Dies ist eine Diskussion zu Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel ein Fahrzeug, genauer ein Straßen-Quad, wurde von einem Händler außerhalb Deutschlands (Niederlande) in neuem Zustand gekauft und geliefert. In den folgenden Wochen wurden immer mehr Mängel an dem Fahrzeug deutlich (Spur falsch eingestellt, Schrauben locker, Batterie defekt usw.), wobei vorerst davon ausgegangen wurde, dass diese Mängel nur Einzelfälle und marginal waren. Daher verstrich die Widerrufsfrist von 14 Tagen ungenutzt. Nun, insgesamt 2 Monate nach Lieferung, häufen und erhärten sich die Mängel aber derart (z.B. plötzlicher Motorausfall), dass eine Rückgabe der einzige Weg ist, keinen wirtschaftlichen Totalschaden nach nur 2 Monaten Betrieb zu erleiden. Die auftretenden Fehler sind definitiv produktionsbedingt und nicht im schlechten Behandeln der Ware begründet. Die bisher nötigen und getätigten Reparaturen wurden bisher vom Käufer bezahlt, der Verkäufer will sich aber möglicherweise (nach Prüfung) daran beteiligen. Der Verkäufer hat allerdings Wartungsintervalle (in Zeit und gelaufenen Kilometern) als Bedingung für seine Gewährleistungspflicht gestellt. Diese Intervalle sind eng bemessen und erfordern beim Erreichen eine Inspektion durch eine Werkstatt. Alle umliegenden Werkstätten (50 Km) wollen diese Inspektion aber nicht vornehmen, da sie nicht gewährleisten wollen, dass ein derart schlecht verarbeitetes Produkt seinen Dienst tut. Hat man in so einem Fall das Recht, dass Fahrzeug auch nach Ablauf der Widerrufsfrist zurückzugeben und sein Geld zurückzufordern? Schonmal vielen Dank für die Mühe! |
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| AW: Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel Na - gilt niederländisches oder deutsches Recht? Das ist aus der Schilderung im Sachverhalt nicht zu entnehmen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel Hallo, ehrlich gesagt, weiß ich das nicht. Das Quad wurde bei einer niederländischen Firma bestellt, die aber auch Zweigstellen in Deutschland hat. Die Lieferung ist in Deutschland erfolgt. Welches Recht gilt dann? Geändert von Jubeldibub (31.07.2011 um 02:14 Uhr). |
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| AW: Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel Hallo, ich habe den gegebenen Rat befolgt. Kann mir niemand bei dieser Frage helfen? In einem anderen Forum (weniger juraspezifisch als dieses) wurde gesagt, dass niederländisches Recht gelten würde, da der Verkäufer den Sitz in den Niederlanden hat. Stimmt das? Was für juristische Möglichkeiten hätte man, um in so einem Fall das Fahrzeug zurückgeben zu können und sein Geld zurückzuerhalten? Gilt nicht, dass ab einer bestimmten Menge von Mängeln, der Kaufvertrag zurückgenommen werden kann? |
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| AW: Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel Wieso hat man eigentlich eine Widerrufsfrsit? Genau so wie in Deutschland muss man auch in den Niederlanden dem verkäufer zuerst die Möglichkeit geben,die mängel zu beseitigen |
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| AW: Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel Der Vertrag unterliegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde und es sich wirklich um eine Bestellung handelt, wo der Käufer in D war und der Verkäufer in NL, Deutschem Recht. Auch wenn holländisches Recht gewählt wurde gilt der deutsche Mindestschutz für den Verbraucher Nachzulesen hier: http://dejure.org/gesetze/Rom-I-VO/6.html Die Gewährleistung kann meiner Meinung nach nicht an irgendwelche Service-Intervalle angeknüpft werden. Das Einzige was sein kann ist, dass man selber an einem Motorschaden schuld ist, wenn man nicht zum Service geht. Aber Gewährleistung gibt es nur für Mängel, die schon vor Gefahrübergang bestanden (oder zumindest irgendwie angelegt waren). Also kann eine fehlende Inspektion gar keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts auslösen, weil es hier ja dann um Fehler nach Gefahrübergang geht. Nochmal auf Deutsch: Wenn klar ist, dass es ein Fabrikationsfehler war, ist die Inspektion egal und die Gewährleistung nicht eingeschränkt. Wenn aber ein Zettel dabei war, dass man nach 500km Öl nachfüllen muss, weil sonst der Motor kauptt geht und er deshalb dann kauptt gegangen ist, ist der Käufer selbst schuld (und kann sich höchstens noch über eine fehlerhafte Bedienungsanleitung beklagen, wenn ihm der Zettel nicht groß genug war oder nicht deutsch genug [weil holländisch wär ja auch schon halb deutsch :P ]). Jetzt sollte man dem Verkäufer also seine 2. Chance geben und ihn zur Nacherfüllung auffordern. Wenn das nichts wird, kann man das Quad loswerden. Jetzt könnte man sich noch drum streiten, wer das Quad nach Holland bringen muss. Also ob der Käufer es bringen muss, oder ob der Verkäufer es abholen muss. Nach der letzten BGH-Entscheidung hierzu wohl eher bringen. Die neue EuGH-Entscheidung zum Aus-/Einbau könnte vielleicht das Gegenteil bedeuten. Aber jedenfalls bekommt man das Geld für die Reise des Quads. (Auch als Vorschuss möglich - aus §439 II) |
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| AW: Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel Zitat:
und nicht direkt in den Niederlande. Mal abgesehen davon, steht dann meistens auch in den AGBs, welches Recht gilt. |
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| AW: Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel Zitat:
Aber wie schon gesagt: Ich gehe hier davon aus, dass der Käufer in Deutschland "war" und der Verkäufer in Holland "war". Dann gilt hier trotzdem Deutsches Recht. Wenn es über die deutsche Niederlassung war natürlich noch viel mehr. Das was in AGB steht muss nicht immer stimmen |
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| AW: Rückgabe eines Fahrzeugs wegen Mängel Hallo, ersteinmal danke für die bisherigen Erklärungen. Zur Frage des geltenden Rechts: Ja, der Käufer befand sich in Deutschland (Kauf wurde über Internet getätigt), es handelt sich lediglich um eine Firma mit Sitz in den Niederlanden, die aber auch Zweigstellen in Deutschland hat (wäre natürlich noch die Frage, von wo das Quad geliefert wurde - ob von der Zweigstelle oder der Hauptniederlassung in NL; oder ist das für die Rechtsfrage irrelevant?). Was die Möglichkeit zur Behebung der Mängel angeht: Der Verkäufer wurde von Beginn an mit der Auffindung der Mängel konfrontiert. Die Antworten waren meist ausweichend und lauteten in etwa "nach Prüfung werden wir die Reparatur vielleicht übernehmen, lassen sie (der Kunde) diese erst einmal durchführen und schicken sie uns (dem Verkäufer) dann die Rechnung". Diverse Reparaturen wurden daraufhin durchgeführt(Spureinstellung, neuer Reifen aufgezogen, neue Batterie). Nach Auftreten immer weiterer Mängel (vor allem: Motorausfall nach nur 2 Monaten Betriebszeit) stellt sich aber nun die Frage: Wie kann so ein Produkt überhaupt verkauft werden? Und warum sollte man als Kunde darauf sitzen bleiben müssen? Es lohnt ja kaum, ein neues Quad zu besitzen, dass alle zwei Monate generalüberholt werden muss, damit es überhaupt einwandfrei fährt. Zu den Intervallen: Das erste, die Gewährleistung bei überschreiten angeblich ausschließende Intervall lief bei 500 Km Laufleistung bzw. 1 Monat ab. Zu diesem Zeitpunkt wurde versucht eine Werkstatt zu finden, die die geforderte Inspektion durchführte - allerdings ohne Erfolg. Keine Werkstatt war gewillt, die Inspektion bei einem Quad der entsprechenden Firma durchzuführen. Auch sind Reparaturen an dem Quad nur schwierig zu bewerkstelligen: Kaum eine Werkstatt möchte das Fahrzeug überhaupt bearbeiten - aus Angst vor späterer Haftung wegen Folgemängeln. Zudem: Bei Ablauf der Intervalle sind, laut mitgelieferter Beschreibung, keine bestimmten Handlungen vorgeschrieben (etwa Öl nachfüllen), um das Quad fahrtüchtig zu halten. Es handelt sich "nur" um Inspektionsanweisungen. Betrachtet man diese Umstände, wirkt es für einen Laien beinahe irrsinnig, dass man die offensichtlich unzureichende Ware nicht reklamieren kann - soll natürlich nicht heißen, dass es nicht doch so sein kann. |
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