Dies ist eine Diskussion zu Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator Gehen wir mal von dem Fall aus, man würde sich einen Neuwagen auf der Homepage des Pkw-Herstellers im speziell dafür gedachten Konfigurator zusammenstellen. Das Fahrzeug ist eine neue "überarbeitete" Modellversion, welche in der aktuellen Version noch bei keinem Händler anzusehen ist. Man stellt sich ein Fahrzeug in Sachen Farbe, Ausstattung und Zubehör nach dem eigenen Gusto zusammen und der Konfigurator pflegt diese Änderungen auch immer entsprechend in die fotografische Darstellung des Fahrzeugs ein. Am Ende bekommt man dann ein Fahrzeug angezeigt, welches in dieser Form gefällt. Gerade auch aufgrund der sportlichen Optik und Linienführung bestellt man dieses Fahzeug dann genau in dieser Konfiguration und Optik. Bei der späteren Lieferung des Fahrzeug würde man dann jedoch feststellen, dass gerade was die soprtlich Optik angeht, dies nicht mit dem Bild im Konfigurator zusammenpasst. In diesem speziellen Fall würde dies den Abstand zwischen Rad und Radhaus betreffen, welcher nicht einem sportlichen Pkw entspräche sondern eher an einen geländegängigen SUV erinnert. Der Händler erkennt dies dann ebenfalls und bietet eine Tieferlegung an, welche mit einem Gentlemen-Agreement in Sachen Kostenteilung im Hause des Händlers durchgeführt würde. Der Pkw würde dann in Sachen Optik passend wie gewünscht an den Käufer übergeben werden. Aufgrund dieser Tieferlegung würde es später dann aber zu Komplikationen und einem nervigen Poltergeräusch kommen. Der Händler bessert hier zwar zweimal erfolglos nach, würde dann die Gewährleistung aber gem. Rücksprache mit dem Hersteller im Endeffekt aus Kostengründen ablehnen, da das Fahrzeug ja nachträglich modifiziert wurde und nicht mehr dem Serienstand entspräche. Deshalb hier die Fragen: - Wird auch ein Pkw-Konfiguratorbild Teil des Kaufvertrages, wenn diese Abbildung ein Kaufkriterium für den Käufer darstellt? - Hat der Käufer das Recht auf einen Pkw wie im Konfigurator abgebildet zu bestehen? -Kann der Händler auch nach 2 gescheiterten Nachbesserungsversuchen hier die Gewährleistung dann einfach ablehnen, wenn es aufgrund der Modifikation zur optischen Anpassung an das ursprüngliche Konfiguratorbild (hier Tieferlegung des Pkw) im Nachhinein Komplikationen gibt? |
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| AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator Zitat:
---> Vielleicht besteht gegen einen Garantiegeber ( Hersteller? ) kein Garantie-Anspruch wegen der Poltergeräusche, wenn dessen Garantie-Erklärung dies für vom Serienzustand abweichende Modifikationen ausschließt. Auf jeden Fall haftet aber der Händler/Verkäufer für das manghelhafte Fahrzeug. Zitat:
Allerdings scheint das fragliche Bild hier nicht vom Händler=Kaufvertragspartner des Autokäufers benutzt worden zu sein. Das Fehlen von Eigenschaften auf vom Hersteller übermittelten Bildern stellt dann einen Sachmangel dar, wenn es sich um "öffentliche Äußerungen" des Herstellers gehandelt hatte, § 434 BGB. Handelte es sich bei dem über die Internet-Homepage des Herstellers übermittelten Konfigurator-Bild um eine "öffentliche Äußerung"? Zitat:
Zitat:
Nach einer gescheiterten Mängelbeseitigung kann der Käufer entweder vom gesamten Kaufvertrag zurücktreten, oder den Kaufpreis angemessen mindern. ( Nur wenn das Fahrwerksgepoltere als bloß "unerheblicher" Mangel anzusehen wäre ( wie ihn etwa das Fehlen eines Schminkspiegels darstellen würde ), wäre der Käufer nach einem erfolglosen Nacherfüllungsverlangen auf die Alternativer "Kaufpreisminderung" beschränkt, und ein Rücktritt ausgeschlossen. 11 |
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| AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator 1. Bei jedem "Konfigurator" steht ein Hinweis wie "Die Abbildungen sind beispielhaft und können in der Realität abweichen." 2. Vertragspartner des Autokäufers ist der Autohändler. Gegen den Autohersteller bestehen Ansprüche seitens des Käufers nur in Hinsicht auf Produkthaftung, ansonsten hat er Ansprüche nur gegen den Autohändler. 3. Kein Autohändler sagt die Lieferung eines Autos zu, das exakt so aussieht wie die Abbildung im Konfigurator. Was der Autohändler zusagt, ergibt sich aus dem Kaufvertrag und den diesem zugrundeliegenden Abmachung. In den üblichen Kaufverträgen finden sich Klauseln für eventuelle Abweichungen - Automodelle ändern sich fortlaufend, während der Produktion gibt es Änderungen aufgrund erkannter technischer Probleme usw. usf. Natürlich muß jemand nicht das Modell 2012A nehmen, wenn er das Modell 2011K bestellt hat und ihm die Lieferung des Modells 2011K auch ausdrücklich zugesagt wurde. Allerdings wird das auch kein Autohändler machen, wenn er nicht sicher ist, genau das auch liefern zu können. Zitat:
In so einem Fall bleibt dem Käufer nur der Rücktritt vom Kauf.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator Zitat:
Danke für die Hinweise, aber hier noch ein paar ergänzende Angaben: 1.) Der Hinweis auf der Konfiguratorseite des Herstellers sagt nichts darüber aus, dass die Fahrzeuge vom Bild abweichen und auch 5 Monate nach dem Kauf wäre die Abbildung noch die Selbe wie zum Zeitpunkt des Angebotes und Kauf des Fahrzeuges. Somit hätten bis dato offensichtlich auch keine technische Änderungen ins Fahrzeug Einzug gehalten. 2.) Die Abbildung des später bestellten Fahrzeuges hätte der Fahrzeughändler im Rahmen eines Angebotes an den Kunden übermittelt. Dieses Angebot sagte aber auch nichts darüber aus, dass das Bild vom tatsächlich gelieferten Fahrzeug abweichen könnte. Wäre dieses Angebot nicht als eine Abmachung zu werten, die dem Kaufvertrag zugrunde liegt? 3.) Wie lange und mit welcher rechtlich fundierten Begründung hätte der Kunde unter den genannten Voraussetzungen hier die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten? |
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| AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator wiederruf Warenlieferung Zeitpunkt der Widerrufswirksamkeit, ab wann die Frist beginnt - ist der Tag der Lieferung
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| AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator Zitat:
Davon abgesehen: schon was die Farbe betrifft kann der Konfigurator nur eine sehr ungefähre Darstellung geben, denn verschiedene Monitore stellen dieselbe Farbe unterschiedlich dar, und ein Farbmanagement ist mit vielen Browsern gar nicht möglich, selbst wenn der Seitenbetreiber eines haben würde. Und auch in anderen Punkten kann eine kleine zweidimensionale Monitordarstellung eines großen dreidimensionalen Objekts immer nur eine Annäherung sein. Zitat:
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| AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator Zitat:
Zitat:
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