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Rechte beim Gebrauchten Auto vom Händler?

Dies ist eine Diskussion zu Rechte beim Gebrauchten Auto vom Händler? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 20.10.2011, 17:24
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Rechte beim Gebrauchten Auto vom Händler?

Hallo,
Angenommen ein Auto (Opel Corsa B 1.0 V12 ) Bj. 2000, mit hagel schaden.
Welches am 19.04.2011 für 1400€ bei einem Händler gekauft wurde und der letzte Tüv am 24.04.2011 war.

Der besitzer fährt damit am 20.10.2011 zum Wintercheck. Und die werkstatt findet viel!
Eine kleine zusammen fasssung der wichtigsten sachen

-Rost an der B seule incl kleinen riss. Wurde jedoch mit spachtel und billigen lack überarbeiten. Welches dem käufer deswegen nicht aufgefallen ist. Mittlerweile liegt die stelle wieder frei.
-Kosten ca. 400€

-Steuerkette "hängt" durch. Was bedeutet das sie heute morgen oder in 2Jahren abspringen kann.
-Wodurch der wagen nur noch schrott wäre.
-Kosten ca 650€

-Lenkung hat zu viel spiel ( Hatte der Tüv bereits bemängelt) und wurde vom Händler angeblich -repariert. Kosten 140€

-Achsmanscheten wären locker (Hatte der Tüv bereits bemängelt) und wurde vom Händler angeblich -repariert. Kosten 180€

Das waren die Fehler die man im winterchek nebenbei bemerkt hatte. Gut möglich das da noch mehr sind.

Man sagte dem käufer das der Wagen bereits ein total schaden wäre auf grund des hagelschadens und des alters was bedeuten würde (laut der werkstatt) das, wenn jemand einen schaden verursacht, Die versicherung nicht mehr zahlen würde. Da der aktuelle wert ja gegen gerechnet wird. Welcher eigendlich bei ca 200€ liegt.

Meine frage was kann der käufer tun?
Ihm wurde von diesen Mängeln nichts gesagt.
Es ist sein erstes Auto weshalb er aufgrund mangelnder Ehrfahrung es selber nicht bemerkt hatte.

Kann er auf irgendeine regelung zurück greifen oder hat er irgendwelche rechte gegenüber dem verkäufer ? Denn auf kollans kann man beim VK sicher lange warten.

Der Käufer sei zu dem ein armer student. Was könnte er tun wenn er irgendwelche rechte hätte. Jedoch kein geld um diese auch durchzusetzten z.b vor Gericht.
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Alt 27.10.2011, 21:55
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AW: Rechte beim Gebrauchten Auto vom Händler?

Also in Betracht käme folgendes:

1. Man könnte an eine Nacherfüllung denken, d.h. dem Händler muss die Möglichkeit gegeben werden, die Sache wieder "in Ordnung" zu bringen. Allerdings sieht es hier mit Reparaturen aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens eher schlecht aus. Eine Nachlieferun, d.h. ein neuer Wagen mit vergleichbarer Ausstattung käme auch in Betracht.

2. Auch wenn die kaufrechtlichen Gewährleistunsgrechte grundsätzlich Vorrang haben käme hier eine Anfechtung des Kaufvertrages aufgrund arglistiger Täuschung in Betracht, da diese nicht verdrängt wird. Das aber nur dann, wenn der Händler auch arglistig (vorsätzlich!) getäuscht hat. Aufrund der Unerfahrenheit des Käufers und dem Fachwissen des Händlers sowie den erheblichen Schäden (wirtschaftlicher Totalschaden) kann wohl von Vorsatz ausgegangen werden.

3. Strafrechtlich käme eine Anzeige wegen Betrugs in Betracht.
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