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Rückgaberecht wegen bekanntem Mangel an KFZ

Dies ist eine Diskussion zu Rückgaberecht wegen bekanntem Mangel an KFZ innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 20.07.2011, 20:48
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Rückgaberecht wegen bekanntem Mangel an KFZ

Hallo, ich habe da auch mal eine Frage: Angenommen, Käufer K würde von Verkäufer V ein Motorrad kaufen. K ist bekannt, dass das Motorrad einen Sturz mit einem der Vorbesitzer hatte. Es sind Kratzer im Motordeckel und der Verkleidung zu sehen und dem Käufer ist ebenfalls bekannt, dass das Motorrad bei freihändigem Fahren nach links zieht. Der genaue Grund dafür ist dem Verkäufer nicht bekannt, im Kaufvertrag steht unter Beschädigungen aber nur "Sturzschaden". Hätte der Käufer jetzt nach Abschlus des Vertrages und nach Aufsuchen einer Fachwerkstatt noch ein Recht auf Rückgabe, wenn sowohl K als aus V Privatpersonen wären.

Vielen Dank
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Alt 21.07.2011, 00:01
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AW: Rückgaberecht wegen bekanntem Mangel an KFZ

Zitat:
Zitat von laberding Beitrag anzeigen
Hätte der Käufer jetzt nach Abschlus des Vertrages ... noch ein Recht auf Rückgabe
§ 442 BGB
Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

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  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 12:27
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AW: Rückgaberecht wegen bekanntem Mangel an KFZ

Auch unter Privatleuten gelten die Gewährleistungsrechte, sofern sie nicht expliziet ausgeschlossen wurden. Da hier eine Kenntnis des Mangels vor Gefahrübergang vorlag, stehen einem keinerlei Rücktrittsrecht aus diesem Grund zu. Jedoch, sollten sich weitere Mängel zeigen, die nicht bekannt waren, kommen die Gewährleistungsrechte zur Anwendung. Und mit dem Wort "Sturzschaden" lassen sich nicht jegliche Mängel als Vertragsbestandteil und daher bekannt abfrüstücken! Es kommt nur auf die tatsächlich bekannten Mängel an.
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