Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Probleme Nach Motorrad Kauf

Dies ist eine Diskussion zu Probleme Nach Motorrad Kauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 17:52
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Probleme Nach Motorrad Kauf

Hallo,

ich hab da ma eine frage zur rechtslage.

Also sagen wir mal Herr A kauft ein fahrzeug (motorrad)
dies wird bei einem Händler mit 1jahr garantie gekauft.

Zugelassen wird es durch den händler.

nun passiert aber folgendes ca. 3 monate nach dem kauf tritt ein technischerfehler auf die machiene geht mitten in der fahrt aus (Motor geht aus Hinterrad kann blockieren bei einer Falschen reaktion kann dies zum sturz + zur gefärdung anderer führen). Diesen Fehler reklamiert man auch sofort am folgetag.
das fahrzeug wird zum händler gebracht (vom keufer selbst da der Händler keine mäglichkeit hat das fahrzeug zu holen)
das Motorrad wird in der Werkstatt überprüft man findet einen fehler (lichtmaschiene) und tauscht diese aus.
nach abgabe der Maschiene bis aushändigung vergeht eine woche.

Laut aussage des der werkstatt soll der fehler behoben sein.

Ca. 2 monate später tritt der selbe fehler erneut auf.
wieder der gleiche ablauf der kunde muss die machiene vorbeibringen.
maschiene steht wieder eine wohe beim händler. resultat fehler soll behoben sein. fahrzeug wird abgeholt mit dem ergäbnis dass das fahrzeug wieder kurze zeit nach reparatur beim händler mit dem gleichem defekt steht.
wieder fehler suche mit angäblicher reparatur.

nun kündigt sich der fehler wieder langsam an.


was kann der käufer bei so einem fall machen????
Kann er überhaupt was machen.
Kann man als kunde auf ein anderes fahrzeug bestehen "ohne Mängel"
schließlich hat er 1jahr garantie wobei das fahrzeug davon mehr beim händler stand als beim käufer.

Vielen dank für die Erklärung der Rechtslage.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 09:54
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 113
Keine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Probleme Nach Motorrad Kauf

Hallo, nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung grundsätzlich nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

Demnach wäre zu prüfen, ob dem Kunden ein Rücktrittsrecht zusteht.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 17:48
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hyperios hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Probleme Nach Motorrad Kauf

auf was ist denn in diesem fall zu achten ob ein rücktrittsrecht besteht oder nicht???
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 16:44
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 113
Keine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Probleme Nach Motorrad Kauf

Das lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt immer vom Einzelfall ab. Es geht insbesondere um die Erheblichkeit des Mangels und inwieweit weitere Nachbesserungen zumutbar und möglich sind. Zudem wird geprüft ob der Kunde auf andere Gewährleistungsrechte ausweichen kann.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Probleme mit Kauf über ein Forum Internetrecht 26.10.2009 09:42
Probleme nach Kauf über Ebay Kaufrecht / Leasingrecht 05.05.2009 09:09
online kauf und probleme mit der rückgabe Verbraucherrecht 28.10.2008 16:58
Probleme mit Lieferung von ebay Kauf Internetrecht 06.01.2005 21:06
Probleme bei ebay Kauf Internetrecht 21.12.2004 10:02





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN