Dies ist eine Diskussion zu Küchenkauf zum 4. Mal zur Nachbesserung, welche Rechte habe ich ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Küchenkauf zum 4. Mal zur Nachbesserung, welche Rechte habe ich ? hab folgendes Problem. Nehmen wir mal an Ich habe eine Küche bei der fiktiven Firma Segender Müller für ca. 8 tsd € gekauft. Zum ersten Mal habe ich die Küche im Februar 2011 planen lassen. Auf Grund diverse Umstände habe ich die Küche erst im Mai zu Ende geplant. Ende Juli ist dann die Küche Versandfertig und wurde Anfang September geliefert. Bei der Lieferung gibt es diverse Mängel. Die Herren, die da waren, haben die Küche nicht Ordnungsmäßig aufgebaut. Ein Teil wurde auch falsch geliefert. Im Oktober sind dann nochmals Leute da gewesen zur Nachbesserung. In der Zwischen Zeit wurde 6 tsd. € bezahlt. Im Oktober wurden aber nur die Hälfte der Mängel behoben, weil die Herren nicht alle erforderlichen Teile zur Nachbesserung dabei hatten. Sie kamen dann im November wieder. Da wurden auch einige Nachbesserungen gemacht, doch die Küche war immer noch nicht ganz fertig. Zu diesem Zeitpunkt wollte die Firma die restliche Summe, da die Mängel die Übrig geblieben sind nicht mehr Wert sind als 2000€. Daraufhin wurde 1000€ bezahlt und es blieb ein Restbetrag von ca. 1000€. Zu diesem Zeitpunkt waren noch folgende Mängel offen. Die Rückwand im Waschbeckenbereich wurde nur zum Teil angebracht. Ein kleiner Eckteil ist noch nicht angebracht worden. Der größere Teil ist nur lose angeheftet, könnte eventuell sogar runterfallen. Es liegen noch lose Schienen in der Küche rum. Der Eckbereich des Rückwandes an dem Waschbecken wurde nicht mit Silikon zugemacht. Es wurde von dem Servicefachmann, welcher für den Fall Zuständig ist, gesagt, man solle bei der Benutzung des Waschbeckens einfach aufpassen, dass kein Wasser in die Ritze läuft und damit die Rückwand oder sonstiges beschädigt. Des Weiteren sind die Schrauben unter den Hochschränken nicht richtig angebracht worden. Um die anderen Mängel zu beseitigen hatten die Herren die Schrauben unter den Hochschränken ausgedreht, aber nicht alle wieder drangeschraubt. Dadurch ist die Schiene unter den Schränken bei genauerem Betrachten sichtbar und etwas lose. Eine Rückwandschiene, auf der gegenüberliegenden Seite des Waschbeckens, hat keine Kappe. Und zuletzt, der Kochfeld ist auf der einen Seite etwa 2 mm über der Küchenplatte. Man kann mit Leichtigkeit ein Din A6 Papier hindurchschieben. Es sickert ganz leicht Wasser oder sonstige Flüssigkeit hinein. Es wurde gesagt, dass die nicht so schlimm wäre, da unter dem Kochfeld eine Sicherheitsplatte ist. Diesen Ritz bräuchte man nicht zu beachten. Da man sich nicht so mit der Technik auskennt, weiss man ja nicht ob dies später vielleicht zum Problemfall wird. Naja dann sind die Herren nochmals im Januar 2012 gekommen. Zwische durch hat der Käufer sogar ein Brief erhalten , weil man in Dezember keine Zeit gefunden hatte die Ausbesserung durchführenzulassen. Die Sache ist die, man muss sich irgendwie an die vorgegebenen Terminen halten. Man kann sich schlecht einigen. Es wurde ein Termin in der 2. Woche im Dezember angeboten, das Angebot war für den Käufer nicht anzunehmen und ein zweiten Termin kurz vor Weihnachten konnte ebenfalls nicht wahrgenommen werden da eine Reise geplant war. Im Januar hatten dann die Herren nicht die richtigen Teile dabei. Sie haben von der Firma falsche Teile geliefert bekommen. Sie haben nur eine Klappe dran gemacht, dies aber in einer anderen Farbe. Das nächste Mal bekomme man die richtige Farbe . Dann habe Sie 15 Minuten eine Schiene zurecht geschnitten, damit die Arbeit nächstes Mal einfach wird und das wars. Es wurde erst gesagt man müsse den Restbetrag bezahlen, dann aber habe man nochmals eine Frist bekommen bis zum nächsten Nachbesserungstermin. Nun ist die Frage welche Rechte hat man ? Wie oft kann oder darf man den Nachbessern ? Was darf die Firma und was nicht ? Darf man die Küche zurück geben oder hat man ein Recht auf Entschädigung ? Ich danke für die Hilfe, Mühe und Geduld freundliche Grüße |
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| AW: Küchenkauf zum 4. Mal zur Nachbesserung, welche Rechte habe ich ? Von einem erheblichen Mangel, durch unsachgemäß durchgeführte Montage i.S.d. §434 II S.1 BGB und einem Verbauchsgüterkauf, geh für diesen Fall einmal von aus. Die Rechte des Käufers bei Mängeln ergeben sich aus §437 BGB. Zunächst kann hier Nacherfüllung verlangt werden (Nachlieferung/Nachbesserung) Man kann und darf natürlich so oft und lange Nachbessern wie der Käufer mitspielt ;-) Grundsätzlich gilt die Nachbesserung "nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen"(§440 S.2 BGB) Zitat:
Sofern die Voraussetzungen des §440 BGB gegen sind, kommt hier nach §437 Nr. 2 das Zurücktreten vom Vertrag bzw. die Minderung des Kaufpreises in Betracht. Also Ja und Ja. Da sich Rücktritt und Schadensersatz nicht ausschließen (§325) kommt zusätzlich auch Schadensersatz (sofern vorhanden) und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (sofern getätigt) nach §437 Nr. 3 BGB in Betracht. Achtung: Mängelansprüche verjähren nach 2 Jahren. und noch eine schöne Lektüre zum Thema: Fliesenfall BGH/EuGH
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