Dies ist eine Diskussion zu Rückgabe von Ware. Vertreter nimmt Ware an. innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Rückgabe von Ware. Vertreter nimmt Ware an. folgender Sachverhalt: A kauft eine Ware persönlich in einem Ladengeschäft, bezahlt sie und schafft sie nach Hause. Zuhause fällt ihm auf, dass er die Ware so nicht gebrauchen kann (zu groß, zu schwer) und schafft sie in den Laden zurück, wo sie von einem dort anwesenden Angestellten entgegengenommen wird. Diese Rücknahme der Ware wird auch schriftlich quittiert. Allerdings wird nur quittiert, dass die Ware am soundsovielten von A zurückgebracht wurde. Mehr nicht. Später meldet sich B, welcher der Geschäftsführer des Ladens ist, und lässt A wissen, dass eine Rücknahme nicht infrage komme, der Kaufpreis insofern auch nicht erstattet würde und verlangt von A, dass er die Ware wieder abholt. A weiß zwar, dass ihm beim normalen Kauf in einem Ladengeschäft kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht zusteht, er ist aber der Meinung, dass B, vertreten durch den Angestellten, die Ware zurückgenommen hat und insofern jetzt den Kaufpreis auch auskehren muss. Wie ist dies einzuschätzen? Vielen, vielen Dank für alle Einschätzungen. Gruß aus Hamburg |
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| AW: Rückgabe von Ware. Vertreter nimmt Ware an. Zitat:
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| rückgabe, vertretungsmacht, widerrufsrecht |
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