Dies ist eine Diskussion zu mündliche Absprachen beim KFZ Verkauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| mündliche Absprachen beim KFZ Verkauf ich hoffen, Ihr könnt mir einen Rat geben.... Mal angenommen :-) ich verkaufe ein Motorrad und mache einen schriftlichen Vertrag (runtergeladen bei mobile..de) mit Ausschluß von Sachmängelhaftung usw. Im Vertrag stehen natürlich alle relevanten Daten wie Laufleistung, Vorbesitzer, Mängel, Extras usw. Jetzt kommt aber das RIESEN Problem: Mündlich wird der Käufer ausdrücklich (unter Zeugen) darauf hingewiesen, dass das ABS nicht funktioniert und ich aber nicht weiss, was die Reparatur kostet. Dann nehmen wir mal an, dass der ursprünglich geforderte Kaufpreis aufgrund der ABS-Geschichte etwas gemindert wird. Das wurde aber NICHT schriftlich fest gehalten :-( 1 Woche später meldet sich der Käufer und sagt, die Reparatur kostet ihn eine Unsumme. Was könnte ich denn nun machen? Ich würde ihm ja preislich noch ein wenig entgegen kommen, aber nicht über die volle Summe. Gilt die mündliche Absprache? Vielen Dank für eure Hilfe |
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| AW: mündliche Absprachen beim KFZ Verkauf Sie gilt. Entscheidend ist allerdings, was beweisbar ist. Ansonsten: keine Rechtsberatung. |
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| AW: mündliche Absprachen beim KFZ Verkauf er müsste Ihnen Beweisen, dass Sie es gewusst haben _und_ es Ihm verschwiegen haben. Ich denke Sie sind hier auf der sicheren Seite, sagen Sie Ihm, dass Sie Ihn darauf hingewiesen haben und damit nichts mehr damit zutun haben. Punkt. Da Sie Zeugen haben ist der Fall eigentlich sonnenklar. Keine Rechtsberatung. |
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