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Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator

Dies ist eine Diskussion zu Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.03.2012, 08:42
Boardneuling
 
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Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator

Hallo!

Gehen wir mal von dem Fall aus, man würde sich einen Neuwagen auf der Homepage des Pkw-Herstellers im speziell dafür gedachten Konfigurator zusammenstellen. Das Fahrzeug ist eine neue "überarbeitete" Modellversion, welche in der aktuellen Version noch bei keinem Händler anzusehen ist.
Man stellt sich ein Fahrzeug in Sachen Farbe, Ausstattung und Zubehör nach dem eigenen Gusto zusammen und der Konfigurator pflegt diese Änderungen auch immer entsprechend in die fotografische Darstellung des Fahrzeugs ein. Am Ende bekommt man dann ein Fahrzeug angezeigt, welches in dieser Form gefällt. Gerade auch aufgrund der sportlichen Optik und Linienführung bestellt man dieses Fahzeug dann genau in dieser Konfiguration und Optik.
Bei der späteren Lieferung des Fahrzeug würde man dann jedoch feststellen, dass gerade was die soprtlich Optik angeht, dies nicht mit dem Bild im Konfigurator zusammenpasst. In diesem speziellen Fall würde dies den Abstand zwischen Rad und Radhaus betreffen, welcher nicht einem sportlichen Pkw entspräche sondern eher an einen geländegängigen SUV erinnert.
Der Händler erkennt dies dann ebenfalls und bietet eine Tieferlegung an, welche mit einem Gentlemen-Agreement in Sachen Kostenteilung im Hause des Händlers durchgeführt würde. Der Pkw würde dann in Sachen Optik passend wie gewünscht an den Käufer übergeben werden. Aufgrund dieser Tieferlegung würde es später dann aber zu Komplikationen und einem nervigen Poltergeräusch kommen. Der Händler bessert hier zwar zweimal erfolglos nach, würde dann die Gewährleistung aber gem. Rücksprache mit dem Hersteller im Endeffekt aus Kostengründen ablehnen, da das Fahrzeug ja nachträglich modifiziert wurde und nicht mehr dem Serienstand entspräche.

Deshalb hier die Fragen:
- Wird auch ein Pkw-Konfiguratorbild Teil des Kaufvertrages, wenn diese Abbildung ein Kaufkriterium für den Käufer darstellt?
- Hat der Käufer das Recht auf einen Pkw wie im Konfigurator abgebildet zu bestehen?
-Kann der Händler auch nach 2 gescheiterten Nachbesserungsversuchen hier die Gewährleistung dann einfach ablehnen, wenn es aufgrund der Modifikation zur optischen Anpassung an das ursprüngliche Konfiguratorbild (hier Tieferlegung des Pkw) im Nachhinein Komplikationen gibt?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2012, 12:48
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AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator

Zitat:
Zitat von mc-tech Beitrag anzeigen
Bei der späteren Lieferung ... bietet der Händler eine Tieferlegung an, welche im Hause des Händlers durchgeführt würde.

Aufgrund dieser Tieferlegung würde es später dann aber zu Komplikationen und einem nervigen Poltergeräusch kommen.

Der Händler bessert hier zwar zweimal erfolglos nach, würde dann die Gewährleistung aber gem. Rücksprache mit dem Hersteller im Endeffekt aus Kostengründen ablehnen, da das Fahrzeug ja nachträglich modifiziert wurde und nicht mehr dem Serienstand entspräche.
Auf die gesetzlichen Ansprüche gegen den Vertragspartner/Händler bei Mängeln hat es keine Auswirkung, ob möglicherweise Ansprüche gegen einen Garantiegeber ( Hersteller? ) gemäß dessen Garantieerklärung ausgeschlossen sein könnten, etwa weil die Garantieerklärung Leistungen nur bei Fahrzeugen verspricht, die vom Verkäufer(!) im Serienzustand übergeben worden waren.

---> Vielleicht besteht gegen einen Garantiegeber ( Hersteller? ) kein Garantie-Anspruch wegen der Poltergeräusche, wenn dessen Garantie-Erklärung dies für vom Serienzustand abweichende Modifikationen ausschließt.

Auf jeden Fall haftet aber der Händler/Verkäufer für das manghelhafte Fahrzeug.

Zitat:
- Wird auch ein Pkw-Konfiguratorbild Teil des Kaufvertrages, wenn diese Abbildung ein Kaufkriterium für den Käufer darstellt?
Ungefähr ja.

Allerdings scheint das fragliche Bild hier nicht vom Händler=Kaufvertragspartner des Autokäufers benutzt worden zu sein.

Das Fehlen von Eigenschaften auf vom Hersteller übermittelten Bildern stellt dann einen Sachmangel dar, wenn es sich um "öffentliche Äußerungen" des Herstellers gehandelt hatte, § 434 BGB. Handelte es sich bei dem über die Internet-Homepage des Herstellers übermittelten Konfigurator-Bild um eine "öffentliche Äußerung"?

Zitat:
- Hat der Käufer das Recht auf einen Pkw wie im Konfigurator abgebildet zu bestehen?
Jetzt wohl nicht mehr: wenn er beim Verkäufer eine Abweichung zwischen der "öffentlichen Werbeäußerung" und der Eigenschaft der gelieferten Sache beanstandet, und sich "als Nacherfüllung" mit einer angebotenen "Tieferlegung" gegen moderate Kostenbeteiligung begnügt, dann hätte der Käufer wohl keine Ansprüche mehr wegen der Abweichung vom "Werbebild".

Zitat:
-Kann der Händler auch nach 2 gescheiterten Nachbesserungsversuchen hier die Gewährleistung dann einfach ablehnen, wenn es aufgrund der Modifikation zur optischen Anpassung an das ursprüngliche Konfiguratorbild (hier Tieferlegung des Pkw) im Nachhinein Komplikationen gibt?
Nein.

Nach einer gescheiterten Mängelbeseitigung kann der Käufer entweder vom gesamten Kaufvertrag zurücktreten, oder den Kaufpreis angemessen mindern. ( Nur wenn das Fahrwerksgepoltere als bloß "unerheblicher" Mangel anzusehen wäre ( wie ihn etwa das Fehlen eines Schminkspiegels darstellen würde ), wäre der Käufer nach einem erfolglosen Nacherfüllungsverlangen auf die Alternativer "Kaufpreisminderung" beschränkt, und ein Rücktritt ausgeschlossen.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2012, 14:21
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AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator

1. Bei jedem "Konfigurator" steht ein Hinweis wie

"Die Abbildungen sind beispielhaft und können in der Realität abweichen."

2. Vertragspartner des Autokäufers ist der Autohändler. Gegen den Autohersteller bestehen Ansprüche seitens des Käufers nur in Hinsicht auf Produkthaftung, ansonsten hat er Ansprüche nur gegen den Autohändler.

3. Kein Autohändler sagt die Lieferung eines Autos zu, das exakt so aussieht wie die Abbildung im Konfigurator.

Was der Autohändler zusagt, ergibt sich aus dem Kaufvertrag und den diesem zugrundeliegenden Abmachung. In den üblichen Kaufverträgen finden sich Klauseln für eventuelle Abweichungen - Automodelle ändern sich fortlaufend, während der Produktion gibt es Änderungen aufgrund erkannter technischer Probleme usw. usf.

Natürlich muß jemand nicht das Modell 2012A nehmen, wenn er das Modell 2011K bestellt hat und ihm die Lieferung des Modells 2011K auch ausdrücklich zugesagt wurde. Allerdings wird das auch kein Autohändler machen, wenn er nicht sicher ist, genau das auch liefern zu können.

Zitat:
- Hat der Käufer das Recht auf einen Pkw wie im Konfigurator abgebildet zu bestehen?
Höchstens wenn es den so gibt, wenn es ihn nicht so gibt: nein. Der Vertrag wäre dann ggf. objektiv nicht erfüllbar, ein Automodell, das es nicht gibt, kann man auch nicht liefern.

In so einem Fall bleibt dem Käufer nur der Rücktritt vom Kauf.
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2012, 09:09
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AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
1. Bei jedem "Konfigurator" steht ein Hinweis wie

"Die Abbildungen sind beispielhaft und können in der Realität abweichen."

2. Vertragspartner des Autokäufers ist der Autohändler. Gegen den Autohersteller bestehen Ansprüche seitens des Käufers nur in Hinsicht auf Produkthaftung, ansonsten hat er Ansprüche nur gegen den Autohändler.

3. Kein Autohändler sagt die Lieferung eines Autos zu, das exakt so aussieht wie die Abbildung im Konfigurator.

Was der Autohändler zusagt, ergibt sich aus dem Kaufvertrag und den diesem zugrundeliegenden Abmachung. In den üblichen Kaufverträgen finden sich Klauseln für eventuelle Abweichungen - Automodelle ändern sich fortlaufend, während der Produktion gibt es Änderungen aufgrund erkannter technischer Probleme usw. usf.

Natürlich muß jemand nicht das Modell 2012A nehmen, wenn er das Modell 2011K bestellt hat und ihm die Lieferung des Modells 2011K auch ausdrücklich zugesagt wurde. Allerdings wird das auch kein Autohändler machen, wenn er nicht sicher ist, genau das auch liefern zu können.


Höchstens wenn es den so gibt, wenn es ihn nicht so gibt: nein. Der Vertrag wäre dann ggf. objektiv nicht erfüllbar, ein Automodell, das es nicht gibt, kann man auch nicht liefern.

In so einem Fall bleibt dem Käufer nur der Rücktritt vom Kauf.

Danke für die Hinweise, aber hier noch ein paar ergänzende Angaben:

1.) Der Hinweis auf der Konfiguratorseite des Herstellers sagt nichts darüber aus, dass die Fahrzeuge vom Bild abweichen und auch 5 Monate nach dem Kauf wäre die Abbildung noch die Selbe wie zum Zeitpunkt des Angebotes und Kauf des Fahrzeuges.
Somit hätten bis dato offensichtlich auch keine technische Änderungen ins Fahrzeug Einzug gehalten.

2.) Die Abbildung des später bestellten Fahrzeuges hätte der Fahrzeughändler im Rahmen eines Angebotes an den Kunden übermittelt. Dieses Angebot sagte aber auch nichts darüber aus, dass das Bild vom tatsächlich gelieferten Fahrzeug abweichen könnte.
Wäre dieses Angebot nicht als eine Abmachung zu werten, die dem Kaufvertrag zugrunde liegt?

3.) Wie lange und mit welcher rechtlich fundierten Begründung hätte der Kunde unter den genannten Voraussetzungen hier die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten?
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  #5 (permalink)  
Alt 27.03.2012, 12:52
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Alt 27.03.2012, 17:56
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AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator

Zitat:
Zitat von mc-tech Beitrag anzeigen
Danke für die Hinweise, aber hier noch ein paar ergänzende Angaben:

1.) Der Hinweis auf der Konfiguratorseite des Herstellers sagt nichts darüber aus, dass die Fahrzeuge vom Bild abweichen
Das glaube ich nicht.

Davon abgesehen: schon was die Farbe betrifft kann der Konfigurator nur eine sehr ungefähre Darstellung geben, denn verschiedene Monitore stellen dieselbe Farbe unterschiedlich dar, und ein Farbmanagement ist mit vielen Browsern gar nicht möglich, selbst wenn der Seitenbetreiber eines haben würde.

Und auch in anderen Punkten kann eine kleine zweidimensionale Monitordarstellung eines großen dreidimensionalen Objekts immer nur eine Annäherung sein.
Zitat:
2.) Die Abbildung des später bestellten Fahrzeuges hätte der Fahrzeughändler im Rahmen eines Angebotes an den Kunden übermittelt. Dieses Angebot sagte aber auch nichts darüber aus, dass das Bild vom tatsächlich gelieferten Fahrzeug abweichen könnte.
Auch das glaube ich nicht, denn alle Angebote von Autohändlern enthalten irgendwo so einen Hinweis.
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  #7 (permalink)  
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AW: Pkw sieht nicht aus wie im Konfigurator

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Davon abgesehen: schon was die Farbe betrifft kann der Konfigurator nur eine sehr ungefähre Darstellung geben, denn verschiedene Monitore stellen dieselbe Farbe unterschiedlich dar, und ein Farbmanagement ist mit vielen Browsern gar nicht möglich, selbst wenn der Seitenbetreiber eines haben würde.
Da magst du recht haben, das ist aber hier doch nicht relevant.

Zitat:
Und auch in anderen Punkten kann eine kleine zweidimensionale Monitordarstellung eines großen dreidimensionalen Objekts immer nur eine Annäherung sein.
Das sehe ich anders. Warum soll denn das so sein?
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