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Nach Mängelrücktritt Frist verstrichen, was nun?

Dies ist eine Diskussion zu Nach Mängelrücktritt Frist verstrichen, was nun? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 07.10.2011, 16:29
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Nach Mängelrücktritt Frist verstrichen, was nun?

Hallo Leute,
ich wusste nicht ob ich dafür einen neuen Thread öffen muss oder nich, aber ich hab eine neue Überlegung:
Wenn ein Käufer K nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen von Internethändler IH nun einen Rücktrittsbrief, mit allen nötigen Angaben wie Datum, Konto, ein konkretes Fristdatum (z.B. 12.12.2012)an den IH geschickt hat und die Frist nun von IH unbeantwortet verstrichen ist, was kann man als deutscher Bürger dann tun um sein Geld zurückzufordern? Anwalt?
oder ein Mahnverfahren einleiten lassen. Oder reicht einfach auch ein Anruf aus, in dem man auf sein Geld beharrt und mit einem Anwalt droht. Es gibt ja ziemlich viele Möglichkeiten...
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Alt 09.10.2011, 00:46
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AW: Nach Mängelrücktritt Frist verstrichen, was nun?

Zitat:
Zitat von someone1993 Beitrag anzeigen
was kann man als deutscher Bürger dann tun um sein Geld zurückzufordern?
Anwalt, Mahnbescheid oder Klage (mit Anwalt).

Zitat:
Oder reicht einfach auch ein Anruf aus, in dem man auf sein Geld beharrt und mit einem Anwalt droht.
Kann natürlich sein, dass es ausreicht. Aber andererseits - was macht man, wenn es nicht reicht? Zum Firmensitz fahren und persönlich bitten? Ich würd sagen: Die freundliche Aufforderung hat nicht gefruchtet, jetzt ist es Zeit für Konsequenzen. Denn die hat man ihm ja indirekt mit der Fristsetzung angedroht.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 14:12
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AW: Nach Mängelrücktritt Frist verstrichen, was nun?

Aber man könnte doch mal nachfragen, woran es liegt. Anwalt kostet nähmlich auch, und der Amhnbescheid kann sich ja auch in ne Klage wandeln
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 09:06
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AW: Nach Mängelrücktritt Frist verstrichen, was nun?

Klar, wie gesagt, kann man machen.

Aber man sollte nicht zu viel davon erwarten. Immerhin gab es auch keine Reaktion auf die Fristsetzung. Meine persönliche Erfahrung sagt mir, dass man im Zweifelsfall nur Ausreden oder Lügenmärchen aufgetischt kriegt. "Der Sachbearbeiter ist im Urlaub", "unsere Bank hatte geschlossen", "die Bearbeitung wird derzeit vollzogen" und ähnliche Sprüche klingen zwar so, als würde da bald was passieren, aber ob letztlich was bei rum kommt, steht in den Sternen.
Eine weitere Diskussion wird doch quasi zwangsläufig darin münden, dass man zumindest inoffiziell eine weitere Frist setzt. Es sei denn man kriegt als Antwort "Sie kriegen nichts, wiederhören" - und dann geht man doch auch zum Anwalt, oder?
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  #5 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 12:29
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AW: Nach Mängelrücktritt Frist verstrichen, was nun?

Recht haste.
Gibt es beim Anwaltsbesuch etwas zu beachten? Außer halt die ganzen Belege von der anzuklagenden Firma.
Kann man der Firma dann die Awaltskosten in Rechnung stellen, sollte eine cverstrichen Frist vorliegen. Der Anwalt wird also benötigt, um die Forderungen einzustreichen
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frist, rücktritt, verstrichen, verzug, zahlung

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