Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Reklamation und Rücksendung trotz vorheriger Selbstabholung

Dies ist eine Diskussion zu Reklamation und Rücksendung trotz vorheriger Selbstabholung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 15:17
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, Tom78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Reklamation und Rücksendung trotz vorheriger Selbstabholung

Hallo.

Angenommen jemand hat per Internet ein großes Küchengerät gekauft, dieses dann aber selbst im Lager (kein Ladengeschäft) abgeholt um die hohen Versandkosten zu sparen. Bei der Abholung waren keinen Schäden an der Verpackung zu erkennen.

Am darauf folgenden Wochenende sollte das Gerät aufgestellt werden, aber es wies etliche Mängel auf (augenscheinlich Produktionsfehler).

Anschließend wurde das Gerät reklamiert und der Kunde besteht auf ein funktionstüchtiges Gerät.

Nun zu meiner Frage: Wie hat die Rücksendung zu Erfolgen und wer hat die Kosten zu tragen?
Kann der Händler die Abholung der Ware verweigern, mit der Begründung, dass der Käufer sie ja zuvor auch selbst abgeholt hat? Und nun darauf besteht, das man die Ware auch selbst wieder zurück bringt.

Was aber, wenn der Käufer sich erst selbst einen Transporter mieten müsste um dies zu realisieren. Wer hätte die Kosten zu tragen?

Wird oder ist ein solcher Fall irgendwo rechtlich geklärt?

Hoffentlich kann mir jemand helfen.

Gruß Tom
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 15:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Reklamation und Rücksendung trotz vorheriger Selbstabholung

Hallo,

da das Gerät kaputt ist und somit der Händler seinen Gewährleistungspflichten nachkommen muss, hat er auch die Transportkosten zu erstatten.

Zitat:
§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
LG
LB
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erbanspruch bei vorheriger Ausschlagung Erbrecht 30.12.2009 07:39
Versandkosten zahlen trotz Selbstabholung? Internetrecht 12.10.2006 17:27
eidesstattliche Versicherung trotz vorheriger Erledigung des Vorganges Bankrecht 19.06.2006 12:57
Inkassoverfahren trotz vorheriger Kündigung beim Provider Verbraucherrecht 09.05.2006 15:05
Probleme Umtausch bei Internetbestellung mit Selbstabholung und Reklamation Internetrecht 23.03.2005 18:53





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN