Dies ist eine Diskussion zu Rückabwicklung des Kaufvertrages. innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Rückabwicklung des Kaufvertrages. folgendes fiktives Szenario: Angenommen Kunde A erwirbt bei Händler B ein Autoradio bzw. einen sogenannten Moniceiver, dieser wird von B natürlich wärmstens angepriesen (Bluetooth, Handy abgleich etc..) und das Gerät würde für 650 erworben werden. A würde das Gerät daraufhin am selben Tag noch einbauen und am nächsten Tag (Sonntag) ausgiebig testen. Bei seinen Tests würde er feststellen das leider einige Funktionen des Gerätes nicht der Beschreibung entsprechen bzw. nur sehr "dürftig" ausfallen, als da wären: Die Kopplung mit dem Telefon via Bluetooth würde zwar funktionieren, aber es ist nicht möglich auf das Telefonbuch im Mobiltelefon zuzugreifen. Somit müsste A alle Nummern die er am Radio wählen möchte auswendig wissen. Das Display des Radios ist bei Sonneneinstrahlung nur sehr schlecht bis gar nicht lesbar. Die Helligkeits Einstellungen des Gerätes für Tag und Nacht sind nur sehr dürftig und erfordern ein manuelles Herunterregeln, das 2 mal täglich (Früh und Abends) da der fest am Gerät eingestellte Wert nicht ausreicht um Blendfrei in der Nacht betrieben zu werden. Die Sprachqualität des in das Gerät integrierte Mikrofon ist sehr dürftig und A wuürde mehrmals von Gesprächpartnern darauf aufmerksam gemacht werden das diese ihn nur sehr schlecht oder gar nicht verstehen würden. Nun würde sich A gütig einigen wollen und ruft den Händler an um diesen zu bitten das Gerät zurückzunehmen, dieser sträubt sich aber und würde das Gerät höchstens gegen eine Gutschrift der Kaufsumme zurücknehmen, diese Gutschrift wäre aber nur bei besagtem Händler einlösbar. Welche Chancen hätte A eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu fordern bzw. auf die Auszahlung des Betrags zu bestehen. Wäre in obrigem Szenario der Sachverhalt der Nichterfüllung einer zugesicherten Produkteigenschaft erfüllt? Mfg tpk |
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| AW: Rückabwicklung des Kaufvertrages. also meiner Meinung nach besteht kein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages da anscheinend alle eigenschaften erfüllt scheinen Bluetooth funktioniert augenscheinlich. Nummern kann man anwählen. Das die namen nicht angezeigt werden kann mitunter an der falschem firmware auf dem handy liegen. oder überhaupt nicht möglich sein bei dem handy. der Rest muss nicht mit Radio zusammen hängen Auto halt übermäßig laut. Sonneneinstrahlung gibt es bei jedem Auto. usw. |
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| AW: Rückabwicklung des Kaufvertrages. Und die Tatsache das man A versprechen würde das er ganz bequem über das Gerät auf seine Handy Kontakte zugreifen kann bzw. somit auch die Anrufernamen am Display sehen kann ist keine zugesicherte Produkteigenschaft? |
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