Dies ist eine Diskussion zu Privatverkäufer will in ebay.co.uk etwas verkaufen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Privatverkäufer will in ebay.co.uk etwas verkaufen Kann man das in England überhaupt ausschließen? Was müsste er unter das Angebot schreiben? Vielen Dank |
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| AW: Privatverkäufer will in ebay.co.uk etwas verkaufen es wäre klug, diese frage in ein englisches rechtsforum einzustellen. |
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| AW: Privatverkäufer will in ebay.co.uk etwas verkaufen Garantie ist eine freiwillige Hersteller- bzw. Händlerleistung, die kann man immer ausschließen. Der Gewährleistungspflicht können nach deutschem Recht Privatverkäufer (also "Nicht-Unternehmer") ausschließen. Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist nicht unerheblich: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm Ein deutscher Privatverkäufer, der etwas auf Ebay UK anbietet, hat seinen Wohnsitz in Deutschland, insofern müsste m.E. deutsches Recht für ihn zur Anwendung kommen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Privatverkäufer will in ebay.co.uk etwas verkaufen Zitat:
Ungefähr wird der Kaufvertrag wohl dem Recht des Landes unterliegen, in welchem der Verkäufer ansässig ist ( hier: brasilianisches Recht ), es sei denn, Käufer und Verkäufer hätten miteinander die Geltung eines anderen Rechts ( z.B. das Recht der britischen Insel Isle of Man ) vereinbart. Zitat:
Nur wenn ein Unternehmer mit einem Verbraucher Verträge schließt, wären die EU-Verbraucherschutzvorschriften zu beachten, die durch eine Rechtswahl auch nicht umgangen werden dürften. Wenn zwei in der EU ansässige Personen für einen Kaufvertragsabschluß die Dienstleistungen eines Verkaufsportal-Betreibers in Anspruch nehmen wollten, so müßten sie dafür z.B. mit einem in Luxembourg ansässigen Unternehmen ( Vertragspartner der eBay-Mitglieder in der EU: eBay Europe S.à r.l. 22-24, Boulevard Royal 2449 Luxembourg ) Vertragsbeziehungen eingegangen sein, bevor sie dessen Dienstleistungen unter (irgend-)einer seiner Portal-Domains in Anspruch nehmen könnten. Zitat:
Vielleicht wäre das mit Formulierungsverbrechen à la "No Garantie after EU-Right" schwierig zu bewerkstelligen. 11 |
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