Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

Dies ist eine Diskussion zu PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2008, 14:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 4
Keine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

Hallo,

mal angenommen, Kunde A sucht einen gebrauchten PKW über ein bekanntes Internet-Portal. Dort fällt ihm eine Anzeige von Händler XY auf, der genau den gesuchten PKW anbietet. Es wird telefonisch eine Besichtigung vereinbart, Kunde A fährt das Auto probe, Auto fährt, der Kaufvertrag wird ausgehandelt und unterschrieben (Vertrag ist ein förmlicher Vordruck, mit "Kleingedrucktem" auf der Rückseite). Das Auto hat noch 12 Monate TÜV, Käufer A ist froh, ein Schnäppchen gemacht zu haben. 3 Tage später lässt A das Auto in der Werkstatt überprüfen und es wird festgestellt, dass das Fahrzeug massive Mängel hat (Rost, Tank undicht etc.). Daraufhin überprüft A den Kaufvertrag nochmal und stellt fest, dass der Kauf als Privatverkauf abgewickelt wurde und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Ausserdem steht nicht die Firma des Händlers als Verkäufer da, sondern eine Privatperson mit einer komplett anderen Adresse, als wo das Fahrzeug besichtigt wurde, abgeholt wurde und wo auch der Vertrag unterschrieben wurde.
Jetzt die Frage:
Hat Käufer A irgendwelche Rechte? Kann er Nachbesserung, Wandlung, Preisminderung oder Rücktritt verlangen?

Vielen Dank im Voraus,

Sonnenblume.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.02.2008, 15:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

Bei einem Verbrauchsgüterkauf i.s.d. § 474 BGB ist nach § 475 BGB der Ausschluss der Gewährleistungsrechte unzulässig! Ein VGK liegt vor, wenn ein Verbraucher ( § 13 BGB ) etwas von einem Unternehmer ( § 14 BGB) erwirbt. Der oben genannte Ablauf ist leider gängige Praxis von Teils oft unseriösen Händlern.
Hier handelte der Händler wohl unzweifelhaft in seiner Eigenschaft als Unternehmer. Zumal dieser einen eigenen KfZ-Handel betreibt. Dies ist jedoch unerheblich, Unternehmer ist schon wer eine Sache mit der Absicht des Wiederverkaufs erwirbt.
Kurzum stehen dem Käufer uneingeschränkt die Rechte aus § 437 BGB zu, welche umfassen Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt( Umtausch macht hier wohl wenig Sinn!).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.02.2008, 16:12
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 4
Keine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

Hallo Libera,

vielen Dank für deine Antwort. Hast du einen Vorschlag, wie Kunde A den Verkäufer / Händler gegenübertreten sollte? Da der Vertrag ja doch als Privatverkauf gemacht wurde, kann Kunde A ja schlecht hinfahren und sagen: Ich will mein Geld zurück, da du mir Schrott verkauft hast".

Danke!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.02.2008, 16:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

Eben doch, nur nicht ganz so drastisch formuliert
Auch wenn der Händler sich darauf beruft, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Von einem gewerblichen Verkauf ist trotzdem auszugehen, wenn
z.B. der Handler im Handelsregister eingetragen ist,
bei AGB`s,
Anzahl der gekauften Autos,
entscheidend ist jedoch die Absicht der Wertveräußerung im Zeitpunkt des Warenankaufs!

Der Verkäufer handelt hier deshalb als Unternehmer. Ein Ausschluss der Gewährleistung war damit von
Anfang an unwirksam! Der Verkäufer hat in diesem Fall 1 Jahr gewähr zu leisten, wobei innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast bei ihm liegt.
Dem Käufer stehen alle Gewährleistungsrechte zu. Notfalls lohnt sich ein Gang zum Anwalt, den in diesem Fall ist der Käufer zu 100 % im Recht!
Ferner kann mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag gedroht werden, sollte der Verkäufer seine Gewährleistung nicht erfüllen. Die Frist dazu beträgt in der Regel zwei Wochen. Sollte der Händler ernsthaft die Nacherfüllung verweigern, ist eine Fristsetzung entbehrlich., d.h. sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.02.2008, 20:42
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 83
Keine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

Zitat:
Zitat von Libera
Eben doch, nur nicht ganz so drastisch formuliert
Auch wenn der Händler sich darauf beruft, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Von einem gewerblichen Verkauf ist trotzdem auszugehen, wenn
z.B. der Handler im Handelsregister eingetragen ist,
bei AGB`s,
Anzahl der gekauften Autos,
entscheidend ist jedoch die Absicht der Wertveräußerung im Zeitpunkt des Warenankaufs!

Der Verkäufer handelt hier deshalb als Unternehmer. Ein Ausschluss der Gewährleistung war damit von
Anfang an unwirksam!
Vorsicht! Das ist so nicht ganz korrekt. Sehe Urteil Bundesgerichtshof AZ VIII ZR 175/04. Handelt es sich um ein s.g. Kommissionsgeschäft, bei dem der Verkäufer lediglich als Vermittler auftritt, kann der Gewährleistungsausschluss sehr wohl wirkam sein! Da spielt es sogar keine Rolle, wenn der Wagen auf dem Verkaufsgelände des Verkäufers steht. Entscheidend ist, daß der Wagen nicht in den Besitz des Verkäufers übergegangen ist, indem er ihn beispielsweise gekauft oder in Zahlung genommen hat.

Wenn im Kaufvertrag ein anderer Name steht, als der Name desVerkäufers (wie das? Wer hat dann den Vertrag unterschrieben? Hat der Verkäufer eine VOllmacht vorgelegt, im Namen des Besitzers zu verkaufen?) könnte durchaus ein Kommissionsgeschäft vorlegen. AUsschluss der Gewährleistung wäre dann leider gottes wirksam
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 17.02.2008, 22:37
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 82
Keine Wertung, lawstud hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawstud hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawstud hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawstud hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawstud hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawstud hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawstud hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawstud hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawstud hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawstud hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

Zitat:
Zitat von Daniel_666

Wenn im Kaufvertrag ein anderer Name steht, als der Name desVerkäufers (wie das? Wer hat dann den Vertrag unterschrieben? Hat der Verkäufer eine VOllmacht vorgelegt, im Namen des Besitzers zu verkaufen?) könnte durchaus ein Kommissionsgeschäft vorlegen. AUsschluss der Gewährleistung wäre dann leider gottes wirksam
Wie schauts dann aus mit dem Offenkundigkeitsprinzip? Dem Käufer kam es ja wohl gerade darauf an, von einem gewerblichen Verkäufer zu kaufen, um etwaige Gewährleistungsansprüche und -rechte geltend machen zu können.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 09:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 4
Keine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

Hallo,

danke für eure Antworten.
Der Händler XY hatte das Fahrzeug in seinem Internetangebot bei dem Portal drinstehen, da stand nichts dabei, dass es sich einen Verkauf im Auftrag von..... handelt. Auch auf dem Gelände des Händlers, wo ca. 30-50 weitere Fahrzeuge stehen, stand nirgends etwas von Verkauf im Auftrag. Auf dem Vertrag, den Kunde A bekommen hat, steht eine Privatadresse drauf, aber Abholadresse ist die des Händlers XY.

Kunde A hat den Händler jetzt angerufen (schon seltsam, dass die Kontaknummer eines Privatverkäufers identisch ist mit der eines Händlers, welche auch im Internetportal angegeben ist) und gesagt, dass er das Fahrzeug zurückgeben möchte, da es nicht verkehrssicher ist und er sich nicht traut, damit zu fahren. Kommentar: Ich rufe nach dem Mittagessen an.
Jetzt ist Kunde A sehr gespannt, wass der Händler XY ihm dann erzählt.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 09:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

In jedem Falle wird ihm der Kunde schon hoffentlich darauf hingewiesen, das er beim Mittagessen aufpassen soll, da auch Gammelfleisch gerne paniert verkauft wird

Kunde behauptet schon mal, im ruhigen und sachlichen Tonfall, dass er bereits die Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung vorsorglich eingeholt hätte, um sich sofort eines Anwalts zu bedienen.

"Im Prinzip, wird der Händler dieses längst wissen, dass er eben keine Gewährleistung ausschließen kann".

Also, auf eine sofortige und gütliche Einigung drängen!

Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 10:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

Zitat:
Zitat von Daniel_666
Vorsicht! Das ist so nicht ganz korrekt. Sehe Urteil Bundesgerichtshof AZ VIII ZR 175/04. Handelt es sich um ein s.g. Kommissionsgeschäft, bei dem der Verkäufer lediglich als Vermittler auftritt, kann der Gewährleistungsausschluss sehr wohl wirkam sein! Da spielt es sogar keine Rolle, wenn der Wagen auf dem Verkaufsgelände des Verkäufers steht. Entscheidend ist, daß der Wagen nicht in den Besitz des Verkäufers übergegangen ist, indem er ihn beispielsweise gekauft oder in Zahlung genommen hat.

Wenn im Kaufvertrag ein anderer Name steht, als der Name desVerkäufers (wie das? Wer hat dann den Vertrag unterschrieben? Hat der Verkäufer eine VOllmacht vorgelegt, im Namen des Besitzers zu verkaufen?) könnte durchaus ein Kommissionsgeschäft vorlegen. AUsschluss der Gewährleistung wäre dann leider gottes wirksam

Leider war überhaupt nichts erwähnt, was in irgendeiner Weise auf ein Komissionsgeschäft schließen ließe. Notfalls wäre dann immer noch eine Anfechtung rechtens.
Im Übrigen handelte hier der Händler, auch in Kenntnis der neuen Informationen zweifelsfrei als in dieser Eigenschaft! Außerdem waren Händler und Verkaufer identisch
--- erstmal Sachverhalt lesen!!!
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 20:21
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 4
Keine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenblume81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: PKW-Händler verkauft Fahrzeuge als Privatverkauf um Gewährleistung auszuschließen

Hallo,

ich bedanke mich ganz herzlich für eure Hilfe.
Händler XY hat zugestimmt, das Auto zurückzunehmen, nachdem Kund A ihn mehrfach am Telefon "bequatscht" hat.


Ich wünsche euch weiterhin alles Gute!

LG Sonnenblume
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewährleistung bei Privatverkauf Kaufrecht / Leasingrecht 25.11.2009 09:06
Händler verkauft "von Privat zu Privat" um Garantie/Gewährleistung auszuschließen Kaufrecht / Leasingrecht 16.10.2009 23:05
Obsthändler verkauft Firmenwagen. Privatverkauf? Handelsrecht 28.09.2008 17:31
Gewährleistung bei Privatverkauf Kaufrecht / Leasingrecht 24.09.2007 11:00
Händler verkauft Gebrauchtwaren ohne Gewährleistung.!!!??? Kennt jemand die ANTWORT ? Kaufrecht / Leasingrecht 28.01.2007 18:38





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN