Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Problem bei Gewährleistung. Angemessene Wartezeit?

Dies ist eine Diskussion zu Problem bei Gewährleistung. Angemessene Wartezeit? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 11:50
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, ralle_h hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ralle_h hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ralle_h hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ralle_h hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ralle_h hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ralle_h hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ralle_h hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ralle_h hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ralle_h hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ralle_h hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Problem bei Gewährleistung. Angemessene Wartezeit?

Hallo zusammen,

angenommen es gäbe nach 7 Monaten einen Defekt bei einer Ware,
dann ist man ja eigentlich statt der Gewährleistung in der Garantie (es lag beim Gefahrenübergang sowieso kein Mangel vor - und selbst wenn, müsste man es dank der Beweislastumkehr nach 6 Monaten erst mal selbst beweisen), richtig?

Jetzt bietet der Hersteller aber keine Garantieabwicklung für Endkunden an und bittet um Abwicklung über den Händler und dessen Distributionspartner - wie auch geschehen.

Also ist es in diesem Fall doch wieder eine Abwicklung per Gewährleistung, oder?

Besagter Händler ist allerdings erst 10 Tage nach Erhalt der Ware tätig geworden, dazwischen ist erstmal gar nichts passiert.

Weiterhin ist der Kunde bereits seit knapp 5 Wochen ohne Ware und will nach 6 Wochen eine letzte Frist zur Nachbesserung setzen und dann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Soweit korrekt alles?

Ansprüche ausschließlich gegenüberdem Händler (da Abwicklung nur über diesen geschehen kann), oder auch gegenüber dem Hersteller?

Besten Dank schonmal!

Geändert von ralle_h (03.01.2012 um 08:57 Uhr).
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Angemessene Wohnung Sozialrecht 22.11.2009 04:38
Problem mit Gewährleistung Verbraucherrecht 11.03.2009 17:26
Heizkosten angemessene ... Sozialrecht 02.04.2007 16:14
Gewährleistung einer Werkstatt nach KFZ-Verkauf - Gewährleistung übertragbar? Kaufrecht / Leasingrecht 12.02.2007 21:01
Gewährleistung auf bereits unter Gewährleistung/Gar. ausgetauschten Kaufgegenstand ? Kaufrecht / Leasingrecht 04.04.2005 06:47





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN