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Online Banking - Phishing

Dies ist eine Diskussion zu Online Banking - Phishing innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 02.08.2009, 23:21
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Online Banking - Phishing

Habe folgende Frage:

Angenommen ein Kunder einer Bank wird Opfer eine Phishing Attacke. Dann hat ja die Bank einen Anspruch nach 812 ggü. dem Bereicherten (der, der das Geld erhielt).

Hierzu habe ich schon einige Urteile gefunden.

Kann man sich denn als Empfänger einer Überweisung irgendwie schützen? Hat da einer ne Idee, wie man sicher gehen kann, dass die Überweisung i.O. ist? Gibt die überweisende Bank irgendwelche Auskünfte?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 01:00
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AW: Online Banking - Phishing

Okay, mir fiel leider auch nix ein...
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 09:40
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AW: Online Banking - Phishing

Das verstehe ich nicht ganz, wenn ein Empfänger Geld erhält und einen Rechtsgrund zum Behaltendürfen hat, ist ja alles i.O.
Wenn der Empfänger "aus dem Nichts" Geld erhält, kann er wohl nicht darauf vertrauen, dass er es behalten darf.
__________________
"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG)
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  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 11:36
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AW: Online Banking - Phishing

Wenn ich gegen Sie einen Anspruch habe, besteht ein Rechtsgrund. Ich kann ja dann nicht sagen, ich raube eine Bank aus und befriedige mich so; ICH habe ja nen Rechtsgrund.

Ein Rechtsgrund muss ja zwischen den Pateien bestehen und nicht zwischen irgendjemand.

Wird nun Geld von einem gehackten Konto überweisen, so besteht kein Rechtsgrund, sodass die Bank wohl einen Rückforderungsanspruch gegen den Empfänger haben dürfte (einige Urteile gefunden).

Ich frage mich nun, wie man das Problem umgehen kann. Also man irgendwie herausfinden kann, ob das Geld auch tatsächlich von dem stammt, der es überwiesen hat und das Geld z.B. nicht durch ein gehacktes Onlinebanking überwiesen wurde.
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