Dies ist eine Diskussion zu Rücksendekosten innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Rücksendekosten nehmen wir mal an ein privatmensch übersendet einem Händler eine Ware um diese schätzen zu lassen und dann zu verkaufen. Plötzlich hat der Händler aber kein Interesse mehr und macht ein lachhaftes Angebot mit der Begründung die Ware wäre nichts wert. Jetzt möchte derjenige aber seine Ware zurück. Muss der Privatmensch jetzt auch noch die Rücksendekosten bezahlen (Hinsendekostne hat er schon bezahlt) in dennen auch noch dubiose aufwandsentschädigungen enthaltne sind zhalen oder muss das der Händler übernehmen? |
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| AW: Rücksendekosten die rückporto-kosten muss der privatmensch übernehmen. bezüglich aufwandentschädigung: was war denn genau vereinbart? |
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| AW: Rücksendekosten Es war nichts vorher vereinbart. |
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