Dies ist eine Diskussion zu offene(?) Rechnung nachzahlen???? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| offene(?) Rechnung nachzahlen???? mal angenommen jemand bekommt ein Schreiben von einem Möbelhaus, dass eine Zahlung noch offen stehen würde. Jedoch ist dieser sich sicher, den kompletten Betrag entrichtet zu haben, jedoch leider der Kaufbeleg nicht mehr vorliegt. Dieser jemand hat vor ca. 1 Monat zwei Teppiche gekauft zum Preis von 629 . 29 am Tage des Kaufs angezahlt. Einen Tag später fuhr er wieder zum Möbelhaus, hat die beiden Teppiche aufgeladen, an der Kasse den Restbetrag von 600 entrichtet und ist heimgefahren. Beide Zahlungen wurden bar getätigt. Einen Monat später kam zum großen Schock eine 1.Zahlungserinnerung über 169 (genau der Wert eines Teppichs). Laut Kundenkonto würde dieser Betrag noch offen stehen. In der Kasse wäre für diesen Tag auch nichts sonderbares aufgefallen, dass 169 zu viel enthalten gewesen wären. Laut dem Möbelhaus war der Kassenstand normal. Muss dieser nun die 169 nachzahlen, obwohl er sie bezahlt hat, oder ist das Möbelhaus dafür verantwortlich zu schauen, dass alles stimmt? Dieser jemand soll nun dem Möbelhaus beweisen, dass er den kompletten Betrag am Abholtag bezahlt hat, kann dies jedoch nicht, da der Kaufbeleg nicht mehr vorliegt. Würde mich über eine Aufklärung des Fallbeispiels sehr freuen, danke Viele Grüße Dirk Mahr |
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| AW: offene(?) Rechnung nachzahlen???? Wie kann denn das Möbelhaus etwas beweisen, wenn dieses etwas ja gerade nicht da ist? ![]() Im Übrigen sollte man immer die Kaufbelege aufbewahren, bis sicher ist, dass korrekt abgerechnet wurde.. |
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