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Rückgabe defektes Gerät

Dies ist eine Diskussion zu Rückgabe defektes Gerät innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 24.10.2008, 09:05
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Rückgabe defektes Gerät

Angenommen folgender Fall:
Verkäufer X erhält bei Privatverkauf nach zwei Wochen ein elektr. Gerät zurück, mit der Begründung Käufer Y könne das Gerät im Moment doch nicht gebrauchen, da er sich zuerst nach einem neuen PC umschauen müsse. Käufer Y pocht dabei auf sein 14 tägiges Rückgaberecht und verlangt den vollen Kaufpreis zurückerstattet.
Nun entdeckt Verkäufer X nach testen des Gerätes, dass dieses nicht mehr funktioniert, muss also davon ausgehen, dass dieses durch unsachgemäße Behandlung von Käufer Y beschädigt wurde.
Verkäufer X meldet den entdeckten Defekt Käufer Y, der inzwischen mit Rechtsanwalt droht, sollte er den Kaufpreis nicht schnellst möglich erstattet bekommen.

Wie hätte sich in einem solchen Falle Verkäufer X zu verhalten. ?
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Alt 24.10.2008, 09:23
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AW: Rückgabe defektes Gerät

Meines Erachtens trägt Verkäufer X die Beweislast. Bestreitet der Käufer, dass der Fehler schon bei ihm vorlag? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Mit dem Anwalt drohen ist nichts ungewöhnliches. Das ist eine übliche "einschüchterungtaktik" von Verbrauchern.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 09:30
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AW: Rückgabe defektes Gerät

Was bedeutet "Gewährleistung"? Ich bin leider mit den juristischen Begriffen nicht so vertraut.
tommy.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.10.2008, 13:39
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AW: Rückgabe defektes Gerät

Der Verkäufer gewährleistet die angegebenen Eigenschaften bei Gefahrenübergang. D.h. Verkäufer muss sicherstellen, dass das Teil tut was es tun soll (nur zum Zeitpunkt der Übergabe).
Bei Privatverkäufern kann diese meines Wissens ausgeschlossen werden. (Das is aber irgendwie umstritten, man hört überall verschiedene Meinungen).

In dem Fall stellt sich aber die Frage ob das Widerrufsrecht auch für Privatverkäufer besteht.
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