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Rücknahme inkl. Folgekosten bei Falschlieferung?

Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme inkl. Folgekosten bei Falschlieferung? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 18:08
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Rücknahme inkl. Folgekosten bei Falschlieferung?

Hallo zusammen,

es geht um folgendes.

Herr A hatte im Internet felgen bestellt. Die Felgen wurden auch ordnungsgemäß geliefert. Da die Felgen keine Beschädigung aufgewiesen haben hatte Herr A die Felgen zu seinem Reifenhändler gebracht und dieser hatte dort nun neue Reifen aufgezogen.
Als Herr A die Felgen nun auf seinen PKW montieren wollte, stelle er fest, dass 2 Felgen nicht auf das Fahrzeug passen, da diese vom Lochkreis falsch geliefert wurden und so nicht verbaut werden können.

Nach Rücksprache mit dem Verkäufer würde dieser die Felgen auch wieder zurück nehmen, jedoch würde er Herrn A nicht die Kosten erstatten, welche er hatte um die Reifen von der Felge abmontieren zu lassen und auf neue Felgen aufziehen zu lassen.
Der Verkäufer agumentiert damit, dass er die Felgen nicht mehr nehmen müsste, da sie jetzt gebraucht sind und man dies hätte prüfen müssen bei der Lieferung.

Was kann Herr A nun machen, da es sich ja um eine Falschlieferung handelt. Muss der Verkäufer auch die Kosten für das Umziehen der Reifen von den Felgen bezahlen oder tatsächlich nicht?

Die Felgen wurden übrigends am 11.10.2011 gekauft, falls dies relevant ist.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 02:28
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AW: Rücknahme inkl. Folgekosten bei Falschlieferung?

Servus,

Zitat:
Zitat von ErickN1 Beitrag anzeigen
Als Herr A die Felgen nun auf seinen PKW montieren wollte, stelle er fest, dass 2 Felgen nicht auf das Fahrzeug passen, da diese vom Lochkreis falsch geliefert wurden und so nicht verbaut werden können.
Dies Stellt einen Sachmangel i.S.d. § 434 I S. 1 BGB dar.

Zitat:
Nach Rücksprache mit dem Verkäufer würde dieser die Felgen auch wieder zurück nehmen, jedoch würde er Herrn A nicht die Kosten erstatten, welche er hatte um die Reifen von der Felge abmontieren zu lassen und auf neue Felgen aufziehen zu lassen.
Der Verkäufer agumentiert damit, dass er die Felgen nicht mehr nehmen müsste, da sie jetzt gebraucht sind und man dies hätte prüfen müssen bei der Lieferung.
Diese Argumentation ist juristisch absolut nicht tragbar. Eine dem § 377 I HGB entsprechende Pflicht für den Käufer als Verbraucher, § 13 BGB, statuiert unser BGB nicht.

Zitat:
Was kann Herr A nun machen, da es sich ja um eine Falschlieferung handelt. Muss der Verkäufer auch die Kosten für das Umziehen der Reifen von den Felgen bezahlen oder tatsächlich nicht?
Die Kosten der Abmontage der falsch gelieferten Felgen von den Reifen sowie die (erneute) Montage der im Rahmen der Nacherfüllung erlangten neuen Felgen hat der Verkäufer zu tragen.
Hätte der Verkäufer zu Beginn ordnungsgemäß Erfüllt, so wären dem Käufer auch keine zusätzlichen Kosten angefallen.

Vgl. insoweit folgendes Urteil des EuGH:
http://www.kostenlose-urteile.de/EuG....news11815.htm

LG
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 11:03
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AW: Rücknahme inkl. Folgekosten bei Falschlieferung?

ok, vielen Dank für die Antwort.
Nach Rücksprache mit dem Verkäufer beharrt dieser immer noch auf seiner Meinung.

Wer trägt denn die Kosten für den Anwalt? Muss der Käufer den Anwalt selbst bezahlen oder gehen die Kosten für den Anwalt zu Lasten des Verkäufers?
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