Dies ist eine Diskussion zu Laptop innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Laptop A hat im Sommer letzten Jahres einen Laptop geschenkt bekommen. Anfangs lief der Laptop ohne Probleme (nur die Helligkeit des Bildschirms ging nicht zu verstellen, was jedoch in der Bedienungsanleitung als möglich dahingestellt wurde). Nunja...wie es der Zufall so will, gab es dann plötzlich noch weitere Probleme. Der Laptop hängte sich auf. Fror einfach hin und wieder fest. Nach ersten Selbstversuchen (vonwegen Driveraktualisierung) war das Problem zunächst behoben. Dann ging es plöltzlich wieder los. A fackelte nicht lang und schickten den Laptop ein. Das war zunächst kein Problem. Der Laptop kam zurück und die Probleme (Einfrieren, Helligkeitsverstellung) waren immer noch da. Anschließend schickteA den Laptop nochmals ein. Und wider erwarten tauchten die selben Problem nochmals auf. A rief nun zum zigten mal bei der Firma an, in Erwartung das Geld oder ein Austauschgerät zu bekommen. A schickte den Laptop wieder dahin. Nachdem sich die Firma einen Monat nicht gemeldet hatte, rief A wieder an. Sie behaupteten, dass er nicht angekommen wäre. Nach ewigem hin und her konnte A mit einem von der DHL angeforderten Auslieferungsnachweis beweisen, dass der Laptop im Hause der Firma angekommen war. Nun erhielt A von der Firma endlich ein Angebot. A kann sich einen von drei Laptops aussuchen, die sogar noch schlechter sind, als der Laptop, den sie zuvor hatte...Jippi Nun meine Frage. Gibt es eine Möglichkeit eine Gutschrift von der Firma zu bekommen (Gutschein für deren Shop)? Hat man sogar das Recht sein Geld wiederzubekommen. Lg, Flo ;-) Geändert von RuFlo (28.03.2008 um 15:57 Uhr). |
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__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Laptop Zitat:
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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