Dies ist eine Diskussion zu PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| mal angenommen, Kunde A sucht einen gebrauchten PKW über ein bekanntes Internet-Portal. Dort fällt ihm eine Anzeige von Händler XY auf, der genau den gesuchten PKW anbietet. Es wird telefonisch eine Besichtigung vereinbart, Kunde A fährt das Auto probe, Auto fährt, der Kaufvertrag wird ausgehandelt und unterschrieben (Vertrag ist ein förmlicher Vordruck, mit "Kleingedrucktem" auf der Rückseite). Das Auto hat noch 12 Monate TÜV, Käufer A ist froh, ein Schnäppchen gemacht zu haben. 3 Tage später lässt A das Auto in der Werkstatt überprüfen und es wird festgestellt, dass das Fahrzeug massive Mängel hat (Rost, Tank undicht etc.). Daraufhin überprüft A den Kaufvertrag nochmal und stellt fest, dass der Kauf als Privatverkauf abgewickelt wurde und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Ausserdem steht nicht die Firma des Händlers als Verkäufer da, sondern eine Privatperson mit einer komplett anderen Adresse, als wo das Fahrzeug besichtigt wurde, abgeholt wurde und wo auch der Vertrag unterschrieben wurde. Jetzt die Frage: Hat Käufer A irgendwelche Rechte? Kann er Nachbesserung, Wandlung, Preisminderung oder Rücktritt verlangen? Vielen Dank im Voraus, Sonnenblume. |
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| AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen Bei einem Verbrauchsgüterkauf i.s.d. § 474 BGB ist nach § 475 BGB der Ausschluss der Gewährleistungsrechte unzulässig! Ein VGK liegt vor, wenn ein Verbraucher ( § 13 BGB ) etwas von einem Unternehmer ( § 14 BGB) erwirbt. Der oben genannte Ablauf ist leider gängige Praxis von Teils oft unseriösen Händlern. Hier handelte der Händler wohl unzweifelhaft in seiner Eigenschaft als Unternehmer. Zumal dieser einen eigenen KfZ-Handel betreibt. Dies ist jedoch unerheblich, Unternehmer ist schon wer eine Sache mit der Absicht des Wiederverkaufs erwirbt. Kurzum stehen dem Käufer uneingeschränkt die Rechte aus § 437 BGB zu, welche umfassen Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt( Umtausch macht hier wohl wenig Sinn!). |
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| AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen Hallo Libera, vielen Dank für deine Antwort. Hast du einen Vorschlag, wie Kunde A den Verkäufer / Händler gegenübertreten sollte? Da der Vertrag ja doch als Privatverkauf gemacht wurde, kann Kunde A ja schlecht hinfahren und sagen: Ich will mein Geld zurück, da du mir Schrott verkauft hast". Danke! |
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| AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen Eben doch, nur nicht ganz so drastisch formuliert Auch wenn der Händler sich darauf beruft, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Von einem gewerblichen Verkauf ist trotzdem auszugehen, wenn z.B. der Handler im Handelsregister eingetragen ist, bei AGB`s, Anzahl der gekauften Autos, entscheidend ist jedoch die Absicht der Wertveräußerung im Zeitpunkt des Warenankaufs! Der Verkäufer handelt hier deshalb als Unternehmer. Ein Ausschluss der Gewährleistung war damit von Anfang an unwirksam! Der Verkäufer hat in diesem Fall 1 Jahr gewähr zu leisten, wobei innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast bei ihm liegt. Dem Käufer stehen alle Gewährleistungsrechte zu. Notfalls lohnt sich ein Gang zum Anwalt, den in diesem Fall ist der Käufer zu 100 % im Recht! Ferner kann mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag gedroht werden, sollte der Verkäufer seine Gewährleistung nicht erfüllen. Die Frist dazu beträgt in der Regel zwei Wochen. Sollte der Händler ernsthaft die Nacherfüllung verweigern, ist eine Fristsetzung entbehrlich., d.h. sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag! |
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| AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen Zitat:
Wenn im Kaufvertrag ein anderer Name steht, als der Name desVerkäufers (wie das? Wer hat dann den Vertrag unterschrieben? Hat der Verkäufer eine VOllmacht vorgelegt, im Namen des Besitzers zu verkaufen?) könnte durchaus ein Kommissionsgeschäft vorlegen. AUsschluss der Gewährleistung wäre dann leider gottes wirksam |
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| AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen Zitat:
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| AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen Hallo, danke für eure Antworten. Der Händler XY hatte das Fahrzeug in seinem Internetangebot bei dem Portal drinstehen, da stand nichts dabei, dass es sich einen Verkauf im Auftrag von..... handelt. Auch auf dem Gelände des Händlers, wo ca. 30-50 weitere Fahrzeuge stehen, stand nirgends etwas von Verkauf im Auftrag. Auf dem Vertrag, den Kunde A bekommen hat, steht eine Privatadresse drauf, aber Abholadresse ist die des Händlers XY. Kunde A hat den Händler jetzt angerufen (schon seltsam, dass die Kontaknummer eines Privatverkäufers identisch ist mit der eines Händlers, welche auch im Internetportal angegeben ist) und gesagt, dass er das Fahrzeug zurückgeben möchte, da es nicht verkehrssicher ist und er sich nicht traut, damit zu fahren. Kommentar: Ich rufe nach dem Mittagessen an. Jetzt ist Kunde A sehr gespannt, wass der Händler XY ihm dann erzählt. |
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| AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen In jedem Falle wird ihm der Kunde schon hoffentlich darauf hingewiesen, das er beim Mittagessen aufpassen soll, da auch Gammelfleisch gerne paniert verkauft wird Kunde behauptet schon mal, im ruhigen und sachlichen Tonfall, dass er bereits die Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung vorsorglich eingeholt hätte, um sich sofort eines Anwalts zu bedienen. "Im Prinzip, wird der Händler dieses längst wissen, dass er eben keine Gewährleistung ausschließen kann". Also, auf eine sofortige und gütliche Einigung drängen! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen Zitat:
Leider war überhaupt nichts erwähnt, was in irgendeiner Weise auf ein Komissionsgeschäft schließen ließe. Notfalls wäre dann immer noch eine Anfechtung rechtens. Im Übrigen handelte hier der Händler, auch in Kenntnis der neuen Informationen zweifelsfrei als in dieser Eigenschaft! Außerdem waren Händler und Verkaufer identisch --- erstmal Sachverhalt lesen!!! |
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| AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen Hallo, ich bedanke mich ganz herzlich für eure Hilfe. Händler XY hat zugestimmt, das Auto zurückzunehmen, nachdem Kund A ihn mehrfach am Telefon "bequatscht" hat. Ich wünsche euch weiterhin alles Gute! LG Sonnenblume |
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