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Nachbesserung des Händlers bei einem Gebrauchtwagen?

Dies ist eine Diskussion zu Nachbesserung des Händlers bei einem Gebrauchtwagen? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 13:51
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Nachbesserung des Händlers bei einem Gebrauchtwagen?

Hallo,

vor einiger Zeit hat jemand einen Opel Corsa Automatik bei einen Händler gekauft.

Jetzt hat sich heraus gestellt, dass der Wahlhebelpositionsschalter defekt ist. Beim Kaltstart funktioniert somit das automatische Schalten nicht mehr.

Der Händler wurde daraufhin angesprochen, weil es dieses Problem schon gab bevor der Wagen gekauft wurde. Er hat versichert, dass das defekte Teil ausgetauscht werden soll.

Die Person wurde dann Händler an die Werkstatt verwiesen, die das repariert hat.

Dort wurde mit dem Meister gesprochen. Von ihm kam dann die Info erhalten, dass er nur eine Instandsetzung (was der Händler wohl auch wusste) vorgenommen hat.

Die eigentliche Frage:

Ist der Händler dazu verpflichtet die anfallenden Kosten zu übernehmen? Schließlich hatte er zugesagt, dass ein neues Teil eingebaut werden soll um den Fehler zu beheben. Somit ist das doch eigentlich ein versteckter Mangel.

Vermutetlich wird es dieses Mal nicht mit einer weiteren Instandsetzung getan und der Betroffene die 500 € Reparaturkosten nicht übernehmen will.

Vielen Dank schon mal für die Mühe.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 17:55
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AW: Nachbesserung des Händlers bei einem Gebrauchtwagen?

Zitat:
Zitat von felicitaz Beitrag anzeigen
vor einiger Zeit hat jemand einen Opel Corsa Automatik bei einen Händler gekauft. [ Es war vereinbart worden, daß das Fahrzeug mit einem ] neu eingebauten /reparierten / gegen eine Gebrauchtteil ausgetauschtem / instandgesetztem Wahlhebelpositionsschalter geliefert werden sollte.
Was genau war vereinbart worden?

Zitat:
Ist der Händler dazu verpflichtet die anfallenden Kosten zu übernehmen?
Wenn der Händler für die Übergabe eines nicht vereinbarungsgemäß beschaffenen Fahrzeugs haften müßte, dann müßte er zunächst "nur" ( auf eigene Kosten ) nacherfüllen; bei einer Weigerung könnte man ungefähr den Kaufpreis angemessen mindern, oder -gegen Anrechnung der Gebrauchsvorteile- vom Kaufvertrag zurücktreten.

Zitat:
Somit ist das doch eigentlich ein versteckter Mangel.
Wenn das Auto vereinbarungswidrig beschaffen geliefert wurde, läge eine Sachmangel vor.

Jedenfalls wäre bei Lieferung mit absprachewidrig behandeltem Wählschalter ( etwa "nur" repariert anstatt einem ausdrücklich vereinbarten Tausch gegen ein überholtes Gebrauchtteil, Austausch gegen ein ( voll funktionsfähiges) Gebrauchtteil anstelle eines vereinbarten Einbau eines Neu-Teils, Instandsetzung statt vereinbarter Reparatur ) ein Sachmangel gegeben, den der Käufer weder Kannte, noch kennen mußte ( = bei normaler Sorgfalt auf keinen Fall hätte übersehen können ).

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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 21:55
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AW: Nachbesserung des Händlers bei einem Gebrauchtwagen?

Zitat:
Was genau war vereinbart worden?
Mit dem Händler wurde vereinbart, dass ein Teil, welches er noch hatte, eingesetzt werden sollte. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei wahrscheinlich um ein überholtes Gebrauchtteil handeln sollte.
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Stichworte
auto, kostenübernahme, mangel, mängel, reparatur

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