Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Schadensersatz? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Recht auf Schadensersatz? Ich danke für eure Antworten Liebe Grüße chillany |
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| AW: Recht auf Schadensersatz? 1. Phonowagen Wenn überhaupt, kannst Du dafür Nacherfüllung verlangen, keinen Schadensersatz hierfür. Das Vorliegen eines Mangels wird vermutet (476), musst Du also nicht beweisen. Hier stellt sich natürlich die Frage, ob Du nicht unsachgemäß mit dem Wagen umgegangen bist (Transport - hast Du ihn liefern lassen oder im Laden gekauft? Hast Du ihn überladen?). Hier denke ich, hast Du gute Chancen eine Nacherfüllung zu erreichen. 2. Geräte Anspruchsgrundlagen: a) §§ 433, 437 Nr. 3, 280 (SE neben Leistung) ggn Verkäufer b) § 1 Produkthaftung ggn Hersteller c) § 823 I Produzentenhaftung ggn Hersteller --> a) Sachmangel wird vermutet. Vertretenmüssen bei 280 zwar auch; V kann wohl nichts dafür, wird sich wohl exkulpieren können. --> b) hier musst Du beweisen, dass ein Fehler vorlag (das wirst Du idR. nicht können). --> c) auch hier müsstest Du beweisen, dass ein (Konstruktions- / Fabrikations-)Fehler vorlag. Letztlich steht und fällt hier alles mit der Beweisbarkeit. Zudem könnte es sein, dass 476 nicht greift, weil der Mangel nicht mit der Art der Sache / des Mangels vereinbar ist. Glastische haben die Eigenschaft, nunmal zu zerbrechen, wenn man unvorsichtig ist. Ich glaube zwar, 476 greift, aber das kann man letztlich nicht genau beurteilen. |
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