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Minderjähriger als Unternehmer entgegen 112 BGB?

Dies ist eine Diskussion zu Minderjähriger als Unternehmer entgegen 112 BGB? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 02.01.2012, 18:18
Boardneuling
 
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Minderjähriger als Unternehmer entgegen 112 BGB?

Hallo allerseits,

vielleicht findet ihr eine Lösung für die folgende (fiktive) Situation:

Minderjähriger A verkauft jährlich ca. 50 Artikel ähnlicher Art bei ebay und macht damit einen Jahresumsatz von 5000 €. Die Eltern des A haben diesem gesagt, er dürfe verkaufen, was er wolle, sie seien damit einverstanden. Das zuständige Familiengericht wurde nicht informiert.
B ersteigert bei ebay von A ein grünes Gummiboot mit eingebauter Cocktailbar für 100 €. Der Zustand wird als neu angegeben. Als das Gummiboot jedoch bei B ankommt, ist es neu, nach einer Woche verliert es jedoch Luft. A hatte die Gewährleistung ausgeschlossen (ob das wegen 309 Nr. 7 möglich ist, lassen wir mal raus). B fordert von A nun Nacherfüllung, die dieser verweigert, da die Sache, als er sie wegschickte, mangelfrei gewesen sei. Für versteckte Mängel hafte er nicht, da er die Gewährleistung ausgeschlossen habe. B schickt A daraufhin das Gummiboot zurück und kauft sich ein neues zum Preis von 200 €. Er verlangt nun den Preis des neuen Bootes von A ersetzt.

B fragt sich insbesondere, ob A nicht aufgrund seines Jahresumsatzes und der Anzahl von Verkäufen als Unternehmer anzusehen sei, so dass auf den mit ihm als Privatperson geschlossenen Kaufvertrag die §§ 474 ff. BGB anzuwenden seien.
Außerdem möchte B wissen, ob er, sofern ein Anspruch gegen A scheitert, gegen die Eltern vorgehen könnte, da diese das Verhalten des A gebilligt, aber keine Genehmigung des FamG eingeholt hätten.


So, ich bin gespannt, wie ihr den Fall lösen würdet. Ist wie gesagt frei erfunden, aber doch recht interessant. Ich mach s mal wie bei Jauch mit dem Publikumsjoker und verrate nicht, was ich dazu denke!

Danke schonmal und viel Spaß!

La Ley
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