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Problem mit einer Club-Mitgliedschaft

Dies ist eine Diskussion zu Problem mit einer Club-Mitgliedschaft innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.05.2009, 23:30
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Problem mit einer Club-Mitgliedschaft

Mal angenommen eine Person(K) unterschreibt auf einer Messe einen Bogen auf dem folgendes steht:
Oben rechts:
Zitat:
Antrag auf ...Club Partnerschaft
weiter unten:
Zitat:
Ich erkläre mich hiermit bereit, bis auf Widerruf,den vierteljährlichen Betrag von 36,-€ von meinem Konto abbuchen zu lassen.
noch weiter:
Zitat:
Ich beantrage eine wie links angegebene ...Club.Card. Ich stimme der speicherung und Nutzung meiner Daten, insbesondere deren Weitergabe an Dritte (Kooperationspartner des ...clubs), sowie dies zur Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen unabdingbar ist, zu meinem Vorteil zu.
links steht dann:
Zitat:
Ich beantrage meine persönliche ...Club-Card Laufzeit 24 Monate. für 12,-€monatlich = 36,-€ vierteljährliche Abbuchung! Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird!
das Wiederrufungsrecht sieht wie folgend aus:
Zitat:
Wiederuufungsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalten dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Plichten gemäß §312c, Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufes (Poststempel). Der Widerruf ist zu richten an ...
Die Person hat 3 Tagen nach unterschreiben des Bogen folgenden schriftliche Widerruf per Post als Einschreiben verschickt:
Zitat:
Widerruf
Mitgliedsnummer: ----


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und meinen Vertrag widerrufen.
(Bitte sehen Sie von Rückwerbeversuchen ab.)

Zeitgleich ziehe ich die Ihnen erteilte Ermächtigung zum Einzug der fälligen Gebühren für die Mitgliedschaft zurück.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!
Die Wiederrufungsfrist endet in 2 Tagen und der besagte …Club hat noch nicht geantwortet. Eine Abbuchung auf dem Konto von Person V ist noch nicht erfolgt und der Beleg der Post sowie eine Kopie des Schreibens liegt vor. Jedoch wundert sich Person V über den Teil
Zitat:
jedoch nicht vor Vertragsschluss
. Hat diese Person also bereits den Vertrag mit dem ...Club geschlossen und die Widerrufung ist korrekt oder muss der Vertrag erst noch geschlossen werden, was dann nicht mehr in den 2 Wochen liegen würde.

Person V ist evebtuell schüler und hat nicht viel Geld. Somit ist ein Anwalt nur schwer zu bezahlen.
Mal angenommen eine Person(K) unterschreibt auf einer Messe einen Bogen auf dem folgendes steht:
Oben rechts:
Zitat:
Antrag auf ...Club Partnerschaft
weiter unten:
Zitat:
Ich erkläre mich hiermit bereit, bis auf Widerruf,den vierteljährlichen Betrag von 36,-€ von meinem Konto abbuchen zu lassen.
noch weiter:
Zitat:
Ich beantrage eine wie links angegebene ...Club.Card. Ich stimme der speicherung und Nutzung meiner Daten, insbesondere deren Weitergabe an Dritte (Kooperationspartner des ...clubs), sowie dies zur Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen unabdingbar ist, zu meinem Vorteil zu.
links steht dann:
Zitat:
Ich beantrage meine persönliche ...Club-Card Laufzeit 24 Monate. für 12,-€monatlich = 36,-€ vierteljährliche Abbuchung! Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird!
das Wiederrufungsrecht sieht wie folgend aus:
Zitat:
Wiederuufungsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalten dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Plichten gemäß §312c, Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufes (Poststempel). Der Widerruf ist zu richten an ...
Die Person hat 3 Tagen nach unterschreiben des Bogen folgenden schriftliche Widerruf per Post als Einschreiben verschickt:
Zitat:
Widerruf
Mitgliedsnummer: ----


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und meinen Vertrag widerrufen.
(Bitte sehen Sie von Rückwerbeversuchen ab.)

Zeitgleich ziehe ich die Ihnen erteilte Ermächtigung zum Einzug der fälligen Gebühren für die Mitgliedschaft zurück.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!
Die Wiederrufungsfrist endet in 2 Tagen und der besagte …Club hat noch nicht geantwortet. Eine Abbuchung auf dem Konto von Person K ist noch nicht erfolgt und der Beleg der Post sowie eine Kopie des Schreibens liegt vor. Jedoch wundert sich Person K über den Teil
Zitat:
jedoch nicht vor Vertragsschluss
Hat diese Person also bereits den Vertrag mit dem ...Club geschlossen und die Widerrufung ist korrekt oder muss der Vertrag erst noch geschlossen werden, was dann nicht mehr in den 2 Wochen liegen würde.

Person K ist eventuell Schüler und hat nicht viel Geld. Somit ist ein Anwalt nur schwer zu bezahlen. Was wäre in diesem Fall zu tun um den Schaden möglicht gering zu halten?

Geändert von matthias13653 (13.05.2009 um 07:08 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 08:01
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AW: Problem mit einer Club-Mitgliedschaft

"jedoch nicht vor Vertragsschluss" heißt, dass die Widerrufsfrist von zwei Wochen nicht vorher beginnt. Man hat immer nach der Unterschrift unter den Vertrag zwei Wochen Zeit zum widerrufen (Ausnahmen bei bestimmten Verträgen oder Vertragsinhalten).

Sonst könnte ja ein Händler beispielsweise drei Monate vor der Unterschrift unter den Vertrag eine Widerrufsbelehrung unterschreiben lassen, und der Vertrag könnte nicht mehr widerrufen werden.

Also: erst einmal Ruhe bewahren. Wie alt wäre der Schüler eigentlich?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 13:38
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AW: Problem mit einer Club-Mitgliedschaft

Ich gehe davon aus das die Person 18 Jahre alt ist.

Die Person hat ja bereits eine Widerruf abgeschickt. War dies ein Fehler oder hat dies keien Auswirkungen? Muss dieser schriftlich zurück genommen werden oder ähnliches?

Geändert von matthias13653 (13.05.2009 um 18:20 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 19:42
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AW: Problem mit einer Club-Mitgliedschaft

Wieso? Das mit dem Widerruf war doch das einzig Richtige:
1. Irgendwo rumgelungert
2. zu einer Unterschrift überredet worden
3. diese bereut.

Dann schreibt man innerhalb der Widerrufsfrist so einen Brief, den Du zitiert hast. Und dann wartet man ab. Kommt eine Widerrufsbestätigung: o.K, seriöser Verein. Kommt keine, aber auch kein Bankeinzug: Luschen, aber korrekt (die sind zu einer Bestätigung nicht gezwungen). Wird der Widerruf nicht akzeptiert, muss man sehen, warum. Meist sinds dann Betrüger.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 21:46
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AW: Problem mit einer Club-Mitgliedschaft

Wurde der Vertrag bereits geschlossen? Also war der Wiederruf in der Frist? Da die Person noch keien Nachrricht von der "Firma" erhalten hat weiß sie ja nicht ob es bereits einen Vertrag gibt.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 22:37
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AW: Problem mit einer Club-Mitgliedschaft

Zitat:
Zitat von matthias13653
Wurde der Vertrag bereits geschlossen?
Ja...
Zitat:
Zitat von matthias13653
Also war der Wiederruf in der Frist?
Ja...
Zitat:
Zitat von Matthias13653
Da die Person noch keien Nachrricht von der "Firma" erhalten hat weiß sie ja nicht ob es bereits einen Vertrag gibt.
Es gibt auch Verträge, die ohne Nachricht bestehen. Es reicht bekanntlich eine Unterschrift...

So, und jetzt ists gut mit der Panik!
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