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Recht auf Schadensersatz?

Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Schadensersatz? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 29.09.2011, 23:28
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Recht auf Schadensersatz?

Hallo.. Habe mir vor 2 Monaten einen Phonowagen gekauft, nun ist die Glasplatte zersprungen und mein DVD-Player sowie der Fernseher wurden beschädigt. Habe ich das Recht von der Firma Schadensersatz für den zerstörten Phonowagen und der beschädigten Geräte zu verlangen??

Ich danke für eure Antworten

Liebe Grüße
chillany
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  #2 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 19:21
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AW: Recht auf Schadensersatz?

1. Phonowagen
Wenn überhaupt, kannst Du dafür Nacherfüllung verlangen, keinen Schadensersatz hierfür. Das Vorliegen eines Mangels wird vermutet (476), musst Du also nicht beweisen.
Hier stellt sich natürlich die Frage, ob Du nicht unsachgemäß mit dem Wagen umgegangen bist (Transport - hast Du ihn liefern lassen oder im Laden gekauft? Hast Du ihn überladen?).
Hier denke ich, hast Du gute Chancen eine Nacherfüllung zu erreichen.

2. Geräte
Anspruchsgrundlagen:
a) §§ 433, 437 Nr. 3, 280 (SE neben Leistung) ggn Verkäufer
b) § 1 Produkthaftung ggn Hersteller
c) § 823 I Produzentenhaftung ggn Hersteller

--> a)
Sachmangel wird vermutet. Vertretenmüssen bei 280 zwar auch; V kann wohl nichts dafür, wird sich wohl exkulpieren können.

--> b)
hier musst Du beweisen, dass ein Fehler vorlag (das wirst Du idR. nicht können).

--> c)
auch hier müsstest Du beweisen, dass ein (Konstruktions- / Fabrikations-)Fehler vorlag.



Letztlich steht und fällt hier alles mit der Beweisbarkeit.

Zudem könnte es sein, dass 476 nicht greift, weil der Mangel nicht mit der Art der Sache / des Mangels vereinbar ist. Glastische haben die Eigenschaft, nunmal zu zerbrechen, wenn man unvorsichtig ist.
Ich glaube zwar, 476 greift, aber das kann man letztlich nicht genau beurteilen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 14:42
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AW: Recht auf Schadensersatz?

Okay dann weiß ich jetzt schon ma ein bisschen mehr. Ich danke dir für die schnelle Antwort
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