Dies ist eine Diskussion zu Mangelfolgeschaden innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Mangelfolgeschaden ich hab ein Problem mit einem Sachverhalt, vielleicht kann mir da mal jemand helfen. Angenommen K kauft bei V eine Waschmaschine, diese ist von vornherein mangelhaft, was dazu führt das bei der ersten Benutzung Wasser ausläuft. Dies läuft in die darunterliegende Wohnung und zerstört dort ein teures (500) Möbelstück. Dem K ist dies sehr peinlich und deshalb bezahlt der dem Mieter unter ihm das teuere Möbelstück schonmal. Jetzt will K das Geld von dem V wiederhaben. Ist dies nun ein Mangelfolgeschaden? Der Schaden tritt ja nicht bei dem Käufer selbst ein. Oder geht der Weg über § 823BGB? wäre für einen kleinen Denkanstoss sehr dankbar Liebe Grüße Chaya |
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