Dies ist eine Diskussion zu Privatkauf KFZ innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Privatkauf KFZ Eure Meinung würde mich hier interessieren: Mal angenommen, Privatmann A kauft von Privatmann B ein gebrauchtes KFZ und beide nehmen als Vertragsgrundlage einen Einheitsvordruck, nehmen wir an des ADAC. Sagen wir, Verkäufer B fügt eine Sondervereinbarung hinzu die lautet "Die im MONAT X fällige Hauptuntersuchung wird vom Käufer durchgeführt. Bei einer eventuellen Nichterteilung der HU-Plakette weil das Fahrzeug eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt, sprechen Käufer und Verkäufer im Nachgang über eine nachträgliche Rabattierung des Kaufpreises, sofern nachgewiesen wird, dass der Mangel in der Zeit entstand, in der das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers war.". A unterschreibt den Vertrag, bezahlt und fährt mit seinem KFZ glücklich nach Hause. Knapp zwei Wochen nach dem Kauf bekommt A wegen erheblichen Mängeln (nehmen wir an, die Bremsen sind rostig und ein Radlager ist defekt - also Verschleiß) keinen TÜV (die Verkehrssicherheit sei jedoch gegeben - nehmen wir an, der TÜV hat das Fahrzeug nicht unmittelbar stillgelegt). A meldet sich bei B und will den Reparaturpreis erstattet bekommen. Wie könnte B reagieren, der natürlich nichts zahlen will, da die Sondervereinbarung für diese Mängel eigentlich nicht greifen würde? Danke für Eure Meinungen! wurschtbrot |
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| AW: Privatkauf KFZ Hallo, die Formulierung "sprechen Käufer und Verkäufer im Nachgang über eine nachträgliche Rabattierung des Kaufpreises" ist sehr schwammig. Insbesondere wird keine Aussage getroffen, in welcher Höhe die "Rabattierung" zu erfolgen hat. Im folgenden wird man den Fall genauer betrachten müssen, um den Parteiwillen der beiden Vertragspartner herauszufinden. Anhand der vorliegenden Informationen, gelangt man mMn zu keiner seriösen Aussage. |
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