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Rechte des Käufers bei offensichtlichem Betrugsfall gegenüber des AG des Betrügers

Dies ist eine Diskussion zu Rechte des Käufers bei offensichtlichem Betrugsfall gegenüber des AG des Betrügers innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 23:25
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Rechte des Käufers bei offensichtlichem Betrugsfall gegenüber des AG des Betrügers

Mal angenommen ein Interessent an einem Smartphone hat einen Kauf via Internet vorgenommen, vorher lange mit dem Verkäufter telefoniert, diesen als vertrauenswürdig empfunden und das Geld vorab überwiesen. Kurz darauf stellt sich der Verkäufer anhand verschiedener Hinweise als Betrüger heraus, die Anzeige bei der lokalen Polizei ergibt, dass dieser das in zahlreichen anderen Fällen auf eben die selbe Weise betrieben hat.

Der Betrogene (Käufer) stößt bei seinen Recherchen im Internet auf ein Profil des Betrügers auf einer sozialen Plattform, auf der dieser nicht nachvollziehbarer weise u.a. seinen AG offenbart.
Da in der Stadt, in welcher der Betrüger angeblich gemeldet ist, nur drei der potenziellen AG ansässig sind, ruft der Käufer bei diesen an und fragt nach dem "Verkäufer". Dabei ist er gleich beim ersten Versuch erfolgreich, nach Aussage der Kollegin Arbeitet der Betreffende dort, ist aber zu dieser Zeit nicht auf der Arbeit.

Die Frage lautet jetzt: Welche Rechte hat der Käufer, der selbstverständlich ein sehr großes Interesse am Rückerhalt der Kaufsumme hat? Zweifelsohne besteht, angesichts der Vielzahl von laufenenden Anzeigen gegen den Betreffenden, die große Gefahr, dass dieser bald die Insolvenz anmelden wird und sich dadurch aus der Rückzahlung herauszuwinden versucht.

Darf der Käufer beim nächsten Anrufen zu Arbeitszeiten des Betrügers diesen ans Telefon verlangen und ihm ein baldiges Zurückzahlen des Kaufpreises anraten, da ansonsten der AG über die "Machenschaften" seines Mitarbeiters informiert würde?
Ohne irgendwelche "Druckmittel" bestünde sicherlich die Gefahr, dass der Betrüger einfach auflegt.

Und falls keine Vernunft zu erkennen ist, darf der Betrogene seine Warnung tatsächlich in die Tat umsetzen und beim nächsten Anruf den AG des Betrügers verlangen und diesen über die "Nebengeschäfte" seines Angestellten informieren?
Sicherlich sind derartige Angelegenheiten von großem Interesse für jeden rechtschaffenden Arbeitgeber, schon allein des Rufes der Firma wegen.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 23:53
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AW: Rechte des Käufers bei offensichtlichem Betrugsfall gegenüber des AG des Betrügers

Zitat:
Darf der Käufer beim nächsten Anrufen zu Arbeitszeiten des Betrügers diesen ans Telefon verlangen und ihm ein baldiges Zurückzahlen des Kaufpreises anraten, da ansonsten der AG über die "Machenschaften" seines Mitarbeiters informiert würde?
nein, das wäre nötigung und strafbar.

der käufer sollte zügig einen mahnbescheid erwirken und dann vollstrecken lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 02:28
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AW: Rechte des Käufers bei offensichtlichem Betrugsfall gegenüber des AG des Betrügers

Zitat:
Die Frage lautet jetzt: Welche Rechte hat der Käufer, der selbstverständlich ein sehr großes Interesse am Rückerhalt der Kaufsumme hat? Zweifelsohne besteht, angesichts der Vielzahl von laufenenden Anzeigen gegen den Betreffenden, die große Gefahr, dass dieser bald die Insolvenz anmelden wird und sich dadurch aus der Rückzahlung herauszuwinden versucht.
Mit einer Privatinsolvenz wird man eine Schuld aus Betrug nicht so einfach los.

Zitat:
§ 302 Ausgenommene Forderungen

Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1.
Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte;
2.
Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners;
3.
Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 19:27
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AW: Rechte des Käufers bei offensichtlichem Betrugsfall gegenüber des AG des Betrügers

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Mit einer Privatinsolvenz wird man eine Schuld aus Betrug nicht so einfach los.
Also besteht für den Käufer Grund auf Hoffnung über den "normalen" Rechtsweg mit Mahnung etc. sein Geld zurück zu erlangen?
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  #5 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 11:32
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AW: Rechte des Käufers bei offensichtlichem Betrugsfall gegenüber des AG des Betrügers

Zitat:
Also besteht für den Käufer Grund auf Hoffnung über den "normalen" Rechtsweg mit Mahnung etc. sein Geld zurück zu erlangen?
Sollte sowieso immer gemacht werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 12:32
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AW: Rechte des Käufers bei offensichtlichem Betrugsfall gegenüber des AG des Betrügers

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Sollte sowieso immer gemacht werden.
Äh ja.
War das jetzt ne Antwort auf die Frage?
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