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Rücksendekosten

Dies ist eine Diskussion zu Rücksendekosten innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 24.11.2011, 14:05
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Rücksendekosten

Hallo,

nehmen wir mal an ein privatmensch übersendet einem Händler eine Ware um diese schätzen zu lassen und dann zu verkaufen. Plötzlich hat der Händler aber kein Interesse mehr und macht ein lachhaftes Angebot mit der Begründung die Ware wäre nichts wert.

Jetzt möchte derjenige aber seine Ware zurück. Muss der Privatmensch jetzt auch noch die Rücksendekosten bezahlen (Hinsendekostne hat er schon bezahlt) in dennen auch noch dubiose aufwandsentschädigungen enthaltne sind zhalen oder muss das der Händler übernehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 14:12
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AW: Rücksendekosten

die rückporto-kosten muss der privatmensch übernehmen. bezüglich aufwandentschädigung: was war denn genau vereinbart?
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  #3 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 14:36
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AW: Rücksendekosten

Es war nichts vorher vereinbart.
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Alt 24.11.2011, 19:33
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AW: Rücksendekosten

na, es war doch offenbar vereinbart, dass das dingi begutachtet und geschätzt wird...?

wenn das so ist, wird man das entsprechend bezahlen müssen.
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