst als A. monierte das keine deutsche Bedienung dabei ist.

Aber die PDF war ziemlich dürftig im Gegensatz zu der guten ausführlichen Beschreibung.

Der Receiver wurde gar nicht angeschlossen, eben weil A. ja auch nicht wußte wie und das ganze wurde wieder in den Versandkarton gepackt.

Ein Datenträger war nicht dabei.
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Alt 26.01.2012, 15:42
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AW: Rücksendung bestellter Ware II

Zitat:
>
> Widerrufsfolgen
>
> Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
> Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
> herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B.
> Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
> zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit
> Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene
> Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die
> Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der
> über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter
> "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen
> und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft
> möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
> zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen,
> wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
> zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder
> wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch
> nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
> erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
> paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung
> von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
> beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache,
> für uns mit deren Empfang.
>
> Ende der Widerrufsbelehrung.
>
> Wir weisen darauf hin, dass das Gesetz eine Widerrufsfrist von 14 Tagen
> vorsieht. Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist bieten wir Ihnen ein
> zusätzliches 90tägiges Geld-Zurück-Versprechen an. Die Bedingungen
> hierfür sind auf der Internetseite www.xxxxx unter Fragen &
> Antworten/Geld zurück Versprechen und Abwicklung zu finden.
>
> Kostentragungsvereinbarung bei Ausübung des Widerrufsrechts
>
> Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen
> Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
> entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
> von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
> Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
> vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
> Rücksendung für Sie kostenfrei.
Das ist die Widerrufserklärung der Firma.
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