Dies ist eine Diskussion zu nicht anerkannter Mangel beim Möbelkauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| nicht anerkannter Mangel beim Möbelkauf soeben erhielt ich eine Ablehnung zur Mängelanzeige an ausgelieferten und montierten Möbeln. Die Möbel, um die es sich handelt sind hochglanz lackiert schwarz. Nach der Montage habe ich an diversen Teilen der Möbel Mängel festgestellt und diese reklamiert. Hier sind insbesondere kleine Löcher im Lack und eine Türfläche eines Sideboards zu nenne, die mit feinen Kratzern überseht ist. Diese Kratzer sind jedoch nur sichtbar, wenn der Raum von Sonnenlicht überflutet wird, sprich Mittags bei gutem Wetter (Süd-West-Lage). In diesem Fall erscheint die Tür selbst aus 5 Metern grau und nicht schwarz (da so viele feine Kratzer). Der Kundendienst-Schreiner des Möbelhändelers hatte die Mängel vor Ort aufgenommen, jedoch würde ich seinem Auftreten nach eher davon ausgehen, dass das Möbelhaus daran interessiert ist, jegliche Mängeln bei den Kunden abzuschmettern. Ich bezweifle, dass die Foto-Kamera mit der die Mängel aufgenommen wurden, die Mängel festhalten konnte (unproffesionelles Gerät). Da es an dem Tag darüber hinaus noch wolkenverhangen war, konnte man die Mängel nur durch direktes Halogenlicht erkennen. Wie bereits oben erwähnt wurde die Mängelanzeige jetzt abgelehnt, wobei man sich in diesem Schreiben wirklich nur über die Kratzer geäußert hatte (im Brief lapidar "schlieren"). Hier bezieht man sich auf erkennbarkeit der Mängel aus 50-70 cm bei diffuser Beleuchtung. Nach meinem Kenntnisstand stammt diese Definition aus den "Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Möbel RAL-GZ 430". Der Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V. möchte meinen Fall prüfen, wobei der Hersteller auf den Händler verweist. Was kann ich noch unternehmen? Gruß Christoph |
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