Dies ist eine Diskussion zu Privatkauf übers Internet, Ware bezahlt aber nicht erhalten. innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Privatkauf übers Internet, Ware bezahlt aber nicht erhalten. Person A kauft bei Person B, die sie in einem Forum kennengelernt hat, ein paar gebrauchte Kfz-Teile. Die Summe wurde überwiesen, aber gleich danach bricht der Mailkontakt ab. Ein formeller Kaufvertrag besteht zwar nicht, aber alle Mails betreffend Waren und Bezahlung und auch die Überweisungsbestätigung sind aber vorhanden. Dann gibt es noch ein paar Anrufe, wo Person B Person A zunächst vertröstet, dann aber den Versand der Waren mündlich bestätigt. Person B konnte aber keine Paketnummer angeben und seitdem ist der Kontakt auch ganz abgebrochen. Person A hat dann nach mehreren Wochen Person B schriftlich eine Frist von 2 Wochen gesetzt um entweder die Waren zu versenden, oder das Geld zurück zu erstatten und danach rechtliche Schritte angekündigt. Diese Frist ist ungenutzt verstrichen. Wie sollte Person A sich nun weiter verhalten um doch noch an Geld oder die Waren zu kommen? Vom Kauf zurücktreten (formlos möglich?)? Außergerichtliches Mahnverfahren (Name, Adresse, Geburtstag von Person B sind bekannt)? Rechtsanwalt einschalten (verursacht evtl. hohe Kosten)? Vielen Dank schonmal für das Interesse und die Antworten. |
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| AW: Privatkauf übers Internet, Ware bezahlt aber nicht erhalten. Kommt drauf an was er nun haben will. Das Geld bekommt er nur, wenn er vom Kauf zurücktritt. Andernfalls hat er keinen Anspruch auf das Geld. Andersherum hat der A auch nur so lange Anspruch auf die Fahrzeugteile, wie er nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten ist. Welche Option A nun wählt, liegt in seinem Ermessen. |
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| AW: Privatkauf übers Internet, Ware bezahlt aber nicht erhalten. Sagen wir A möchte das Geld zurück. Kann A dann einfach formlos per E-Mail oder Brief zurücktreten? Und noch eine Frage, auch wenn es keinen formalen Kaufvertrag gibt, ist die Vereinbarung doch trotzdem rechtlich bindend, oder? |
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| AW: Privatkauf übers Internet, Ware bezahlt aber nicht erhalten. ja. soweit nichts anderes vereinbart ist, ist beides formlos möglich. Fraglich ist letztlich natürlich immer die Beweisbarkeit. |
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| AW: Privatkauf übers Internet, Ware bezahlt aber nicht erhalten. Bzgl. Beweisbarkeit: wie bereits gesagt sind alle Mails und die Quittung der Überweisung vorhanden. Die Mails enthalten die einzelnen Posten, Zustand der Ware, Kaufpreise usw. |
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| AW: Privatkauf übers Internet, Ware bezahlt aber nicht erhalten. Ok, soweit ist die Sache schonmal klar. Dann machen wirs doch noch etwas interessanter Sagen wir, dass das Geld vom Konto einer Person C überwiesen wurde, z.B die Lebensgefährtin von A, der Kauf selber kam aber nur zwische A und B zustande. Wer muss nun vom Kaufvertrag zurück treten und den Mahnbescheid verfassen, A oder C? |
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| AW: Privatkauf übers Internet, Ware bezahlt aber nicht erhalten. A. Er ist Vertragspartner des B. Daran ändert ein andees Bankkonto nichts. |
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