Dies ist eine Diskussion zu Nachbesserung oder Ersatz innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Nachbesserung oder Ersatz nehmen wir an, A hätte bei B einen Artikel erstanden, es handelt sich um ein RC-Fahrzeug Die Ware wurde auch schnell geliefert, doch leider war diese defekt. B hat auch prompt auf die Reklamation geantwortet und mitgeteilt dass es sich um einen Transportschaden handle und der Artikel solle an seinen Service (ausserhaus) geschickt werden. A hat dies auch brav gemacht und seither (2KW) nichts über den Eingang der Reklamation, oder einen evtl. Termin für eine Ersatz/Nachbesserung gehört. A hat erfahren, dass eine solche Reperatur bei B bis zu 5KW dauern kann. Hat A jetzt noch die Möglichkeit auf eine Ersatzlieferung statt Nachbesserung zu bestehen oder von dem Kaufvertrag zurückzutreten? Kann B auch eine Frist zum Nachbessern/Ersatz der Ware gesetzt werden? Danke im Voraus. Marc Geändert von Marc D (16.04.2007 um 18:57 Uhr). |
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| AW: Nachbesserung oder Ersatz Bitte beachten Sie die Forenregeln, anderenfalls darf hier keine Antwort erfolgen (Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz).
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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