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Mängel nach Hauskauf

Dies ist eine Diskussion zu Mängel nach Hauskauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 09.08.2008, 09:14
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Mängel nach Hauskauf

Hallo,

S hat vor ca. 1 Jahr ein Haus (Bj 1983), von Verkäufer V (Privat), gekauft. Bei der Besichtigung sah alles ok aus.
S ist mit dem renovieren sehr langsam voran gekommen und hat zuerst die wichtigen Räume (Wohnzimmer, Kinderzimmer), fertig gemacht. Jetzt will S den Keller renovieren.
Es zeigen sich jetzt Verfärbungen (Feuchte) an den Wänden und wenn man an einige Wandstellen klopft
hohle Stellen.
Falls es Feuchtigkeit ist, wer haftet hierfür? V oder S?
Muss S dem verkäufer nachweisen, dass der Schaden schon bestand? Muss ein Sachverständiger beauftragt werden?
S hat ebenso festgeestellt, dass ein Erker ohne Baugenehmigung nachträglich angebaut wurde. Wer muss eine nachträgliche Genehmigung bezahlen V oder S?

Danke für die Infos.
MfG
Race
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2008, 15:39
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AW: Mängel nach Hauskauf

Zitat:
Zitat von race
Muss S dem verkäufer nachweisen, dass der Schaden schon bestand? Muss ein Sachverständiger beauftragt werden?
Ja, und S muss dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen.

Normale Mängel sind üblicherweise beim Hauskauf vertraglich ausgeschlossen. Am Besten mal in den Vertrag hineinschauen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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