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Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung

Dies ist eine Diskussion zu Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 18:27
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Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung

Hallo,

Mal angenommen VK verkauft sein PKW über ebay und erhält sage und schreibe 1200 für seinen 20 Jahre alten Mercedes. Dieser wurde mit Sitzheizung und Klimanalage an den K verkauft. Nun stellte K nach dem Kauf fest (nachdem er zuhause angekommen war) dass der Mercedes keine Sitzheizung aufweißt! Dieser ist nun Ratlos?!
In der Auktion wurde der Mercedes doch ausdrücklich mit einer Sitzheizung verkauft.
Somit entschließt der K sich in Kontakt mit VK zu treten.

Der VK stellt sich stur und will den PKW nicht mehr zurück haben.
VK bietet K einen nachlieferung der Sitzheizung an! Dieser sendet ihn anstatt einer Sitzheizung eine Sitzmatte mit Heizfunktion!

Der K gibt sich nicht so schnell zufrieden und findet zufällig ein Gerichtsurteil

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlender Sitzheizung, trotz Zusage in ebay-Beschreibung - LG Bielefeld, Urteil vom 31.10.2007, Az.: 21 S 170/07

LANDGERICHT BIELEFELD

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL



Aktenzeichen: 21 S 170/07

Entscheidung 31. Oktober 2007


Was soll der K machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 19:53
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AW: Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung

wenn der hier angeführte SV deckungsgleich mit dem ausgeurteilten SV sein sollte beruft man sich auf dieses, fordert den Verkäufer unter Fristsetzung zur Rückabwicklung auf, mit dem Hinweis bei fruchtlosem Ablauf der Frist zu klagen
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 20:37
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AW: Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung

Die Bielefelder Entscheidung passt nicht !

Das entscheidende Problem in solchen Fällen liegt nämlich darin, dass es sich bei einer Sitzheizung in der Regel bei Altfahrzeugen um einen unwesentlichen Nebenpunkt handelt, der nicht ersthaft dazu führen kann, im schlimmsten Fall das ganze Geschäft rückgängig zu machen. Der Jurist spricht hier vom Fehlen eines "erheblichen Mangels".

Das war im Prinzip in Bielefeld auch nicht anders, denn dort handelte es sich um einen alten BMW, der nur 3.300 EUR kostete. Aber: In Bielefeld handelte - anders als in dem vom Threadstarter geposteten Fall - der Verkäufer arglistig.

Handelt der Verkäufer arglistig, dann kann ich auch wegen derartigen Nebenkriegsschauplätze wie einer Sitzheizung vom Vertrag runter. Das LG Bielef. schreibt hierzu:

"Der Mangel in Gestalt der fehlenden Sitzheizung ist auch erheblich i.S.d. § 323 V 2 BGB. Bei der Frage der Erheblichkeit eines Mangels kommt es auf eine umfassende Interessenabwägung an, wobei im Falle der Arglist des Verkäufers eine unerhebliche Pflichtverletzung in der Regel zu verneinen ist (BGH NJW 2006, 1960, 1961, Rn. 11). Umstände, die den arglistig handelnden Beklagten entlasten, sind nicht ersichtlich. Im Gegenteil stellt auch bei einem vergleichsweise altem Fahrzeug das Fehlen einer Sitzheizung eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung dar, die es rechtfertigt, den Kaufvertrag in seiner Gesamtheit rückabzuwickeln."
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 20:46
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AW: Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung

Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino
Aber: In Bielefeld handelte - anders als in dem vom Threadstarter geposteten Fall - der Verkäufer arglistig.
woher nehmen Sie die Kenntnis der fehlenden Arglist im hier geposteten SV?
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 20:49
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AW: Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung

Zitat:
Zitat von charles0308
woher nehmen Sie die Kenntnis der fehlenden Arglist im hier geposteten SV?
Du liebe Güte, soll ich die Arglist denn bei dem Sachverhalt etwa annehmen? Solange - im Gegesatz zum Bielefelder Fall - im Ausgangsposting nichts diesbezügliches steht, unterstelle ich das Fehlen der Arglist. Mag der Threadersteller seinen fiktiven Fall so umbilden, dass er auch insoweit dem Bielefelder Vorbild ähnelt, dann können wir über Arglist weiterdiskutieren.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 21:05
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AW: Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung

Zitat:
Du liebe Güte, soll ich die Arglist denn bei dem Sachverhalt etwa annehmen? Solange - im Gegesatz zum Bielefelder Fall - im Ausgangsposting nichts diesbezügliches steht, unterstelle ich das Fehlen der Arglist. Mag der Threadersteller seinen fiktiven Fall so umbilden, dass er auch insoweit dem Bielefelder Vorbild ähnelt, dann können wir über Arglist weiterdiskutieren.
Weder in den Leitsätzen noch in den einschlägigen Kommentierungen noch in der verlinkten Pressemitteilung wird auf die von Ihnen favorisierte Arglist abgestellt. Daher kann ich mir das Lesen des gesamten Urteils sparen
Zitat:
Gebrauchtwagenkauf über eBay: Artikelbeschreibung maßgebend
Das Landgericht Bielefeld weist auf die besondere Bedeutung von Artikelbeschreibungen
von Waren hin, die der Verkäufer bei einem eBay-Angebot als Käuferinformationen bereitstellt.
Auch wenn zwischen den Parteien nachträglich noch ein gesonderter schriftlicher
Kaufvertrag geschlossen wird, verlieren Zusicherungen in der eBay-Beschreibung nicht ihre
Bedeutung.
So war der Käufer eines gebrauchten Pkws zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt, nachdem
sich herausstellte, dass die im eBay-Angebot aufgeführte Sitzheizung fehlte. Dass dieses
Ausstattungsmerkmal in dem später unterzeichneten schriftlichen Kaufvertragsformular
keine Erwähnung fand, spielte für das Gericht keine Rolle.
Urteil des LG Bielefeld vom 31.10.2007
21 S 170/07
Pressemitteilung des LG Bielefeld
Quelle: http://www.ihk-oldenburg.de/download...le_06_2008.pdf
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  #7 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 07:50
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AW: Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung

Zitat:
Zitat von charles0308
Weder in den Leitsätzen noch in den einschlägigen Kommentierungen noch in der verlinkten Pressemitteilung wird auf die von Ihnen favorisierte Arglist abgestellt. Daher kann ich mir das Lesen des gesamten Urteils sparen

Quelle: http://www.ihk-oldenburg.de/download...le_06_2008.pdf
Sancta simplicitas! Das ist ja das Einfältigste, was ich je in diesem Forum gelesen habe!

Auf die Arglist kam es in dem Bielefelder Urteil nicht wesentlich an. Das Gericht prüfte eine Vielzahl von Gesichtspunkten, die unter Umständen für den Verkäufer gesprochen hätte, unter anderem den, dass eine fehlende Sitzheizung nur ein unwesentlicher Mangel ist. Ob das in den Leitsatz kommt oder nicht, ist völlig wurscht. Entscheidend ist, dass im Bielefelder Fall die Unerheblichkeit des Mangels wegen des bloßen Fehlers der Sitzheizung deshalb verneint wurde, weil dort der Verkäufer arglistig handelte. Damit ist die Frage des Threadstarters beantwortet, ob sein Fall demjenigen aus Bielefeld ähnle. Die Antwort lautet: nein. Und um diese Antwort zu geben, müssen Sie sich bequemen, das Bielefelder Urteil zu lesen (und nicht irgendwelche Aufgüsse davon).
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  #8 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 08:52
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AW: Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung

Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino
Sancta simplicitas! Das ist ja das Einfältigste, was ich je in diesem Forum gelesen habe!
das gebe ich gerne zurück , insbesondere zu diesen Ausführungen
Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino
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die Fragesteller hier sind iaR keine Rechtskundigen; von welchen man einen (extra für Sie) aufgearbeiteten SV erwarten kann.
***
Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino
Die Antwort lautet: nein. Und um diese Antwort zu geben, müssen Sie sich bequemen, das Bielefelder Urteil zu lesen (und nicht irgendwelche Aufgüsse davon).
ich werde mir gerne morgen die Zeit nehmen und Ihnen dann meine (einfältige) Schlussfolgerung mit einem weiteren Post hier zur Kenntnis geben
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 14:36
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AW: Rückabwicklung eines gekauften PKWs über ebay wegen fehlender Sitzheizung

Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino
Die Antwort lautet: nein. Und um diese Antwort zu geben, müssen Sie sich bequemen, das Bielefelder Urteil zu lesen (und nicht irgendwelche Aufgüsse davon).
Aber eine Arglist vom Vk ist doch anzuehmen? Dieser ist immerhin schon mehr als 2 Jahre im Besitz dieses PKWs.
Eine Sitzheizung würde dem VK in dieser Zeit wohl aufgefallen sein.
Nehmen wir an, der Fall von Bielefeld und der fiktive Fall seien beinahe Indentisch (mal abgesehen von Verkaufswert) könnte der K sich nicht auf das Bielefelder Urteil berufen?

Fortsetzung


Der K meldet sich beim VK wegen der fehlenden Sitzheizung.
VK gibt zu sich geirrt zu haben, diese mit der Orthopädischen Sitzeinstellung verwechselt zu haben. (leider defekt - K wusste davon nichts, da diese bei ebay nicht mit verkauft wurde)

Über ebay wird schiftlich Verfasst eine Sitzheizung Nachzuliefern. Diese wird leider nur in Form einer Sitzmatte mit Heizfunktion geliefert (Unkosten für Vk ca. 25 Euro inkl. Versand) Der K Unterschreibt für die gesendete Ware und muss anschließend festellen, dass die gelieferte "Sitzheizung" nicht dem entspricht was vereinbart war.

Muss der K diese annehmen?
Was kann der K gegen diese "Nachlieferung" unternehmen?
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