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Probleme nach Wohnmobilkauf - Rückabwickliung möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Probleme nach Wohnmobilkauf - Rückabwickliung möglich? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 12:05
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Probleme nach Wohnmobilkauf - Rückabwickliung möglich?

Hallo zusammen...

Man stelle sich folgende Situation vor...

A inseriert sein Wohnmobil auf bekannten Auktionsplatformen als auch auf bekannten Autobörsen. B nimmt auf entsprechenden Annoncen Kontakt mit A auf und es kommt zum Treffen.
Das Wohnmobil wird nach den Möglichkeiten die man auf einer Straße hat geprüft, aussen sowie die Geräte und auch probegefahren. Soweit ist für B augenscheinlich nichts erkennbar. A macht B darauf aufmerksam, daß die Kraftstoffpumpe bzw. ein kleiner Nippel an dieser undicht sei. Sonst nichts.
Nach einer Woche kommt es zum Kauf des Wohnmobiles. A bringt B auf der Durchreise das Wohnmobil nach hause, der Standard-Kaufvertrag einer bekannten Automobilbörse wird am Ort ausgefüllt und unterschrieben. Sämtliche Rechnungen aus vorangegangenen Werkstattbesuchen werde ebenfalls beigelegt.
Soweit so gut...

Nach 2 Wochen aufarbeiten der Wohnmobiles treten einige vorher nicht genannten Schadstellen zu Tage. Frischwasserablauf undicht, Seitenfenster undicht, Boiler ohne Funktion, Bremsanlage nach mehrmaliger Betätigung ohne Funktion...
Um diese und die bereits vorher bekannten Schäden zu beheben bringt B das Wohnmobil in eine Fachwerkstatt. Diese muss nach Durchsicht des Fahrzeugs feststellen, daß die tragende Basiskonstruktion (Längs- und Querträger), Achsenaufhängung, Lastanschlagpunkte, sowie die Anbaukonstruktion der Anhängerkupplung und die Bremsleitungen des Fahrzeugs nahezu oder vollständig durchgerostet sind. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges sei damit nicht mehr gewährleistet und man müsse das Fahrzeug noch in der Werkstatt ausser Betrieb nehmen.

Da von alle dem in keinster Weise in den Annoncen oder im Kaufvertrag zu lesen war, wird zunächst telefonisch, dann schriftlich mit A Kontakt aufgenommen. Dieser will jedoch von alle dem nichts gewußt haben und auch die Werkstätten in denen das Wohnmobil vorher gewesen ist und die genau in den Bereichen Arbeiten durchgeführt haben (bspw. neue Kupplung, neue Achsmanchetten), hätten A diesbezüglich nicht informiert. Eine Rückabwicklung komme somit für ihn in keinster Weise in Frage.
Nach Rückfrage bei der Werkstatt wo das Wohnmobil vorher gewesen ist, bekommt B die Auskunft, daß A sehrwohl vom Fachpersonal über die Missstände informiert wurde und ebenfalls ein Betrag genannt wurde, der nochmal in das Fahrzeug investiert werden müsse, um den nächsten TÜV zu schaffen.

Um sicher zu gehen, wird von B in der Zwischenzeit ein staatlich anerkannter Gutachter zu Rate gezogen, der die aufgezeigten Mängel nochmals bestätigt. Dieser sagt ebenfalls aus, daß die Schäden schon lange vorhanden sein müssen, da dieser Status nicht innerhalb von Wochen erreicht werden kann. Diese Zeitraum würde sich zum einen auf die vorangegangenen Werkstattbesuche, als auch auf den letzten TÜV Termin erstrecken.

Wie sind die rechtlichen Chancen auf einer Rückabwicklung des Kaufvertrages? Inwieweit ist bei dem Schadensumfang eine Art der Gewährleistung durch A vorhanden, auch wenn A beteuert von den Schäden nichts gewußt zu haben und dazu auch Zeugen auf dem nahen Familienumfeld nennen könnte, die das Fahrzeug mit bei der Werkstatt bzw. Werkstätten abgeholt haben.
Weitere Frage, wo ist der Gerichtsstand?

MfG
MAD667
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Alt 04.11.2011, 17:14
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AW: Probleme nach Wohnmobilkauf - Rückabwickliung möglich?

Wenn B mit der Werkstatt von A telefoniert hat und die bestätigen das A informiert wurde. Würde ich einen Anwalt einschalten und der soll erst mal versuchen von der Werkstatt eine schriftliche Stellungnahme zu bekommen wenn möglich eine Kopie einer Rechnung auf der darauf hingewiesen wurde und dann steigt man dem A aufs Dach.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 17:30
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AW: Probleme nach Wohnmobilkauf - Rückabwickliung möglich?

Ja, wir nehmen an, daß B mehrfach die mündliche Bestätigung der Werkstatt bekommen hat, daß A entsprechend informiert wurde (sonst würde man ja auch die Fachkompetenz der Fachverstand ernsthaft anzweifeln müssen) und das B das auch auf die Anfrage eines Anwaltes schriftlich bekommen würde.

Die Rechnung läge sogar B im Original vor. Hinweise auf Korrosionsschäden sind dort nicht zu erkennen. A hätte wohl beim Werkstattbesuch damals "nur das nötigste machen" wollen um schnell in den Urlaub zu fahren und das Fahrzeug danach wieder zu verkaufen.

Jetzt müsste man sich obendrein mal vorstellen, man hätte einen erfahrenen, motivierten Gutachter... Dieser würde sich soweit in die Sache hineinhängen, daß jetzt sämtliche Werkstätten die vorher an dem Fahrzeug gearbeitet haben angeschrieben, der Dekra-Mensch der den letzten Stempel verteilt ausfindig gemacht und angeschrieben wird als auch noch ein unabhängiger vom TÜV einen Blick auf den gesamten Sachverhalt werfen wird... Man stelle sich das mal vor!!

Aber bring das alles etwas wenns darum geht das Geld zurück zu bekommen?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 19:32
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AW: Probleme nach Wohnmobilkauf - Rückabwickliung möglich?

Chancen hat man immer allerdings gibt es auch viele Variablen zum einen die Hartnäckigkeit des Verkäufers zum zweiten die Qualität des Anwalt dann wieviel Geld man rein stecken will mit dem Risiko das nach einem Urteil der Verkäufer die Finger hebt und privatinsolvenz anmeldet. Und allgemein sagt man nicht ohne Grund vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes hand
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Alt 04.11.2011, 19:50
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AW: Probleme nach Wohnmobilkauf - Rückabwickliung möglich?

A ist vermögend und B Rechtsschutzversichert. Geld sollte beiderseits nicht das Problem sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 12:58
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AW: Probleme nach Wohnmobilkauf - Rückabwickliung möglich?

Der Käufer kann den Kaufvertrag anfechten wegen arglistiger
Täuschung.

Dazu muss der Käufer dem Verkäufer sicher nachweisen,
dass dieser von den Mängeln gewußt hat,
und diese arglistig verschwiegen hat.

Aufgrund des Sachverhalts erscheint mir das druchaus
möglich;
über die Glaubwürdigkeit der Zeugen enstscheidet
letztendlich das Gericht.
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mängel arglistige täuschung, privatkauf, rückabwicklung, wohnmobil

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