Dies ist eine Diskussion zu Mangel Mangelfolgeschaden oder Weiterfressender Mangel innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Mangel Mangelfolgeschaden oder Weiterfressender Mangel Folgende Probleme habe ich bei der Differenzierung von Mangelschäden: A kauft ein gebrauchtes Auto bei welchem die Elektronik ( Tachoanzeige und Tankanziege defekt ist - A weiss das nicht und hat es auch fahrlässig nicht verkannt ). Aufgrund der defekten Tachoanzeige wird A geblitzt und erhält ein Bußgeld. - > soweit wohl Mangelfolgeschaden Dann bleibt A ohne Benzin im Tank liegen, aufgrund der defekten Benzinanzeige. Und muss abgeschleppt werden -> soweit also auch Mangelfolgeschaden, denke ich. Das Problem: dadurch das kein Benzin mehr im Tank war, hat die Ölpumpe Luft gezogen und muss nun ausgewechselt werden, was ca. 600 Eur kostet. Hier ist nun die Stelle wo es "brenzlig" wird - handelt es sich hierbei um einen sogenannten "Weiterfresserschaden"? Falls ja, hat A ja nie Eigentum an einem mangelfreien Auto erworben, wie kann er dann die Reparatur der defekten Elekrtonik verlangen, geht das dann überhaupt? Und weiss evtl noch jemand wie man das mit der Stoffgleichheit herausfindet?:-) Vielen Dank und liebe Grüße! Biest |
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| AW: Mangel Mangelfolgeschaden oder Weiterfressender Mangel Hallo, keine Ahnung, wie die Frage genau zu beantworten ist, aber im Falle Tacho kaputt -> geblitzt, das halte ich auf keinen Fall für einen Mangelfolgeschaden, denn auch mit einem defekten Tacho, muß man sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten können, soviel Gefühl setzt man bei jedem Autofahrer voraus und ich glaube dazu gibt es auch schon Urteile. Alles andere, wie gesagt, Null Ahnung, ich hätte auch den Defekt der Ölpumpe als Mangelfolgeschaden bezeichnet, obwohl auch eine kaputte Bezinuhr wohl, bei ein bisschen Fahr-Erfahrung, nicht hätte übersehen werden können. Gruß Huutsch |
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| AW: Mangel Mangelfolgeschaden oder Weiterfressender Mangel Vielen Dank für Deine Antwort, ich begebe mich dann wohl nun erstmal ins Seminar um dort noch das ein oder andere herauszufinden. Gruß Biest |
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| AW: Mangel Mangelfolgeschaden oder Weiterfressender Mangel Guten Morgen, Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der BGH hat gesagt, dass wenn "der geltend gemachte Schaden nicht stoffgleich mit dem Mangelunwert der Sache ist " (Puuuh!) liegt eine Eigentumsverletzung vor. Das ist ja gerade der Witz an Weiterfresser-Schäden. Ein einziges Teil macht die Restsache kaputt. Der BGH hat dann (nach dieser krassen Formel) noch 2 Kriterien entwickelt: 1) der Mangel musste leicht erkennbar und behebbar sein 2) der Restsache haftet auch mit dem Schaden noch ein gewisser Wert an Beides ist in deinem Fall zu bejahen. Also Weiterfresser-Schaden. Man kann sich diese Konstruktion so vorstellen: die (mangelhafte) Sache wird in zwei Teile gespalten. Den schadhaften Teil und den Rest. A hat also mangelfreies Eigentum am "Rest" erworben und dieses wurde ihm verletzt. Also: Eigentumsverletzung. Ziemlich verwirrende Thematik. Aber so ist der BGH wie er leibt und lebt Schönen Gruß, Loop |
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