Dies ist eine Diskussion zu Probleme Nach Motorrad Kauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Probleme Nach Motorrad Kauf ich hab da ma eine frage zur rechtslage. Also sagen wir mal Herr A kauft ein fahrzeug (motorrad) dies wird bei einem Händler mit 1jahr garantie gekauft. Zugelassen wird es durch den händler. nun passiert aber folgendes ca. 3 monate nach dem kauf tritt ein technischerfehler auf die machiene geht mitten in der fahrt aus (Motor geht aus Hinterrad kann blockieren bei einer Falschen reaktion kann dies zum sturz + zur gefärdung anderer führen). Diesen Fehler reklamiert man auch sofort am folgetag. das fahrzeug wird zum händler gebracht (vom keufer selbst da der Händler keine mäglichkeit hat das fahrzeug zu holen) das Motorrad wird in der Werkstatt überprüft man findet einen fehler (lichtmaschiene) und tauscht diese aus. nach abgabe der Maschiene bis aushändigung vergeht eine woche. Laut aussage des der werkstatt soll der fehler behoben sein. Ca. 2 monate später tritt der selbe fehler erneut auf. wieder der gleiche ablauf der kunde muss die machiene vorbeibringen. maschiene steht wieder eine wohe beim händler. resultat fehler soll behoben sein. fahrzeug wird abgeholt mit dem ergäbnis dass das fahrzeug wieder kurze zeit nach reparatur beim händler mit dem gleichem defekt steht. wieder fehler suche mit angäblicher reparatur. nun kündigt sich der fehler wieder langsam an. was kann der käufer bei so einem fall machen???? Kann er überhaupt was machen. Kann man als kunde auf ein anderes fahrzeug bestehen "ohne Mängel" schließlich hat er 1jahr garantie wobei das fahrzeug davon mehr beim händler stand als beim käufer. Vielen dank für die Erklärung der Rechtslage. |
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| AW: Probleme Nach Motorrad Kauf Hallo, nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung grundsätzlich nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Demnach wäre zu prüfen, ob dem Kunden ein Rücktrittsrecht zusteht. |
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| AW: Probleme Nach Motorrad Kauf auf was ist denn in diesem fall zu achten ob ein rücktrittsrecht besteht oder nicht??? |
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| AW: Probleme Nach Motorrad Kauf Das lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt immer vom Einzelfall ab. Es geht insbesondere um die Erheblichkeit des Mangels und inwieweit weitere Nachbesserungen zumutbar und möglich sind. Zudem wird geprüft ob der Kunde auf andere Gewährleistungsrechte ausweichen kann. |
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