Dies ist eine Diskussion zu Leistung bezahlen aber nicht erhalten innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Leistung bezahlen aber nicht erhalten Angenommen: Man ersteht für einen geringeren Betrag auf einer Internetseite einen sogenannten "Pass" der es einem ermöglicht eine Sport-Live-Übertragung nicht nur in geringer Qualität sondern in HD zu schauen. Nun kauft man sich diesen Pass um die Qualität zu genießen aber dem Anbieter ist es nicht möglich für eine Störungsfreie Übertragung zu sorgen. Das heißt die Übertragung stockt, es würde ständig Standbilder geben, der Ton hängt und das Bild springt ständig hin und her so daß es fast unmöglich wäre das Geschehen zu verfolgen. Wenn diese Probleme nun nicht nur für ein paar Minuten/Stunden bestehen sollten sondern über den ganzen Tag. Wäre es theoretisch möglich die Kosten zurück zu erstatten? Dabei würde es ja nicht ums Geld gehen sondern einfach darum, dass man sich in diesem Fall abgezockt fühlt, man sollte für die Leistung die man bezahlt ja auch selbige geliefert bekommen. Mit Freundlichen Grüßen |
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| AW: Leistung bezahlen aber nicht erhalten Wenn es tatsächlich am Anbieter liegt, geht das in meinen Augen. |
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| AW: Leistung bezahlen aber nicht erhalten IdR hat man dem Anbieter unter Fristsetzung eine Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Sollte es sich um eine einmalige Live-Übertragung handeln, macht die Fristsetzung keinen Sinn. So kann sofort Schadensersatz/Rückzahlung gefordert werden.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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