Dies ist eine Diskussion zu Leasingraten nach Ablauf weiter bezahlt innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| ein gewerblicher Käufer hat im April 2007 einen Gegenstand (EDV) im Wert von € 5.366 per Leasing erworben. Es wurde eine "kalkulierte Laufzeit" von 36 Monaten vereinbart. Im Vertrag wurde auch eine Abschlußzahlung von € 1.000 für eine verkürzte Laufzeit von 30 Monaten vereinbart. Die Leasingraten von € 176 monatl. wurden ab April 2007 vierteljährlich abgebucht. Demnach wäre im Jan. 2010 die letzte Rate fällig gewesen. Die Gesamtkosten wären bei 36 x 176 = € 6.366 gelegen. Im Falle der Laufzeitverkürzung wären 30 Raten á 176 = 5.280 + 1.000 Abschlz. = Gesamtkosten von nur € 5.280 entstanden. Tatsächlich aber erfolgte weder zum 30. Monat noch zum 36. Monat eine Mitteilung der Leasinggesellschaft an den Käufer, dass der Vertrag abläuft. Der Käufer selber hat auch nicht bemerkt, dass die Leasingraten unverändert weiter abgebucht wurden. So wurde inzwischen bereits die Raten für 59 Monate bezahlt, also insgesamt € 10.384. Nachdem das der Käufer jetzt bemerkt hat und die Leasinggesellschaft bat den zuviel bezahlten Betrag zu erstatten, hat ihm diese ein Kaufangebot zu einer Abschlusszahlung von € 492 gemacht, andernfalls wäre der Leasinggegenstand unverzüglich zurückzugeben. Die Gesamtkosten würden dann ja bei € 10.876 liegen, also mindestens € 4.510 mehr als ursprünglich kalkuliert. Frage: Wäre die Leasinggesellschaft nicht verpflichtet gewesen den Leasingnehmer auf den Vertragsablauf hinzuweisen und ihm den Gegenstand zu einem angemessenen Restwert anzubieten? Kann der Leasingnehmer den zuviel bezahlten Betrag zurückverlangen? Vielen Dank |
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