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online-Kauf

Dies ist eine Diskussion zu online-Kauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 12:50
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Question online-Kauf

Hallo,
mal angenommen XY bestellt online. Die Lieferanschrift soll dabei eine DHL Packstation sein. Weiter angenommen, die Sendung trifft nicht ein und XY erfährt, dass die Firma die Ware per Brief an die Packstation verschickt hat. XY teilte der Firma mit, dass Briefsendungen nicht an die Packstation ausgeliefert werden. Angenommen, die Firma behauptete nun, XY hole seine bestellte Ware nur nicht ab. Was könnte XY nun unternehmen?
Und, für einen evtl. Rechtsstreit, wo wäre hier der Gerichtsstand?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 14:57
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AW: online-Kauf

Zitat:
Was könnte XY nun unternehmen?
- mal mit der firma reden
- vom widerreusrecht gebrauch machen

gerichtsstand ist firmensitz der lieferantin.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 15:20
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AW: online-Kauf

Bist du da sicher, Gerichtsstand der Händler, wenn doch XY ein Privatkunde wäre?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 17:57
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AW: online-Kauf

Zitat:
Bist du da sicher, Gerichtsstand der Händler, wenn doch XY ein Privatkunde wäre?
ja. es ist wurscht, ob xy privatkunde ist oder nicht, jedenfalls sofern es ein deutscher händler ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 00:48
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AW: online-Kauf

Zitat:
Zitat von piere Beitrag anzeigen
für einen evtl. Rechtsstreit, wo wäre hier der Gerichtsstand?
Am Sitz des Verbrauchers.

Zitat:
gerichtsstand ist firmensitz der lieferantin.
Der Unternehmer könnte vom Verbraucher auch am Unternehmersitz verklagt werden ( wenn der Verbraucher will ).

Zitat:
es ist wurscht, ob xy privatkunde ist oder nicht, jedenfalls sofern es ein deutscher händler ist.
Wenn es ein im EU-Ausland ansässiger Fernabsatzunternehmer ist, könnte der Verbraucher immer an seinem Wohnsitz ( und nach dem dort geltenden Recht ) klagen.

Zitat:
Zitat von zeiten
Zitat:
Bist du da sicher ...
ja.
Du weißt doch, daß Du Dir selten bis nie der Grundlagen für Deine Meinungsbildung sicher bist - weshalb behauptest Du hier das Gegenteil?

11
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  #6 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 02:03
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AW: online-Kauf

Wenn die entsprechenden Normen gleich mitgepostet werden würden, wäre es für jeden sicherlich einfacher
Hinsichtlich der Zuständigkeit wenn ein Verbraucher mitspielt, fällt mir ad hoc nämlich nur der 29c ein- der aber nach kurzem nachschlagen nur für Haustürgeschäfte gilt.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 08:30
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AW: online-Kauf

Hi Leute,
da steh ich nun ich armer Tor
und bin so klug als wie zuvor.......
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  #8 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 11:17
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AW: online-Kauf

@piere
es ist, wie ich es gesagt hab. siehe §29 zpo

@onci-herz, das zauberwort heißt erfüllungsort. und das ist (auch bei fernabsatz!) der firmensitz des lieferanten. du verwechselst das, wahrscheinlich wegen dem gefahrenübergang....?

(is ja auch ne schwierige materie. du musst halt drauf achten, dass du auch kapierst, was du dir da so anliest. )
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  #9 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 11:24
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AW: online-Kauf

Der Verbraucher soll einfach bei sich zu hause klagen und rein vorsorglich Verweisung beantragen.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 11:40
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AW: online-Kauf

Nun ja,
es gibt zu viele unterschiedliche Meinungen.
Auch habe ich gelesen, dass, nach neuem EU-Recht,Gerichtsstand beim Verbraucher ist.
Sicherheitshalber werde ich Morgen mal hier beim Amtsgericht anrufen.
Vielen Dank für Eure Mühe!!!!
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