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Rückgabe von Ware. Vertreter nimmt Ware an.

Dies ist eine Diskussion zu Rückgabe von Ware. Vertreter nimmt Ware an. innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 14:26
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Rückgabe von Ware. Vertreter nimmt Ware an.

Hallo in die Runde,

folgender Sachverhalt:

A kauft eine Ware persönlich in einem Ladengeschäft, bezahlt sie und schafft sie nach Hause.

Zuhause fällt ihm auf, dass er die Ware so nicht gebrauchen kann (zu groß, zu schwer) und schafft sie in den Laden zurück, wo sie von einem dort anwesenden Angestellten entgegengenommen wird. Diese Rücknahme der Ware wird auch schriftlich quittiert. Allerdings wird nur quittiert, dass die Ware am soundsovielten von A zurückgebracht wurde. Mehr nicht.

Später meldet sich B, welcher der Geschäftsführer des Ladens ist, und lässt A wissen, dass eine Rücknahme nicht infrage komme, der Kaufpreis insofern auch nicht erstattet würde und verlangt von A, dass er die Ware wieder abholt.

A weiß zwar, dass ihm beim normalen Kauf in einem Ladengeschäft kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht zusteht, er ist aber der Meinung, dass B, vertreten durch den Angestellten, die Ware zurückgenommen hat und insofern jetzt den Kaufpreis auch auskehren muss.

Wie ist dies einzuschätzen?

Vielen, vielen Dank für alle Einschätzungen.

Gruß aus Hamburg
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Alt 08.08.2011, 23:23
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AW: Rückgabe von Ware. Vertreter nimmt Ware an.

Zitat:
Zitat von Flaschenpfand Beitrag anzeigen
Hallo in die Runde,

folgender Sachverhalt:

A kauft eine Ware persönlich in einem Ladengeschäft, bezahlt sie und schafft sie nach Hause.

Zuhause fällt ihm auf, dass er die Ware so nicht gebrauchen kann (zu groß, zu schwer) und schafft sie in den Laden zurück, wo sie von einem dort anwesenden Angestellten entgegengenommen wird. Diese Rücknahme der Ware wird auch schriftlich quittiert. Allerdings wird nur quittiert, dass die Ware am soundsovielten von A zurückgebracht wurde. Mehr nicht.

Später meldet sich B, welcher der Geschäftsführer des Ladens ist, und lässt A wissen, dass eine Rücknahme nicht infrage komme, der Kaufpreis insofern auch nicht erstattet würde und verlangt von A, dass er die Ware wieder abholt.

A weiß zwar, dass ihm beim normalen Kauf in einem Ladengeschäft kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht zusteht, er ist aber der Meinung, dass B, vertreten durch den Angestellten, die Ware zurückgenommen hat und insofern jetzt den Kaufpreis auch auskehren muss.

Wie ist dies einzuschätzen?

Vielen, vielen Dank für alle Einschätzungen.

Gruß aus Hamburg
Richtig, da der Ladenangestellte Vertreter und Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB ist, muss sich der Chef auch seine Willenserklärung (die Rücknahmeerklärung auf Kulanzbasis) zurechnen lassen. Wenn dies nicht der Geschäftspraxis entspricht, ist das dann am Ende das Problem zw dem Chef und seinem Mitarbeiter.
__________________
Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden.
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rückgabe, vertretungsmacht, widerrufsrecht

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