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Portokosten bei Rücktritt vom Kauf ohne Versandkosten

Dies ist eine Diskussion zu Portokosten bei Rücktritt vom Kauf ohne Versandkosten innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 16.04.2012, 10:52
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Portokosten bei Rücktritt vom Kauf ohne Versandkosten

Hallo Forum,

wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

Person A kauft auf einer Onlineplattform bei Händler B eine Ware für unter 15 € und ohne Versandkosten. Zwei Tage später, wurde laut B, der Artikel verschickt und da die Ware auch nach mehr als 14 Tagen nicht eingetroffen ist, tritt Person A vom Kauf zurück und teilt dies B mit. Händler B überweist den Kaufpreis zurück und der Kauf auf der Onlineplattform wird storniert.

Nach sechs Monaten meldet sich nun Händler B bei A, dass B die Ware von dem Postanbieter mit dem Hinweis "falsche Adresse" zurück bekommen habe. Händler B möchte die von ihm bezahlten Portokosten erstattet bekommen.

A antwortet, dass sie mit einer Zahlung der Portokosten nicht einverstanden ist, da die Adresse korrekt hinterlegt war, da A dort schon mehrere Jahre wohnt (was mit einer Ausweiskopie bewiesen werden kann) und andere Artikel der Onlineplattform bereits eingetroffen seien. A bittet B die Rückerstattung der Portokosten mit dem Postanbieter zu verhandeln.

In der Antwort von B steht nun, dass die Ware wegen "Nichtabholung" an den Händler B zurückgeschickt wurde. Aussage des Postanbieters ist, dass die Ware nicht abgeholt wurde. Person A hat allerdings auch keine Nachricht über eine Ware zur Abholung erhalten.

B macht nun zwei Vorschläge:
1. Zahlung des halben Portos
2. Neuzusendung des Artikels zum ursprünglichen Kaufpreises.

Person A möchte weder das halbe Porto zahlen, noch die Neuzusendung des Artikels, da A bereits einen anderen Artikel mit gleicher Funktion bei einem anderen Händler gekauft hat.

Wie ist der Sachverhalt? Muss A das Porto (oder das halbe Porto) zahlen? Hat B Ansprüche gegenüber A und wie ist eure allgemeine Einschätzung des Sachverhalts?

Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 16.04.2012, 11:31
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AW: Portokosten bei Rücktritt vom Kauf ohne Versandkosten

Zitat:
Zitat von scandiccs Beitrag anzeigen
Nach sechs Monaten meldet sich nun Händler B bei A, dass B die Ware von dem Postanbieter mit dem Hinweis "falsche Adresse" zurück bekommen habe. Händler B möchte die von ihm bezahlten Portokosten erstattet bekommen.
1. Die von B aufgewandten Hinversand-Kosten, um die Ware auf den Transportweg zu A zu bringen, kann B nach einem Widerruf nicht ersetzt verlangen.

2. Diese Kosten könnte B nichteinmal dann ersetzt verlangen, wenn A schuldhaft eine unrichtige Adresse angegeben haben sollte: denn die Hinversandkosten wendete B ja unabhängig davon auf, ob am Ende des Transports die Ware auch zu A gelangt sein würde.

3. Hat das Transportunternehmen dem B irgendwelche Kosten für die ( nach erfolgloser Zustellung ) durchgeführte Rücksendung in Rechnung gestellt? Die Kosten der RÜCKSENDUNG trägt bei einem Fernabsatz-Widerruf grundsätzlich der Unternehmer - es sei denn, es wäre im Rahmen des Zulässigen etwas anderes vereinbart worden, etwa daß bis zu Beträgen von 40 Euro die "regelmäßigen" Rücksendekosten vom Verbraucher zu tragen sein sollen.

Übersteigen die dem B für die Rücksendung vom Transportunternehmen in Rechnung gestellten Kosten "die regelmäßigen Rücksendekosten"?

Wenn das Transportunternehmen dem B Rücksendekosten mit der Behauptung "falsche" Adresse in Rechnung stellen wollte, während die von B benutzte, von A dem B übermittelte Anschrift in Wahrheit korrekt war, dann ist von vorneherein der Anspruch des Transportunternehmens gegen B wegen "Rücksendung wg. Unzustellbarkeit wg. falscher Anschrift" unbegründet.

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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2012, 13:19
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AW: Portokosten bei Rücktritt vom Kauf ohne Versandkosten

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
1. Die von B aufgewandten Hinversand-Kosten, um die Ware auf den Transportweg zu A zu bringen, kann B nach einem Widerruf nicht ersetzt verlangen.

2. Diese Kosten könnte B nichteinmal dann ersetzt verlangen, wenn A schuldhaft eine unrichtige Adresse angegeben haben sollte: denn die Hinversandkosten wendete B ja unabhängig davon auf, ob am Ende des Transports die Ware auch zu A gelangt sein würde.

3. Hat das Transportunternehmen dem B irgendwelche Kosten für die ( nach erfolgloser Zustellung ) durchgeführte Rücksendung in Rechnung gestellt? Die Kosten der RÜCKSENDUNG trägt bei einem Fernabsatz-Widerruf grundsätzlich der Unternehmer - es sei denn, es wäre im Rahmen des Zulässigen etwas anderes vereinbart worden, etwa daß bis zu Beträgen von 40 Euro die "regelmäßigen" Rücksendekosten vom Verbraucher zu tragen sein sollen.

Übersteigen die dem B für die Rücksendung vom Transportunternehmen in Rechnung gestellten Kosten "die regelmäßigen Rücksendekosten"?

Wenn das Transportunternehmen dem B Rücksendekosten mit der Behauptung "falsche" Adresse in Rechnung stellen wollte, während die von B benutzte, von A dem B übermittelte Anschrift in Wahrheit korrekt war, dann ist von vorneherein der Anspruch des Transportunternehmens gegen B wegen "Rücksendung wg. Unzustellbarkeit wg. falscher Anschrift" unbegründet.

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Zu 3: Es liegen dem A keine Informationen über Kosten für die Rücksendung nach erfolgtloser Zustellung vor.
In den AGB des B ist folgendes zu finden:

"Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."

Wie ist dies zu handhaben, obwohl A die Ware nie erhalten hat und so z.B. auch nicht prüfen kann ob die gelieferte Ware mit der bestellten übereinstimmt?

Die Portokosten, die B von A haben möchte belaufen sich auch unter 3€.

Was mich noch stutzig macht ist, die Forderung der Portokosten seitens B mit dem "neuen" Argument, dass die Ware bei dem Transportunternehmen nicht abgeholt wurde.
Wer müsste den Nachweis bringen, dass A über die Lagerung der Ware bei dem Transportunternehmen informiert wurde und die Möglichkeit gehabt hätte sie abzuholen?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.04.2012, 15:11
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AW: Portokosten bei Rücktritt vom Kauf ohne Versandkosten

Zitat:
Zitat von scandiccs Beitrag anzeigen
Zu 3: Es liegen dem A keine Informationen über Kosten für die Rücksendung nach erfolgtloser Zustellung vor.

Die Portokosten, die B von A haben möchte belaufen sich auch unter 3€.
Die Hinportokosten kann B nach einem Widerruf nicht ersetzt verlangen.

Zitat:
Was mich noch stutzig macht ist, die Forderung der Portokosten seitens B mit dem "neuen" Argument, dass die Ware bei dem Transportunternehmen nicht abgeholt wurde.
Die Nichtabholung hat dem B ja keine anderen ( erstattungsfähigen ) Hinversand-Portokosten verursacht, als sie bei einer erfolgreichen Zustellung angefallen ( und dann ebenfalls nicht erstattungsfäghig ) wären.

Zitat:
Wer müsste den Nachweis bringen, dass A über die Lagerung der Ware bei dem Transportunternehmen informiert wurde und die Möglichkeit gehabt hätte sie abzuholen?
Das ist gleichgültig.

Selbst wenn A die Ware ( durch erfolgreiche Zustellung oder Abholung ) letztlich erhalten hätte - die Kosten für die HINVERSENDUNG ( ob erfolgreich zugegangen oder nicht ) kann B nach einem Widerruf in keinem Fall ersetzt verlangen.

Zitat:
In den AGB des B ist folgendes zu finden:

"Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."
Jetzt wäre nur noch zu klären, ob das Transportunternehmen, von dem B "die Ware mit dem Hinweis "falsche Adresse" zurück bekommen" hat, dem B für die Rücksendung ( von A zu B ) Kosten in Rechnung gestellt hatte ...

Genaugenommen kann das nicht der Fall sein: denn wenn die Ware wegen ( angeblich ) falscher Adresse niemals bei A angekommen war, dann kann sie niemals von A nach B zurücktransportiert worden sein.

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  #5 (permalink)  
Alt 16.04.2012, 15:52
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AW: Portokosten bei Rücktritt vom Kauf ohne Versandkosten

Vielen Dank für die schnelle, fundierte Antwort!
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