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Mahnbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Mahnbescheid innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 01:11
Boardneuling
 
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Mahnbescheid

Angenommen P wird mehrmals von einem bekannten Möbelhaus aufgefordert ein an der Warenausgabe abgeholtes aber nicht bezahltes Möbelstück zu bezahlen.

Es kommen mehrere Briefe auch per Einschreiben etc..

P bekommt auch einen Brief in dem die Rechtsabteilung des Möbelhauses mit Mahnbescheid mit zusätzlichen Kosten und Strafanzeige droht.

P wundert sich, denn P war noch nie in diesem Möbelhaus. (?)

P reagiert auf kein Schreiben.

Hat sich jemand einen üblen Scherz erlaubt und P`s vollständige Adresse für die Rechnung angegeben und die Ware abgeholt?

Wer ist in der Beweispflicht?

Angenommen, das Möbelhaus hat keinen Ausweis von dem richtigen Käufer (Betrüger) verlangt und das Möbelstück einfach ausgehändigt.

Was könnte P unternehmen damit das Möbelhaus seine Forderungen einstellt?

Danke für die Antworten!

Heidi

PS.: Auf der Kopie der zugesanden Rechnung über 220 Euro steht noch: zahlbar sofort oder bei Abholung.
Hätte ein Mitarbeiter nicht kontrollieren müssen ob die Ware tatsächlich vorher an der Kasse bezahlt worden ist? (?)
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 09:38
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AW: Mahnbescheid

Hallo, grundsätzlich trägt das Möbelhaus die Beweislast über Grund und Höhe der Forderung.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 11:52
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AW: Mahnbescheid

Zitat:
P reagiert auf kein Schreiben.
es könnte durchaus sinnvoll sein, dort mal anzurufen und erklären, dass man noch nie in dem möbelhaus war und das alles ein irrtum ist. schaden kann das jedenfalls nicht.

sonst ist der weg nämlich vorgezeichnet: p erhält einen mahnbescheid, muss dem dann widersprechen und dann wird eine klage kommen und die sache landet vor gericht. dort muss p dann jedenfalls erscheinen. da wird sich dann zwar sicher klären, dass das möbelhaus gar keine ansprüche hat. ist aber natürlich ein riesen aufwand.

sobald ein mahnbescheid kommt, muss p dem unbedingt widersprechen. falls sie das nicht tut, würde sie die forderung damit anerkennen und sie könnte vollstreckt werden. da steht dann bald eine gerichtsvollzieherin vor der tür.
hera likes this.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 15:40
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AW: Mahnbescheid

Dankeschön für die Antworten!

Angenommen: P widerspricht dem Mahnbescheid. Obliegt es dann nicht dem Möbelhaus ob es nocht Klage einreicht oder es dabei belässt?
Da es ja eh keine Beweise gegen P hat.

Oder nimmt dann alles "automatisch" seinen lauf und es kommt sicher zur Klage bzw. vor Gericht?

Danke!

Heidi
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  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 18:40
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AW: Mahnbescheid

Zitat:
Angenommen: P widerspricht dem Mahnbescheid. Obliegt es dann nicht dem Möbelhaus ob es nocht Klage einreicht oder es dabei belässt?
ja, richtig, das ist die entscheidung des möbelhauses.

Zitat:
Da es ja eh keine Beweise gegen P hat.
könnte auch sein, dass die nicht wissen, dass sie keine beweise haben oder dass die beweise, die sie haben, in wirklichkeit gar nichts beweisen. wer weiß, ob jemand mit dem namen von p unterschrieben hat oder so... oder sie haben ne ausweiskopie oder sonstwas.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 01:47
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AW: Mahnbescheid

ja, könnte sein dass das möbelhaus meint es hätte sogar beweise gegen P.

Aber wie bitte sollten sie eine Ausweiskopie von P besitzen?

Und wenn jemand P`s unterschrift tatsächlich gefälscht hat? Was dann?

Gutachter, Schriftsachverständigen?

Lohnt es sich so ne Aufwand zu betreiben bei einem Betrag von 220 Euro?

Danke!

Heidi
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  #7 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 18:52
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AW: Mahnbescheid

hallo,

mag noch jemand etwas dazu sagen?

Angenommen, P. hat beim Möbelhaus angerufen.

Es hat P mitgeteilt dass es einen Kaufvertag gibt mit einer Unterschrift, ebenso einen Abholschein mit einer Unterschrift.

P. nimmt an das der Betrüger P`s Adresse angab und unterschieb.

Wie könnte P. gegen den Fälscher weiter vorgehen?

Danke!

mfg

Heidi
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  #8 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 19:09
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AW: Mahnbescheid

Zitat:
Lohnt es sich so ne Aufwand zu betreiben bei einem Betrag von 220 Euro?
p braucht ja keinen weitern aufwand treiben. das wird dann ja vom gericht aus gemacht. und der oder die verliererin muss dann die gerichtskosten incl. gutachterin zahlen.

Zitat:
Es hat P mitgeteilt dass es einen Kaufvertag gibt mit einer Unterschrift, ebenso einen Abholschein mit einer Unterschrift.
dann hat p entweder gedächtnisprobleme oder jemand anders hat unterschrieben und ps adresse angegeben.

Zitat:
Wie könnte P. gegen den Fälscher weiter vorgehen?
p kann anzeige bei der polizei erstatten gegen unbekannt.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 23:56
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AW: Mahnbescheid

Angenommen: P hätte keine Gedächtnislücken!

Was würde eine Anzeige gegen Unbekannt bewirken?

Nehmen wir an P hätte einen sehr kurzen Nachnahmen, der aus 3 Buchstaben bestünde und somit sehr leicht nachzuahmen wäre.

Obliegt es nicht dem Möbelhaus ob es Klage einreicht wenn P dem mitteilt dass P nichts unterschrieben hat?

Kann es ein Gutachter tatsächlich bei so einer Unterschrift feststellen wer sie gesetzt hat? (Quasi drei Striche..)

Danke!

Heidi
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  #10 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 11:06
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AW: Mahnbescheid

Zitat:
Was würde eine Anzeige gegen Unbekannt bewirken?
wikipedia-Strafanzeige (klick)


Zitat:
Obliegt es nicht dem Möbelhaus ob es Klage einreicht wenn P dem mitteilt dass P nichts unterschrieben hat?
ja, so ist es.

Zitat:
Kann es ein Gutachter tatsächlich bei so einer Unterschrift feststellen wer sie gesetzt hat? (Quasi drei Striche..)
zumindest wird sie feststellen können, ob sie von p stammt oder nicht.
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