Dies ist eine Diskussion zu Reklamation und Rücksendung trotz vorheriger Selbstabholung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Reklamation und Rücksendung trotz vorheriger Selbstabholung Angenommen jemand hat per Internet ein großes Küchengerät gekauft, dieses dann aber selbst im Lager (kein Ladengeschäft) abgeholt um die hohen Versandkosten zu sparen. Bei der Abholung waren keinen Schäden an der Verpackung zu erkennen. Am darauf folgenden Wochenende sollte das Gerät aufgestellt werden, aber es wies etliche Mängel auf (augenscheinlich Produktionsfehler). Anschließend wurde das Gerät reklamiert und der Kunde besteht auf ein funktionstüchtiges Gerät. Nun zu meiner Frage: Wie hat die Rücksendung zu Erfolgen und wer hat die Kosten zu tragen? Kann der Händler die Abholung der Ware verweigern, mit der Begründung, dass der Käufer sie ja zuvor auch selbst abgeholt hat? Und nun darauf besteht, das man die Ware auch selbst wieder zurück bringt. Was aber, wenn der Käufer sich erst selbst einen Transporter mieten müsste um dies zu realisieren. Wer hätte die Kosten zu tragen? Wird oder ist ein solcher Fall irgendwo rechtlich geklärt? Hoffentlich kann mir jemand helfen. Gruß Tom |
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| AW: Reklamation und Rücksendung trotz vorheriger Selbstabholung Hallo, da das Gerät kaputt ist und somit der Händler seinen Gewährleistungspflichten nachkommen muss, hat er auch die Transportkosten zu erstatten. Zitat:
LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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