Dies ist eine Diskussion zu Nutzungsentschädigung? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Nutzungsentschädigung? Käufer hat bei ebay einen Elektro Artikel bestellt jedoch entspricht es Ihn nicht den Vorstellungen und will diesen wieder zurückschicken. Händeler ist damit einverstanden jedoch verlangt er eine Nutzungsentschädigung für den Artikel. Es leuchtet ein, dass der Händler den Artikel nicht mehr als NEU verkaufen kann, denn der Käufer musste den Artikel zusammenbauen und nun sind "Spuren" zu sehen von dem zusammenbau. Nur ist die fage die Ich mir stelle, ob der Händler damit rechnen muss dass ein Kunde nicht zufrieden ist und er eine Rücklzahlung mit Minderung von 20% machen darf Dar der Händler nun eine Minderung vom Betrag abziehen oder nicht? |
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