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Merkmale / Voraussetzungen Kaufvertrag erfüllt ?

Dies ist eine Diskussion zu Merkmale / Voraussetzungen Kaufvertrag erfüllt ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 28.07.2011, 11:23
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Question Merkmale / Voraussetzungen Kaufvertrag erfüllt ?

Hallo,

weil ich zum u. g. Sachverhalt bisher keinen Lösungsvorschlag gefunden habe, bin ich auf Ihre / Eure Meinung(en) gespannt:



Käufer "A" bestellt bei einem Internet-Anbieter "B". Der Internet-Anbieter "B" ist jedoch "Vermittler", d. h. Bestellung wird dem Verkäufer "C" weitergeleitet.

Im Online-Auftritt von "B" ist eindeutig geregelt:
- Verkauf und Versand durch "C"
- Versandbedingungen, Umtausch- & Rücknahmebedingungen von "C"

Zwischen "B" und "C" ist vereinbart, dass "C" die Ware innerhalb von 30 Tagen liefern muss.

Der Internet-Anbieter "B" hat den Eingang der Bestellung bestätigt. Nach 28 Tagen erhält "A" von "C" eine E-Mail, dass die Ware der Spedition übergeben und demnächst ausgeliefert wird.

Nach 30 Tagen wird die Bestellung durch "B" storniert (Ablauf der Frist zwischen "B" und "C").

Ungeachtet der E-Mail (nach 28 Tagen ...) ist "C" plötzlich nicht bereit, die Ware dem Käufer "A" auszuliefern und begründet dies mit der Stornierung der Bestellung durch "B".

... Fragestellung:

Kann "A" dem Verkäufer "C" eine konkludente Handelung unterstellen, da dieser bereits bestätigt hatte, dass die Ware geliefert wird? Können gegenüber "C" Ansprüche / Forderungen (Stichwort Lieferverzug) geltend gemacht werden?

Vielen Dank und freundliche Grüße ins Forum!

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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 14:59
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AW: Merkmale / Voraussetzungen Kaufvertrag erfüllt ?

Zitat:
Zitat von melanie_mueller Beitrag anzeigen
Käufer "A" bestellt bei einem Internet-Anbieter "B".

Im Online-Auftritt von "B" ist eindeutig geregelt:
- Verkauf und Versand durch "C"
- Versandbedingungen, Umtausch- & Rücknahmebedingungen von "C"
Der Fernabsatzunternehmer muß wie folgt informieren:

Zitat:
Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks zur Verfügung stellen:

seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;

die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen diesem, seinem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person ... und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,

§ 312c BGB, § 1 Artikel 246 EGBGB.
---> Danach ist dem Verbraucher dann VOR ABGABE SEINER BESTELLERKLÄRUNG klar, mit wem genau er eine Vertragsbeziehung eingehen wird.

Zitat:
Können gegenüber "C" Ansprüche / Forderungen (Stichwort Lieferverzug) geltend gemacht werden?
Ja; der Fernabsatzunternehmer kann sich gegenüber dem Verbraucher nicht darauf berufen, er hätte mit einem Dritten ("B") irgendetwas verabredet.

Trickreicherweise soll es rechtlich aber so sein, daß der Fernabsatzvertrag zwischen A und C angeblich erst durch eine erst in der Auslieferungshandlung zu sehende "Annahme-Erklärung" bezüglich des in der Bestellung liegenden "Angebots" des A zustande käme ...

Folglich befände sich C bis zur Erklärung der Annahme = Auslieferung noch gar nicht in einem Vertragsverhältnis mit A, mit dessen rechtzeitiger Erfüllung er in Verzug geraten, und Anlaß zur Entstehung von Verzugsschadensersatz-Verpflichtungen geben könnte.

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internet, kaufvertrag, lieferung, lieferverzug

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