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Mängelrüge und Rechnung

Dies ist eine Diskussion zu Mängelrüge und Rechnung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 29.05.2009, 11:07
Boardneuling
 
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Mängelrüge und Rechnung

Hallo,

ein Unternehmer (A) lässt von einem anderen Unternehmer (B) ein Schild erstellen. Als A das Schild das erste Mal sieht fallen ihm keine Mängel auf. Doch als A das Schild anbringt sieht er, dass das Schild Fehler hat, die nicht durch das Anbringen entstanden sind. Dies teilt A sofort B mit, doch dieser ist nicht bereit nach zu bessern oder den Rechnungsbetrag zu mindern, sondern schickt A eine Rechnung des vollen Betrages. Muss A diese in voller Höhe bezahlen oder kann A mindern?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 16:46
V.I.P.
 
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AW: Mängelrüge und Rechnung

Solange er das nicht abgenommen hat, stehen ihm m.E. die Rechte zu auf Nachbesserung, Minderung, oder Schadensersatz.
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