Dies ist eine Diskussion zu 'Mündliche Zusage des Verkäufers rechtskräftig? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| 'Mündliche Zusage des Verkäufers rechtskräftig? Der Kaufvertrag der Photoviltaik-Anlage (12,92KWp - 26.062.-€ = 2017,-€/KWp) wurde am 4.11.2011 geschlossen. Beim Vertragsabschluß zwischen dem Außendienstmitarbeiter/Verkäufer Herr XY und dem Kunden wurde ganz klar unter Anwesenheit von 2 Zeugen mündlich gesprochen, dass die Montage und Inbetriebnahme der PV-Anlage bei bleibenden Witterungsverhältnissen, (z.B. kein extremer Schneefall), noch dieses Jahr Mitte Dezember 2011 (KW49/KW50) geplant wird und definitiv auch stattfindet. Bei Nachfrage ob es eventuell zu Material oder Montage-Engpässen kommen könnte, meinte der VK Herr XY nur, dass, wenn es überhaupt Probleme geben würde, es nur bei der ENBW wegen der Genehmigung welche geben könnte, jedoch nicht bei der Installationsfirma selbst... Der Außendienstmitarbeiter Herr XY hatte jedoch einen Zusatz in den Auftrag geschrieben, dass sich die Montage unter schlechten Umständen verschieben könnte, und der Kunde dann, falls dies eintreten würde, die 15% Einspeisvergütungskürzung ebenso als Rabatt auf den Kaufpreis bekäme. Bei telefonischer und schriftlicher Nachfrage bei der Installationsfirma diese Woche (am 23.11.2011) wurde dem Kunden jedoch gesagt, dass eine Planung und Montage nicht mehr möglich sei, da die Auftragsbücher zu voll seien, und das obwohl der Energieabnehmer auch eine Installation mit Inbetriebnahmeprotiokoll in diesem Jahr und Genehmigung im nächsten Jahr akzeptieren würde. Somit hätte der Kunde noch die Einspeisvergütung von 0,2874€ anstatt die 0,2442€... Nochmals zur Errinnerung "Laut mündlicher Aussage des Verkäufers" bezog sich der "Zusatz" im Kaufvertrag "nur" auf schlechte Witterungsverhältnisse und eben "nicht" wie der Kunde durch ein Telefonat erfahren musste, auf die überaus gute Auftragslage bei der Fa.xxx Der Gewinnverlust durch die Kürzung der Einspeisvergütung im Jahr 2012 um 15% wären in 20 Jahren gute 8.000-10.000€. Die Frage: Was könnte sich bei einem Rechsstreit ergeben bzw. welche Rechte hat der Kunde/Käufer? Was würden Sie tun? Eventuell gleich einen Anwalt konsultieren? Oder von dem Vertrag zurücktreten, aber dann bekommt der Kunde dieses Jahr aber gewiss keine Anlage mehr... Kurze schnelle Antworten wären klasse. Vielen Dank im Voraus! Dudik |
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| AW: 'Mündliche Zusage des Verkäufers rechtskräftig? Naja im Ergebnis sollte mal ein Blick in die AGB´s folgen. Dort werden regelmäßig mündliche Absprachen ausgeschlossen, sofern sie nicht explizit schriftlich bestätigt werden. Insofern hätte der Käufer schlechte Karten. |
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