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Quittung steht ein anderer Name als im Kaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Quittung steht ein anderer Name als im Kaufvertrag innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 04.11.2011, 14:29
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Quittung steht ein anderer Name als im Kaufvertrag

Person A möchte ein Motorrad verkaufen, der interessent guckt sich das Motorrad an und möchte eine Anzahlung leisten. Person A füllt die Quittung aus, aber da der Käufer keine Papiere mit hat erhält er die Personalien vom Bekannten der auch mit bei war. Ein Kaufvertrag wurde bei der geleisteten Anzahlung nicht ausgefüllt nur eben eine Quittung. Jetzt bei der Fahrzeugabholung sollte der Käufer im Kaufvertrag eingetragen werden und somit die restliche Summe erhalten. Kann die Anzahlug auch über jemand anderen erfolgen und bei Fahrzeugabholung dann doch der richtige Käufer im Kaufvertrag stehen.

Grüße

gianni
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Alt 07.11.2011, 20:38
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AW: Quittung steht ein anderer Name als im Kaufvertrag

Also zum Kaufvertrag bei Anzahlung:
Hier ist zu fragen, ob beide sich verbindlich über den Kauf geeinigt haben. Nur weil kein Papier mit dem Namen "Kaufvertrag" oder ähnliches ausgefüllt wurde, schließt dies nicht aus, dass es doch zu einem kam.

Zur Anzahlung eines Dritten:
Dies ist unproblematisch möglich. Den Verkäufer des Motorrads interessiert ja grds. nicht, ob nun der Käufer selbst bezahlt oder ob ein Freund von ihm die Kohle für ihn vorbei bringt oder sogar für ihn bezahlt. Dieser hat dann vllt. Ansprüche gegen den Käufer, für den Verkäufer ist das aber belanglos.
In Frage käme auch ein Vertrag zu Gunsten Dritter (aber in diesem Fall eher nicht). Der sieht so aus, dass z.B. Opa einen Kaufvertrag über das Motorrad schließt und es auch bezahlt, der Sohn aber letztendlich das Ding bekommen soll.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 23:34
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AW: Quittung steht ein anderer Name als im Kaufvertrag

A schließt Vertrag mit B über Mopedkauf mündlich.

C zahlt 100 € für das Moped an A.

A übereignet Moped an B.


Na? Wo ist der Teufel versteckt?







C sagt, er hat das Moped gekauft, welches nun B hat.

C verlangt Geld zurück von A, denn A hat kein Moped mehr, dass er verkaufen könnte.

A muss Geld zurückgeben an C und hat nur Schererein ggf. das Geld von B zu kriegen.




Lieber schriftlich klären, wer das Moped kauft und wann er es erhält.
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